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‚24. Maschinen für gewerbliche und bergmännische Betriebe, sowie für
Wasserbohrungen und Ersatzteile.
25. 'Iransportmittel aller Art und Ersatzteile, Zuggeschirre.
26. Physikalische, astronomische, chemische, mathematische, optische und
ähnliche Geräte, Jie wissenschaftlichen Zwecken dienen.
27. Medizinische Instrumente and Apparate, Arzneien und Verbandmittel.
28. Gedruckte Bücher, bedrucktes und beschriebenes Papier, Etiketten,
Frachtbriefe usw.
29. Bilder mit und ohne Rahmen, Statuen.
30, Särge, Grabsteine und Grabschmuck.
31. Münzen und Geldzeichen, die zum Umlauf im Schutzgebiet zugelassen
sind.
2. Dienstuniformen.
33. Muster olıne Wert.
34. Benzin, Spiritus und Petroleum, sofern sie nachweislich zum Antrieb
von Motoren jede- Art bestimmt sind.
L
Postwesen.
Reichspostanstalten befinden sich in Lome (Postamt),
Agame-Palime, Anecho, Assahun, Alakpame, Ho, Kbandu,
Noöpe, Nuatja, Porto-Seguro, Tokpli und Tsevie (Post-
agenturen). Die Anstalten nLome, Agome-Palime
und Anecho sind mit Postfachbeamten besetzt, von
denen der Vorsteher des Postamts in Lo me zugleich der
Leiter des gesamten Post- und Telegraphenwesens des
Schutzgebietes ist. Ferner werden Io farbige Hilfsbeamte
und 15 farbige Unterbeamte beschäftigt. Der Geschäfts-
betrieb der Anstalten erstreckt sich auf Briefpostsendungen
jeder Art, Postanweisungen, Wertsendungen, gewöhnliche
Pakete, Zeitungen und (außer Ho und Kpandu) Telegramme.
Nachnahmen sind zulässig auf eingeschriebenen Briefen mit
Deutschland und einigen Ländern des Weltpostvereins, auf
Paketsendungen nur im Verkehr mit Deutschland.
Das Schutzgebiet gehört dem Weltpostverein an. Sen-
dungen aus Deutschland werden nach folgendem Tarif be-
fördert: