Die Standesregisterführung. 115
an der Wahl wird die Vollendung des 25. Lebensjahres
und der Besitz einer Handelsniederlassung bzw. die Be—
schäftigung im Gerichtsbezirke erfordert. Für das Ver—
fahren gelten im allgemeinen die Vorschriften des Ge—
werbegerichtsgesetzes, die Berufung gegen die Urteile
der Kaufmannsgerichte ist nur bei einem Werte des
Streitgegenstandes von mehr als 300 K zulässig. Das
Kaufmanngzgericht hat auf Ansuchen von Staatsbehörden
oder des Stadtrats Gutachten über Fragen des hauf-
männischen Dienst= oder Lehrverhältnisses abzugeben und
kann auch in solchen Fragen unaufgefordert Anträge
an Behörden und die gesetzlichen Körperschaften der
Bundesstaaten oder des Reichs richten. Ist ein zu-
ständiges Kaufmannsgericht nicht vorhanden, so kann
bei gewissen Streitigkeiten jede Partei die vorläufige
Entscheidung durch den Gemeindevorsteher beziehentlich
in Sachsen durch die in den Landgemeinden bestellten
Friedensrichter nachsuchen.
In den außerdeutschen Ländern, in welchen die Kon- EKonlularn.
sulargerichtsbarkeit durch Herkommen oder durch z-eit.
Staatsvertrag gestattet ist, sind dieser die in den Kon-
sulargerichtsbezirkken wohnenden oder sich aufhaltenden
Reichsangehörigen und Schutzgenossen unterworfen. Die
Konsulargerichtsbarkeit wird durch den Konsul und das
Konsulargericht ausgeübt, das aus dem Konsul als Vor-
sitzendem und zwei bzw. vier von diesem aus den acht-
baren Gerichtseingesessenen oder sonstigen Einwohnern des
Bezirks ernannten Beisitzern besteht. Im wesentlichen hat
dabei das BReichsrecht, in Handelssachen das in dem
Konsulargerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht
zur Anwendung zu kommen. Für die endgültige Ent-
scheidung über Beschwerden, die gegen Entscheidungen
des Konsuls oder des Konsulargerichts erhoben werden,
ist das Reichsgericht zuständig.
Die Standesregisterführung.
In die bürgerlichen Verhältnisse greift ferner tief ein, Beur--#
die Reichsgesetzgebung über die Beurkundung des Per-Personen=
sonenstan des und der Eheschließung aus dem Jahre standesund
1875. Hiernach sind, während vordem die Beurkundung schließung.
der Geburten, Heiraten und Sterbefälle regelmäßig im
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