Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Das Militärwesen und die Kriegsmarine. 123 
höhung bestehender oder Einführung neuer Landessteuern 
in den Einzelstaaten darauf werde Bedacht genommen 
werden, daß bei einer derartigen finanziellen Alaßregel 
die stärkeren Steuerkräfte herangezogen werden. Außer- 
dem sind behufs der Kostendeckhung gewisse Stempel- 
abgaben und Zölle erhöht oder neu eingeführt worden. 
Die Kosten für die neueste Armee= und Flottenver- 
mehrung im Jahre 1912 sind durch die Uberschüsse des 
Vorjahres — dieses hat einen Uberschuß von nicht 
weniger als 249 Millionen Mark ergeben, der den ge- 
setzlichen Bestimmungen zufolge auf das Rechnungsjahr 
1912 übertragen worden ist —, einen Teil der Brannt- 
weinsteuer (Abschaffung der sog. Liebesgabe, des Brannt- 
wein-Kontingentes) bzw. Hinausschiebung des Zeitpunktes 
der Ermäßigung der Zuchersteuer gedecht worden, und 
sollten in den nächsten Jahren nach einem vom Reichs- 
tage gefaßten Beschlusse, dem der Bundesrat im Grund- 
satze zugestimmt hat, durch Einführung einer Besitzsteuer 
(Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer) aufgebracht werden. 
Uber die Ausführung dieses Beschlusses ist S. 45 das 
Erforderliche dargelegt worden. Die oberste Verwaltungs- 
behörde der Kriegsmarine bildet seit dem 1. April 1889 
das Reichsmarineamt. 
Auf Grund einer Kabinettsorder vom 14. März 1899 
ist das frühere Oberkommando der Marine weggefallen 
und aus der Admiralstabsabteilung des Oberkommandos 
eine selbständige Behörde unter der Bezeichnung „Ad- 
miralstab der Marine“ mit dem „Chef des Admiral- 
stabs der Marine" an der Spitze gebildet worden. Der 
Kieler Hafen und Jadehafen sind BReichskriegshäfen. 
Jeder Deutsche (mit Ausnahme der Angehörigen der Wllgemeine 
deutschen Regentenfamilien und der sogenannten Standes- 
herren) ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung 
  
Rußland 817) Linienschiffe, 6 (4) Panzerkreuzer, 8 (8) geschützte 
Kreuzer, Vereinigte Staaten von Amerika 30 (0) Linien- 
schiffe, 4 Küstenpanzerschiffe, 14 Panzerkreuzer, 11 geschützte 
Kreuzer. Großkampfschiffe besaßen Deutschland 11, England 17, 
Frankreich 10, Italien 8, Japan 7, Österreich-Ungarn 2, Ver- 
einigte Staaten von Amerika 6, Rußland 11. — Die Marine- 
budgets für 1913/14 betrugen in Deutschland rund 467 Mil- 
lionen Mark, in England 945, in Frankreich 369, in Italien 
205, in Japan 203, in Österreich-Ungarn 155, in Rußland 497, 
in Amerika 591 Millionen Mark. "
	        
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