Abgeordnete 23
Reise-
Staaten « Kürzung Entschädigung räsident
Beigefügt find die we- Tagegelder (Feststellung der An. (Eisenbahnwagenklasse Präf
sentlichen Rechtsauellen. wesenheit) im allg. beliebig) Sonderbesüge
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Olb#b##
à 164 StöeC, 5 107,
109 Gesch O.
Branunschweig
1905 Gesch O.
Eachsen- Meiningen
G 26. 11. 83.
Eachsen-Altenburg
246 GG.
Er. 0. 2.09, Landschaft-
liche Erklärungsschrift v.
25. 2. 09.
10 K Auswärtige, Urlaub; Nichtbeiwoh-
5 & in Oldenburg Woh- nung an einer Sitzung.
nende (d. h. im Umkreise Ausnahme: Krankheit od.
von 2 km in der Luft--Ginderung durch LTn-
linie vom Schloßturme in gelegenheiten.
Oldenburg)
vom Tage der ersten
Versammlung für die
Dauer des 2T.
Zahlung: nach Schluß
der Tagung. Verzicht
unstatthaft.
10 4 Auswärtige,.,
5 K am Orte der Tagung) Sitzung.
Wohnende [Ausnahme: Krankheit,
während Tagung (auch falls der A am Ver-
wenn keine Sitzung). sammlungsorte bleibt,
Außerhalb der Tagungsdort aber nicht wohnt.
die zu den Kommissionen (Abwesenheit vom Land-
lund zum Ausschusse ge= syndikus im Sitzungspro-
wählten A. tokoll beurkundet.)
Versäumung einer
Zahlung: monatlich.
9 X Auswärtige, oder
4,.50 K in Meiningen
Wohnende
während Tagung — bei
Auswärtigen noch je 1
Reisetag zu Beginn und
zu Ende.
„Abwesenheit mit
ohne Urlaub.
12 K Auswärtige,
6 K am Orte der
Tagung Wohnende.
l
Zahlung: am Schlusse“
der Tagung.
aFreie Fahrt auf sämt-
lchen Staatsbahnstrecken
unter staatlicher Verw
+ Reisekosten für A aus
1) Herzogt. Oldenburg
10 K für Tag der Hin-
reise oder der Rückreise
(salls diese nicht am
Tage der Beendigung
lerfolgt) u. Ersatz der
Fuhrkosten bis Wohnort;
12) Lübeck 40 K für jede
Reise; 3) Birkenfeld 60.4
« für jede Reise;
sd) Die freie Fahrt für die
Dauer des LT mit Ein-
schluß von Vertagungen
sowie 3 Tage vor Eröff-
nung und nach Schluß
des LT.
a) Für Eisenbahnen Ko-
sten des Schnellzugs in
II. Klasse und 50% Zu-
schlag:; soweit Eisenbahn
nicht benutzbar, für 1 km
Mitglieder des Ge-
samtvorstandes erhal-
ten die Tagegelder
noch 3 Tage nach
Vertagung oder Be-
endigung, folls sie
bis dahin LTGe-
schäfte zu erledigen
hatten.
6 K Zuschlag
zu seinem Tagegelde.
460 F#f. (erforderliche
höhere Auslagen werden,)
erstattet);
b) nur einmal für Hin-
und Rückreise (ausge.
inommen bei Ausschluß)
zwischen Wohnort inner-
halb des Landes und
Versammlungsort wäh-
rend Tagung; außerhalb
der Tagung für die zu
[lden Kommissionen und,
zum Ausschusse gewähl-
ten A.
a) „Erstattung des nöti-
saen Aufwands und der
Transporttosten“, wo
Eisenbahn benutzt wer-
den kann, Fahrgeld II.
Klasse;
b) nur einmal für Hin-
und Rückreise zwischen
(Wohnort und Sitz der
" Versammlung.
I
a) Tagegeld für 1 Tag vor
Dienstwohnung.
Präsident 600 4
Beginn und nach Schluß.
der Tagung; außerdem.
UAuslagen der Reise i
(II. Klasse Bahn, sonst
60 Pfg. für 1 km)
Fbr nur einmal zur Tagung
l
für jede Session,
Bizepräsident 3 4
Zuschlag für jeden
Tag der Session.