Ansiedlungen (Posen und Westpreußen)
polnischen A. Banken und Genossenschaften, die
der AK lebhafte Konkurrenz bereiteten und das
konnten, weil sie in dem landhungrigen polnischen
Proletariat nicht nur einen äußerst zahlreichen
Kundenkreis, sondern auch Käufer fanden, die mit
ihrem Verdienst aus der Sachsengängerei jeden
esforderten Preis zu zahlen bereit und in der
Lage waren. Selbstverständlich hat auch die ein-
getretene hohe Preiskonjunktur und die Tatsache,
daß in der AK stets ein sicherer Käufer am Grund-
stücksmarkte vorhanden war, dazu beigetragen,
daß manche Käufe auf Spekulation abgeschlossen
und dadurch die Preise immer mehr gesteigert
wurden. Während in früheren Jahren eine Mei-
nungsverschiedenheit über die Frage möglich war,
ob die durch die AK gezahlten Preise wirtschaftlich
angemessen wären oder nicht, dürfte betr. der in
den letzten Jahren getätigten Ankäufe die Ant-
wort wohl nur noch in verneinendem Sinne aus-
fallen können. Allerdings ist es außerordentlich
schwer, die Angemessenheit der gezahlten Kauf-
preise zu beurteilen, weil der als Maßstab mit-
geteilte Grundsteuerreinertrag bereits im Anfang
der 1860er Jahre festgestellt ist. Gerade in den
letzten Jahren aber ist — wohl auf Grund des von
der AK gegebenen Beispiels — ein völliger Um-
schwung in dem Landwirtschaftsbetriebe der
A. Provinzen eingetreten und sind zahlreiche
Bodenmeliorationen usw. ausgeführt, sodaß der
Grundsteuerreinertrag keine sichere Grundlage
mehr gewährt. Auch der Durchschnittspreis für
das ha kann für sich allein nicht maßgebend sein,
weil durch den Kulturzustand cines Gutes und die
vorhandenen Gebäude, lebendes und totes In-
ventar die Werte stark beeinflußt werden. Natur-
gemäß hat in den beiden ersten Jahren des Be-
stchens der AK der verhältnismäßig stärkste Erwerb
stattgefunden; die Größe der in den folgenden
Jahren gemachten Erwerbungen entsprach an-
nähernd der Fläche, für die mit dem vorhandenen
Personal jährlich Besiedlungspläne aufgestellt und
bearbeitet werden konnten. Eine erhebliche Zu-
nahme trat seit dem Jahre 1898 ein, nachdem durch
den Erl des G v. 20. 4. 98 die Entschließung des
preußischen Staates zum Ausdruck gekommen
war, das begonnene Werk nicht wegen Erschöpfung
der zunächst dafür in Aussicht genommenen Mil-
lionen einzustellen, sondern auch unter Bereit-
stellung weiterer Mittel durchzuführen. Im übri-
gen wird wegen der Einzelheiten der Ankaufs-
tätigkeit auf die nachstehende Tabelle (siehe
Seite 134) verwiesen.
Wie sich der Gesamterwerb auf die einzelnen
Reg Bezirke verteilt und in welchem Verhältnis er
zu der Gesamtfläche dieser Bezirke steht, ergibt
nachstehende Zusammenstellung, zu der noch zu
bemerken ist, daß in einzelnen Kreisen das Ver-
hältnis zwischen dem überhaupt vorhandenen und
dem erworbenen Grundbesitz zwischen 0,09 und
35, 1000 schwankt (s. nächste Spalte).
# 4. Zwischenzeitliche Berwaltung der er-
worbenen Güter. In der ersten Zeit des Bestehens
der AK wurden die durch sie erworbenen Güter
der Reg, in deren Bezirke sie belegen waren, zur
einstweiligen Verw — wie Domänen — über-
wiesen. Dieses System hat sich aber wegen des
darin hervortretenden Dualismus so schlecht be-
währt, daß schon seit dem 1. 10. 88 sämtliche Er-
werbungen, mit nur geringfügigen, in besonderen
133
Der Reg- [Antell der
Bezirkum, Erwer-
Die A#b##t angekauft saßt eine bungen
Gesamt= der A#t in
# ; släche von Prozenten
im RegBezirt nha na berechnet
Danzig 19935 294 86751
1
Marienwerder 294 584 1 756 005,38
Zusammen Provinz West-- 114 519 2550 874 4,49
preußen
— —
Posen 112 765|1750 889 6,44
I
Bromberg 143 278 |1 14 8811,1
Zusammen Provinz Posen, 256 043 13 56 70 « 8,84
· i .--.--—--.—.
Zusammen Provinzen
Westpreußen und Posen 370 562 4 — 6.80
Verhältnissen begründeten Ausnahmen, in die
eigene Verw der ArK übernommen wurden.
Diese legt dabei die Wirtschaftsführung in die Hand
eines besonderen Gutsverwalters, der die Verw
unter Aufsicht der landwirtschaftlichen Sachver-
ständigen und nach einheitlichen Anweisungen der
Zentralstelle zu führen hat. Gleichzeitig dient er
auch als A. Vermittler und hat als solcher den sich
meldenden Ar Auskunft zu erteilen, den Erwer-
bern aber die wirtschaftliche Einrichtung ihrer
neuen Stelle zu besorgen und sie wegen ihrer
Wirtschaftsführung im Auge zu behalten. Er ist
gewissermaßen die Lokalinstanz der AK. Für die
Bewirtschaftung des zur Aufteilung bestimmten
Gutes war früher als Grundsatz aufgestellt, alle
Ausgaben zu vermeiden, die „eine Verbesserung
und Vermehrung der Gebäude und des toten wie
lebenden Inventars über das Maß dessen im Auge
haben, was zur Erhaltung der Substanz unbedingt
erforderlich ist“; die Ar sollten die erforderlichen
Bodenverbesserungen ausführen. Schon bald
änderte man dieses aber, so daß nunmehr eine
Hebung der heruntergekommenen Wirtschaften
und zwar sowohl durch Ausführung von Meliora-
tionen, namentlich Drainagen, offenen Ent-
wässerungs-(Vorflut-)Gräben und guten Wegen,
als auch durch rationelle Bewirtschaftung, nament-
lich vermehrte Düngerproduktion, herbeigeführt
wird, bevor die neugebildeten Stellen in die
Hände der Ar übergehen; „der Kleinbetrieb der
Ar erheischt ein ertragssicheres Land, wenn auch
zunächst mit mäßigen Durchschnittserträgen“". Daß
hierbei mancher Widerstreit zwischen dem auf
Hebung des Großwirtschaftsbetriebes gerichteten
Interesse und demjenigen entstehen muß, was die
bevorstehende Auflösung in kleinere Wirtschaften
als zweckmäßig erscheinen läßt, ist selbstverständlich.
Die Reinerträge der Großwirtschaften sind daher
nicht so hoch, als sie ausfallen könnten und müßten,
wenn es sich um dauernde Beibehaltung eines sol-
chen Betriebes handelte, um so mehr als auch die
Unterstützung der anziehenden Ar durch Lieferung
von Naturalien und Gestellung von Spann= und
Arbeitskräften die Wirtschaftsführung sehr erheb-
lich belastet. Bis Ende Juni 1909 hat diese zwi-