Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

488 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
bis 66; S.W. 88 35 ff.; S. M. a. 11; S.A. 88 38 ff.; S.K.G. a. 14; 
A. a. 28; Sch.S. a. 16; Sch.R. a. 32 ff.; Wa. a. 12; R. A. L. §#§# 33 ff.; 
E.j. L. 88 30 ff.; L. 22 ff.; Lü. 88 27 ff.; E.L. 8 75. Vgl. auch a. 75. 
1. Daner §. 759. 
Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist 3, hat 
die Rente im Zweifels für die Lebensdauer“ des Gläubigers zu 
entrichten. 
Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der 
Jahresbetrag" der Rente.v 
I 660, 662, 668, II A 701, 708, IIb. 747, III 746. M. 11, 685 bis 689, 
640 bis 642. Prot. II, 486 bis 438, VI, 195. 
1. D. h. zu bestimmten periodisch wiederkehrenden, auf das Leben 
eines Menschen gestellten, in Geld oder anderen vertretbaren Sachen (nicht 
in Arbeit) bestehenden, Leistungen, die unabhängig von einer sie noch beson- 
ders bedingenden Gegenleistung zu entrichten sind. Z. R. 633/4, 67 707, 
68 43, Gr. 55 951. Es ist ein einheitliches Forderungsrecht auf die in- 
haltlich gleichmäßigen Leistungen, nicht eine Mehrheit von aufschiebend 
bedingten Forderungsrechten anzunehmen. SE. R. 67 210, Gr. 55951. Da- 
her umfaßt die Konkursmasse alle während des Verfahrens fällig werden- 
den Prästationen, sie gehören in die Passivmasse im Konkurse des Renten- 
schuldners KO. 88 1, 3, 69, E. R. 68 343. Versprechen lebenslänglicher 
Pension beim Dienstvertrage keine Leibrente. Wohnungerechte sind als 
persönliche Dienstbarkeiten aufzufassen 2. Bay. 338„. Vgl. auch 4. R. 
64 183 zur Begriffsbestimmung des Leibrentenvertrags im Sinne der 
Tarifg. 36 Pr. Stempel G. 31. 7. 95. 
2. Entgeltlichkeit ist nicht erforderlich. Die Verpflichtung kann 
auf einseitigem Rechtsgeschäft (z. B. Auslobung 88 657 ff.) unter Leben- 
den, auf Vertrag (Form § 761), oder Verfügung von Todes wegen 
beruhen. Wegen gesetzlicher Rentenpflichten vgl. § 760 A. 4. Wegen 
des Leibrentenvertrags zugunsten eines Dritten § 330, wegen des Nieß- 
brauchs an einer Leibrente § 1073. 
3. § 133. Ergibt sich sonach aus dem Vertrage nicht, daß das 
Bezugsrecht auf die Erben des Gläubigers übergehen sone, so erlischt es 
mit dem Tode des Gläubigers. 
4. Gleichviel ob der Tod ein natürlicher oder gewaltsamer ist. Im 
Falle der Tötung des Berechtigten 8 844. Im Falle vorsätzlicher Herbei- 
führung des Todes eines Dritten, von dessen Leben etwa die Dauer der 
Rente abhängig war, durch den Schuldner, dürfte, abgesehen von Schadens- 
ersatzansprüchen aus § 826, § 162 anwendbar sein. Bei einer auf den 
Tod des Schuldners gestellten Leibrente dürfte für den Fall des Selbst- 
mordes oder der Hinrichtung des Schuldners eine stillschweigende Ver- 
einbarung dahin anzunehmen sein, daß die Rente bis zum vermutlichen 
sonstigen Tode des Schuldners zu entrichten ist. Die Vereinbarung einer 
auflösenden Bedingung, z. B. Wiederverheiratung einer Witwe, ist zulässig. 
5. 8 133. 6. Hinsichtlich der Entrichtung § 760.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.