Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

10 TOGO. 
‚24. Maschinen für gewerbliche und bergmännische Betriebe, sowie für 
Wasserbohrungen und Ersatzteile. 
25. 'Iransportmittel aller Art und Ersatzteile, Zuggeschirre. 
26. Physikalische, astronomische, chemische, mathematische, optische und 
ähnliche Geräte, Jie wissenschaftlichen Zwecken dienen. 
27. Medizinische Instrumente and Apparate, Arzneien und Verbandmittel. 
28. Gedruckte Bücher, bedrucktes und beschriebenes Papier, Etiketten, 
Frachtbriefe usw. 
29. Bilder mit und ohne Rahmen, Statuen. 
30, Särge, Grabsteine und Grabschmuck. 
31. Münzen und Geldzeichen, die zum Umlauf im Schutzgebiet zugelassen 
sind. 
2. Dienstuniformen. 
33. Muster olıne Wert. 
34. Benzin, Spiritus und Petroleum, sofern sie nachweislich zum Antrieb 
von Motoren jede- Art bestimmt sind. 
L 
Postwesen. 
Reichspostanstalten befinden sich in Lome (Postamt), 
Agame-Palime, Anecho, Assahun, Alakpame, Ho, Kbandu, 
Noöpe, Nuatja, Porto-Seguro, Tokpli und Tsevie (Post- 
agenturen). Die Anstalten nLome, Agome-Palime 
und Anecho sind mit Postfachbeamten besetzt, von 
denen der Vorsteher des Postamts in Lo me zugleich der 
Leiter des gesamten Post- und Telegraphenwesens des 
Schutzgebietes ist. Ferner werden Io farbige Hilfsbeamte 
und 15 farbige Unterbeamte beschäftigt. Der Geschäfts- 
betrieb der Anstalten erstreckt sich auf Briefpostsendungen 
jeder Art, Postanweisungen, Wertsendungen, gewöhnliche 
Pakete, Zeitungen und (außer Ho und Kpandu) Telegramme. 
Nachnahmen sind zulässig auf eingeschriebenen Briefen mit 
Deutschland und einigen Ländern des Weltpostvereins, auf 
Paketsendungen nur im Verkehr mit Deutschland. 
Das Schutzgebiet gehört dem Weltpostverein an. Sen- 
dungen aus Deutschland werden nach folgendem Tarif be- 
fördert:
	        
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