Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
Ansiedlungen (Posen und Westpreußen) 
  
  
polnischen A. Banken und Genossenschaften, die 
der AK lebhafte Konkurrenz bereiteten und das 
konnten, weil sie in dem landhungrigen polnischen 
Proletariat nicht nur einen äußerst zahlreichen 
Kundenkreis, sondern auch Käufer fanden, die mit 
ihrem Verdienst aus der Sachsengängerei jeden 
esforderten Preis zu zahlen bereit und in der 
Lage waren. Selbstverständlich hat auch die ein- 
getretene hohe Preiskonjunktur und die Tatsache, 
daß in der AK stets ein sicherer Käufer am Grund- 
stücksmarkte vorhanden war, dazu beigetragen, 
daß manche Käufe auf Spekulation abgeschlossen 
und dadurch die Preise immer mehr gesteigert 
wurden. Während in früheren Jahren eine Mei- 
nungsverschiedenheit über die Frage möglich war, 
ob die durch die AK gezahlten Preise wirtschaftlich 
angemessen wären oder nicht, dürfte betr. der in 
den letzten Jahren getätigten Ankäufe die Ant- 
wort wohl nur noch in verneinendem Sinne aus- 
fallen können. Allerdings ist es außerordentlich 
schwer, die Angemessenheit der gezahlten Kauf- 
preise zu beurteilen, weil der als Maßstab mit- 
geteilte Grundsteuerreinertrag bereits im Anfang 
der 1860er Jahre festgestellt ist. Gerade in den 
letzten Jahren aber ist — wohl auf Grund des von 
der AK gegebenen Beispiels — ein völliger Um- 
schwung in dem Landwirtschaftsbetriebe der 
A. Provinzen eingetreten und sind zahlreiche 
Bodenmeliorationen usw. ausgeführt, sodaß der 
Grundsteuerreinertrag keine sichere Grundlage 
mehr gewährt. Auch der Durchschnittspreis für 
das ha kann für sich allein nicht maßgebend sein, 
weil durch den Kulturzustand cines Gutes und die 
vorhandenen Gebäude, lebendes und totes In- 
ventar die Werte stark beeinflußt werden. Natur- 
gemäß hat in den beiden ersten Jahren des Be- 
stchens der AK der verhältnismäßig stärkste Erwerb 
stattgefunden; die Größe der in den folgenden 
Jahren gemachten Erwerbungen entsprach an- 
nähernd der Fläche, für die mit dem vorhandenen 
Personal jährlich Besiedlungspläne aufgestellt und 
bearbeitet werden konnten. Eine erhebliche Zu- 
nahme trat seit dem Jahre 1898 ein, nachdem durch 
den Erl des G v. 20. 4. 98 die Entschließung des 
preußischen Staates zum Ausdruck gekommen 
war, das begonnene Werk nicht wegen Erschöpfung 
der zunächst dafür in Aussicht genommenen Mil- 
lionen einzustellen, sondern auch unter Bereit- 
stellung weiterer Mittel durchzuführen. Im übri- 
gen wird wegen der Einzelheiten der Ankaufs- 
tätigkeit auf die nachstehende Tabelle (siehe 
Seite 134) verwiesen. 
Wie sich der Gesamterwerb auf die einzelnen 
Reg Bezirke verteilt und in welchem Verhältnis er 
zu der Gesamtfläche dieser Bezirke steht, ergibt 
nachstehende Zusammenstellung, zu der noch zu 
bemerken ist, daß in einzelnen Kreisen das Ver- 
hältnis zwischen dem überhaupt vorhandenen und 
dem erworbenen Grundbesitz zwischen 0,09 und 
35, 1000 schwankt (s. nächste Spalte). 
# 4. Zwischenzeitliche Berwaltung der er- 
worbenen Güter. In der ersten Zeit des Bestehens 
der AK wurden die durch sie erworbenen Güter 
der Reg, in deren Bezirke sie belegen waren, zur 
einstweiligen Verw — wie Domänen — über- 
wiesen. Dieses System hat sich aber wegen des 
darin hervortretenden Dualismus so schlecht be- 
währt, daß schon seit dem 1. 10. 88 sämtliche Er- 
werbungen, mit nur geringfügigen, in besonderen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
133 
Der Reg- [Antell der 
Bezirkum, Erwer- 
Die A#b##t angekauft saßt eine bungen 
Gesamt= der A#t in 
# ; släche von Prozenten 
im RegBezirt nha na berechnet 
Danzig 19935 294 86751 
1 
Marienwerder 294 584 1 756 005,38 
Zusammen Provinz West-- 114 519 2550 874 4,49 
preußen 
— — 
Posen 112 765|1750 889 6,44 
I 
Bromberg 143 278 |1 14 8811,1 
Zusammen Provinz Posen, 256 043 13 56 70 « 8,84 
· i .--.--—--.—. 
Zusammen Provinzen 
Westpreußen und Posen 370 562 4 — 6.80 
Verhältnissen begründeten Ausnahmen, in die 
eigene Verw der ArK übernommen wurden. 
Diese legt dabei die Wirtschaftsführung in die Hand 
eines besonderen Gutsverwalters, der die Verw 
unter Aufsicht der landwirtschaftlichen Sachver- 
ständigen und nach einheitlichen Anweisungen der 
Zentralstelle zu führen hat. Gleichzeitig dient er 
auch als A. Vermittler und hat als solcher den sich 
meldenden Ar Auskunft zu erteilen, den Erwer- 
bern aber die wirtschaftliche Einrichtung ihrer 
neuen Stelle zu besorgen und sie wegen ihrer 
Wirtschaftsführung im Auge zu behalten. Er ist 
gewissermaßen die Lokalinstanz der AK. Für die 
Bewirtschaftung des zur Aufteilung bestimmten 
Gutes war früher als Grundsatz aufgestellt, alle 
Ausgaben zu vermeiden, die „eine Verbesserung 
und Vermehrung der Gebäude und des toten wie 
lebenden Inventars über das Maß dessen im Auge 
haben, was zur Erhaltung der Substanz unbedingt 
erforderlich ist“; die Ar sollten die erforderlichen 
Bodenverbesserungen ausführen. Schon bald 
änderte man dieses aber, so daß nunmehr eine 
Hebung der heruntergekommenen Wirtschaften 
und zwar sowohl durch Ausführung von Meliora- 
tionen, namentlich Drainagen, offenen Ent- 
wässerungs-(Vorflut-)Gräben und guten Wegen, 
als auch durch rationelle Bewirtschaftung, nament- 
lich vermehrte Düngerproduktion, herbeigeführt 
wird, bevor die neugebildeten Stellen in die 
Hände der Ar übergehen; „der Kleinbetrieb der 
Ar erheischt ein ertragssicheres Land, wenn auch 
zunächst mit mäßigen Durchschnittserträgen“". Daß 
hierbei mancher Widerstreit zwischen dem auf 
Hebung des Großwirtschaftsbetriebes gerichteten 
Interesse und demjenigen entstehen muß, was die 
bevorstehende Auflösung in kleinere Wirtschaften 
als zweckmäßig erscheinen läßt, ist selbstverständlich. 
Die Reinerträge der Großwirtschaften sind daher 
nicht so hoch, als sie ausfallen könnten und müßten, 
wenn es sich um dauernde Beibehaltung eines sol- 
chen Betriebes handelte, um so mehr als auch die 
Unterstützung der anziehenden Ar durch Lieferung 
von Naturalien und Gestellung von Spann= und 
Arbeitskräften die Wirtschaftsführung sehr erheb- 
lich belastet. Bis Ende Juni 1909 hat diese zwi- 
  
 
	        
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