Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

426 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
3. 8.420. Wer nur einen Teil der Belohnung fordert, hat dar- 
zutun, daß die Handlung von mehreren gleichzeitig vorgenommen ist. 
4. Die Auslosung geschieht durch den Auslobenden. 
4. Mehrere Haudelnde 8. 660. 
Haben Mehrere zu dem Erfolge: mitgewirkt, für den die 
Belohnung ausgesetzt ist, so hat der Auslobende? die Belohnung 
unter Berücksichtigung des Antheils eines jeden an dem Erfolge 
nach billigem Ermessen unter sie zu vertheilen. Die Vertheilung 
ist nicht verbindlich", wenn sie offenbar unbillig? ist; sie erfolgt 
in einem solchen Falle durch Urtheil. 
Wird die Vertheilung des Auslobenden von einem der 
Betheiligten nicht als verbindlich anerkannt, so ist der Aus- 
lobende berechtigt, die Erfüllung zu verweigern?, bis die Be- 
theiligten den Streit über ihre Berechtigung unter sich aus- 
getragen haben; jeder von ihnen kann verlangen, daß die 
Belohnung für alle hinterlegt wird.3 
Die Vorschrift des §. 659 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. 
IIa 591 2#s, IIb 647, III 647. Prot. II, 348 bis 350. 
1. 8 657 N. 4. 2. Im Falle des § 657 A. 6 die Erbeno 
der gesetzliche Vertreter. Bei einer Mehrheit von Auslobenden ist 
Zweifel Übereinstimmung aller erforderlich (analog 83172). Wird sie 
nicht erzielt, dann erfolgt die Bestimmung durch Urteil (analog §8 3191 
Satz 2). 
3. Klagbarer Anspruch: Jangsvollstreckung nach 8 888. 
4. Vgl. dagegen § 6612 Satz 2 
5. § 319 6. Analog den §8 317 bis 3 s Urteil 
ergeht zwischen den an der Belohnung Beteiligten (Abf. 
7. 8 202 
A. 6. 8. § 432, hierlboingefahiokei voraus- 
gesetzt. Wegen der Befugnis des Auslobenden zur Hinterlegung §§ 372 ff. 
5. Preisausschreibung §. 661. 
Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegen- 
stande hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine 
Frist? für die Bewerbung bestimmt wird. 
Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist 
erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht oder welche von 
mehreren Bewerbungen den Vorzug verdient, ist durch die in 
der Auslobung bezeichnete Person , in Ermangelung einer solchen 
durch den Auslobenden" zu treffen. Die Entscheidung“ ist für 
die Betheiligten? verbindlich.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.