Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

Aus dem Vorwork zur 6. Auflage. 
(September 1903.) 
Die Ergebnisse von Theorie und Praxis sind unter 
Wahrung des eigenen Urteils der Verfasser berücksichtigt. 
Die mit einer gerichtlichen Entscheidung belegten Sätze sind 
übrigens keineswegs sämtlich neue, sondern vielfach solche, 
welche bereits in dieser Handausgabe aufgestellt waren und 
nun durch die beigefügten Entscheidungen anerkannt sind. 
KAus dem Vorwork zur 8. Buflage. 
(April 1909.) 
Die erfolgten ÄAnderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
sind berücksichtigt. 
Vorwork zur 9. Auflage. 
Das Werk ist in allen seinen Teilen durchgesehen und 
ergänzt und unter Berücksichtigung sowohl der Literatur wie 
der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Obersten Landes- 
gerichts in München und des Berliner Kammergerichts (in 
Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) dem gegenwärtigen 
Stande der Jurisprudenz angepaßt. 
Breslau und München, im März 1912. 
Otto Fischer. Oilhelm Peule.
	        
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