268 Auslieferungsdelikte
Die Kuslieferungsdelikte nach den Verträgen des Deutschen Reiches')
Zum Verständnis der Tabelle ist zu beachten, daß die Verträge mit Großbritannien, Schweden und Norwegen und den
Bereinigten Staaten keine allgemeine Bestimmung über die Auslieferung wegen Bersuchs encthalten, während die
übrigen die Auslie ferungspflicht auf diesen ausdehnen oder wenigstens die Auslieferungemöglichkeit vorsehen.
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