Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
  
  
Abgeordnete 
  
  
FKinanzielle Rechte der Kbgeordneten) 
  
  
  
  
  
Staaten 
Beigefügt sind die we- 
sentlichen Rechtsquellen. 
Das Reich 
à 32 RV, G 21. 5. 06. 
Beschl. 27. 6. 06. 
# 6 R 21. 5. 06 über 
Zusammentreffen der 
Bergütungen mit solchen 
aus andern politischen 
Tagegelder 
  
  
[Bauschsumme: 
Reich, Bayern, Sachsen, 
Baden! 
1 
  
3000 4 jährlich l 
Aufwandsentschädigung; 
szahlbar: 1. Dezember bis 
1. April monatlich 200, 
300, 400, 500, 600 4 
mund bei Vertagung oder 
  
  
Kürzung 
(Feststellung der An- 
wesenheit) 
14 
  
l 
! 
Fernbleiben von Plenar- 
sitzung Abzug von 20 K 
für den Tag von der 
nächsten Entschädlgungs- 
rate (Eintragung in An- 
wesenheitsliste). 
  
a) 
Reise- 
Entschädigung 
(Eisenbahnwagenklasse 
beliebig) 
I 
i 
Freifahrtkarten auf 
allen deutschen Haupt- 
und Nebencisenbahnen 
(Freigepäck bis 50 k): 
b) für die Dauer der 
Sitzungsperiode sowie 8! 
  
Präsident 
Sonderbezüge 
Freie Wohnung mit 
vollständiger Aus- 
stattung. 
  
Körperschaften. Schließung der Rest mit Wer an namentlicher Tage vor ihrem Beginn 
1000 A. Abstimmung nicht teil- und 8 Tage nach ihrem. 
Verzicht und Uebertra= nimmt, gilt stets als ab- Schlusse. 
gung unzulässig. wesend. 
Preußen F « 
la) Freifahrtkarte für die Freie Wohnung mit 
mwreuß.--hess. Staatsbahnen, vollständiger Aus- 
jsvom Wohnorte nach Ber- stattung. 
llin in der Eigenschaft als 
Mitglied des Herrenhau- 
Hes (nicht bloß zu Sitzun- 
T agen); 
b) während Sitzungspe- 
riode sowie 8 Tage vor- 
her und 8 Tage nachher. 
1 
Herrenhaus 
1 
I 
  
a) Freifahrtkarte für die Freie Wohnung mit 
lauf Staatsrechnung ver- vollständiger Aus- 
walteten Bahnen vom stattung. 
Wohnorte nach Berlin; 
6v nur während der! 
Sitzgsperiode; z. Beginn 
u. Schluß der Periode da- 
gegen (außer dem Tage- 
geld) Entschäbigung: 
Sei Fahrt auf Eisenbahn 
loder Dampfschiff: 13 Pf. 
für 1 km und je 3 K für 
Ziu- und Abgang:; 
sonst 60 Pf. für 1 km. 
15 4A. 
Für die Dauer der Sitz- 
ungs-Periode (auch bei 
Selbstvertagung), für den 
Tag vor der Eröffnung 
sowie für 1 Reisetag bei 
(Entfernung des Wohnorts 
von Berlin bis 525 km, 
darüber hinaus für 2 Reise- 
tage. 
Nur bei förmlicher 
Beurlaubung. 
Abgeordneten- 
haus 
a 85 Bu G 30. 8. 78, 
24. 7. 76, Staats Min 
Beschl 381. ö. 82; Mai 10. 
  
  
  
—“— Ende d. Monats 
Verzicht unstatthaft. 
  
l 
l 
VII-lachteEinzelheiteubetücksichttgendeDarstellungderBezügederMitgliederparlamentarischetKörpetichaften 
ist oft vermißt worden, so auch bei den Bhdl über das R# v. 21. 5. 1906. Die Lehr- und Handbücher des Staatsrechts be- 
gnügen sich mit wenigen zusammenfassenden Angaben, die z. Z. teilweise schon überholt, die auch nicht immer von Irrtümern 
frei sind. Gerade die Jahre 1909 und 1910 haben in den Einzelstaaten einschneidende Aenderungen mit dem Ziele einer 
Anpassung an den Rechtszustand im Reiche gebracht. Was an dieser Stelle geboten wird, will nur als ein Versuch gelten, 
in der herkömmlichen Gruppierung die Fülle der Einzelheiten zu fassen, die dem gewohnten Bilde stellenweise boch elne an- 
dere Prägung geben. Die Masse des, zuweilen nicht veröffentlichten, Materials zu erhalten, wäre ohne das Entgegen- 
kommen amtlicher Stellen kaum möglich gewesen. Ihnen allen, namentlich aber Herrn Geh. Regierungsrat Plate, dem 
Direktor beim Bureau des Abgeordnetenhauses in Berlin, weiß ich mich zu besonderem Dank verpflichtet.
	        
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