Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

596 Drittes Buch. Sachenrecht. 
3. Nur durch den rechtsgeschäftlich wirksamen, noch fortdauernden 
(ZK. JW. 4 361) Willen des Besitzers (Einrede im Sinne der 8PO.) wird 
die verbotene Eigenmacht ausgeschlossen. War der Wille bedingt (§ 854 
A. 8) oder von einer Gegenleistung abhängig, so muß auch die Be- 
dingung bzw. Gegenleistung erfüllt sein, Z. R. 67 358. 
4. Es muß Besitzverlust gemäß 8 856 A. 4 durch eine Handlung 
oder Unterlassung verursacht sein. Folge §8 8591 u.4, 861. Erwirbt 
zugleich der Entziehende Besitz, so greift Abs. 2 Platz. 
5. Jede Beeinträchtigung der Ausübung des Besitzes; auch die 
verbotenen Immissionen (§ 906 A. 6). Worte genügen, . JW. 0827“. 
Störung in der Jagdausübung vom Nachbargrundstück aus, E. JW. 
084653. Folgen 88 859 1 u. 4, 860, 862. 
6. §8 859, 860, 227 bis 230, 561, 904, 910, 965, 2205, Z PO. 
§§ 808, 8363, 883, 885. Auch sonstiges öffentliches Recht, z. B. polizei- 
liche Befugnisse können in Frage kommen, ebenso vorbehaltenes Landes- 
recht (A.“ vor § 854). Befugnis zur Wegnahme eines Uberführungs- 
stücks, 2. R. 64 356. Der Besitzanspruch gibt kein Recht zur Entziehung 
oder Störung fremden Besitzes. 8 863. 
7. Besonderes Verbot, Schuld, Bewußtsein, Verantwortlichkeit, 
überhaupt die Voraussetzungen einer unerlaubten Handlung sind nicht 
erforderlich, Z. R. 5557, Gr. 50 877.976. 9 992 A. 1. Ebensowenig Ent- 
ziehung vi, clam, precario. Guter Glaube schließt verbotene Eigen- 
macht nicht aus, E. R. 67 339. — Vgl. 8§ 861 A. 7. 
8. Fehlerhaft ist somit grundsätzlich jeder ohne den Willen des 
bisherigen Besitzers und ohne besonderes Recht zur Selbsthilfe erlangte 
vrihinere Besitz einer besessenen Sache. Z. R. 72 1/8. Folgen 88 859 2 u. 4, 
0, 851. 
9. 8 854 A. 10. Gegen den Dieb des Diebes kann die Fehler- 
haftigkeit nicht geltend gemacht werden. Es hilft aber § 1007. 
10. § 857. Ohne Rücksicht auf Kenntnis der Uehlerhaftigkeit 
11. Gleichviel ob dieser der Dejizient selbst ist oder ein Nachfolger 
desselben, der die Fehlerhaftigkeit gegen sich gelten lassen muß; 88 861, 862. 
12. Grobfahrlässige Unkenntnis und spätere Kenntnis macht den 
Besitz des Nachfolgers nicht fehlerhaft. Im Falle des 8 1438 entscheidet 
für vorherigen Erwerb der Zeitpunkt der Eheschließung. 
b) Mittel. aa) Selbsthilfe §. 859. 
Der Besitzer! darf sich verbotener Eigenmacht? mit Ge- 
walt erwehren.3 
Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittelst verbotener 
Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer 
That betroffenen oder verfolgten Thäter mit Gewalt wieder- 
abnehmen.“ 
Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch ver- 
botene Eigenmacht? entzogen, so darf er sofort? nach der Ent- 
 
	        
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