Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

1? TOGO. 
Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefen bis 800 Mk. 
“ zulässig nach den zum Postanweisungsdienst zuge- 
lassenen Orten. 
Telegraph. Die Postanstalten sind durch Telegraphen- 
anlagen unter sich, sowie nach Westen mit der Goldküste 
und nach Osten mit Dahomey verbunden und so nach beiden 
Seiten hin an das internationale Telegraphennetz ange- 
schlossen. Außer in den vorhergenannten.Postorten be- 
finden sich Reichs-Telegraphenanstalten in Agome- 
Klossu, Agome-Sewa, Aklaku und Awewe. 
Die Gesamtlänge der Telegraphenlinien beträgt rund 396 km. 
Die Wort-Gebühr von Deutschland nach Togo beträgt 
5,30 Mk. via Kotonou, 5,05 Mk. via Accra. 
Fernsprechverbindung. Zwischen sämtlichen Tele- 
graphenanstalten des Schutzgebiets besteht auch Fernsprech- 
verkehr. In Agome-Palime befindet sich ein Fernsprech- 
anschluß nach der Station Misahöhe. 
Ein Ortsfernsprechnetz besteht in Lome mit 14 Teil- 
nehmeranschlüssen. 
Der Postverkehr umfaßte I9gO6: 219790 (1905: 208 039) 
Briefsendungen, 6490 (6080) Pakete, 10740 (9203) Post- 
anweisungen im Betrage von 1908576 (2153181) Mk., 17129 
(16 303) Telegramme, 4754 (3534) Ferngespräche, 33692 
(31 853) Zeitungsnummern.
	        
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