VII. Abschn.: Einzelne Schuldverhältnisse. 8. Tit.: Mäklervertrag. 421
Mäklers begründet dann in der Negel die Verpflichtung zur Zahlun
des Mäklerlohnes E. R. 22 578, 76 258, JW.158, 05 75- 389, 11757, Gr. 49 6,
56 118 .1. egen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung
8826. Unter Umständen können auch dem Auftraggeber gegen den Mäkler
Schadensersatzansprüche erwachsen. Der Mäkler ist nämlich wegen seiner
Bertrauensstellung zum Versprechenden diesem gegenüber zur getreulichen
Mitteilung aller ihm bekannten Umstände verpflichtet, die geeignet sind,
ihn von dem Abschlusse des Vertrags abzuhalten; er haftet daher z. B.,
wenn er die ahlungsunfähigteit der anderen Partei kannte oder wenn
er das abzuschließende Geschäft als gut empfiehlt und zu besonders
eiligem Abschlusse zuredet, ohne Grund zu der positiven Überzeugung zu
haben, daß die andere Partei sich nicht in schlechten Vermögensverhält-
nissen befinde E. Gr. 43 11067, 45 1018, Sachs. 15 38 auch JW. 10 „ (Mit-
teilung über früheren Hausschwamm) oder wenn er Handlungen vor-
nimmt, die auf Hinderung des Vertragsabschlusses hinzielen. Dem
anderen Teile der Vertragschließenden aftet er nur aus unerlaubter
Handlung (vgl. ZE. R. 63 146); vgl. aber HG#B. § 98, wonach der Handels-
mäkler jeder der beiden Parteien für den durch seine Schuld entstandenen
Schaden haftet. Bei arglistiger Täuschung durch den Mäkler bei dem
Zustandekommen eines Vertrags § 123. Für Zusicherungen, die ein
Mäkler macht, haftet der andere Teil, wenn er ihn zu ihrer Angabe
ermächtigt oder sie nachträglich genehmigt hat 2. R. 63 151, JW. O43.
Zulässig ist auch ein Vertrag, der dem Vermittler ohne Rücksicht auf
4 Erfolg Vergütung seiner Dienste verspricht; es liegt dann insofern
Dienstvertrag vor.
8. § 1581, desgleichen nach § 163 bei einem befristeten Geschäfte.
9. Vgl. auch § 162 u. dazu kE. JW. 98“"8. Bei einer auflösenden
Bedingung (§ 1582) ist der Mäklerlohn sofort zu zahlen. Nach Eintritt
einer olchen Bedingung (2. JW. 95"), sowie bei Nichtigkeit des Ver-
trags oder Zm Falle der Anfechtung (§ 142, Zx. Gr. 40 00) kann der ge-
zahlte Mälkerlohn wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert
werden (8 812).
10. §§ 256, 257. (Annoncen, Reisen, Korrespondenz.) Auslagen,
die nicht zum Zwecke der Vermittlung, sondern nur bei Gelegenheit
einer solchen gemacht werden (z. B. Bechustung einer Taxe bei der Ver-
mittlung eines Hypothekendarlehens), fallen unter § 683. Beim Hand-
lungsagenten HGB. 8 90.
b) stillschweigende §. 653.
Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn
die dem Mäkler übertragene : Leistung den Umständen nach? nur
gegen eine Vergütung zu erwarten ist.3
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt“, so ist bei dem
Bestehen einer Taxe" der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer
Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.7
IIà 588, IIb 643, III 643. M. II, 514. Prot. II, 345, 346. — HGB.
9 454.
ð