Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

POSTWESEN. 341 
Postpakete: 
a)über Bremen oder Hamburg bis ı kg 
1,60 Mk., über ı—5 kg 2,40 Mk. Sperrgut zulässig. 2 
deutsche Zollinhaltserklärungen. 
b) über München (Österreich und Italien [Neapelj) 
bis ı kg 2,40 Mk., über ı—5 kg 3,20 Mk. Ausdehnung 
nicht über 60 cm. 2 deutsche Zollinhaltserklärungen. 
Auch schwerere Pakete (Postfrachtstücke) werden zu- 
gelassen, über deren Versendungsbedingungen jede Post- 
anstalt Auskunft erteilt. 
Wertangabe auf Postpaketen ist über Bremen und 
Hanıburg bis 10000 Mk. (Versicherungsgebühr 16 Pfg. für 
je 240 Mk.), über München bis 800 Mk. (Versicherungs- 
gebühr 28 Pf. für je 240 Mk.) zulässig. 
Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt hat der 
Empfänger die Pakete bei der nächsten Postanstalt ab- 
zuholen. 
Briefe und Kästchen mit Wertangabe sind bis zum Höchst- 
betrage von 8000 Mk. zulässig. Versicherungsgebühr: 28 Pf. 
für je 240 Mk. Hierzu tritt noch das Porto: bei Briefen 
(Meistgewicht 250 g) bis einschließlich 20 g 30 Pf., über 20 g 
40 Pf., bei Wertkästchen (Meistgewicht ı kg) ohne Unter- 
schied des Postgewichts 2,40 Mk. 
Nachnahme ist bis 800 Mk. auf Einschreibbriefen, Wert- 
briefen, Wertkästchen, Postpaketen und Postfrachtstücken 
zulässig. Gebühr: ı Pf. für jede nachgenommene Mark, 
mindestens jedoch 20 Pf. 
Telegraph. Das Postamt Tsingtau ist durch die 
reichseignen Kabel von Tsingtau nach Shanghai und von 
Tsingtau nach Tschifu an das Welttelegraphennetz, sowie 
durch den chinesischen Landtelegraphen von Tsingtau nach 
Kiautschou an das chinesische Netz angeschlossen.
	        
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