24 Abgeordnete
Reise-
Staaten Kürzung 1 Entschädigung Präsident
Beigefügt sind die we- Tagegelder (Feststellung der An- (Eisenbahnwagenklasse onderbezü
sentlichen Rechtsquellen. wesenheit) im allg. beliebiog Sonberbezüge
6 1 14 2 E 3
Eachsen · Noburg · Sotha
5 90 St G, 18 85, 8610 K Auswärtige,
Gesch O 28. 8. os. 6 K am Orte der Tagung!
Wohnende
„für die Dauer der Teil-
nahme an der Tagung“.,
Jahlung: am Schlusse
jeder Sitzung.
D
l
Anhalt % .
isSLanvichaftsQ 12 .M. «
G 4. 2. 74.
Zahlung: in der Regel
l wöchentlich.
Eqwaraburg · Eonders · l
hausen 12 K Auswärtige,
*# 50—55 Gesch O 12. 7.,6 K am Orte der Tagung,
57, G 28. 12. 73, 1. 1. ss. Wohnende
(für die Dauer der Tagung,
1 und Reisetage.
. l
l
Fällig am Schlusse jeder
Woche.
l
Schwarzburg= Nudol-
stadt j8 A (für die Dauer der
56# 77, 78 Gesch O 19. 1. Tagung und für Reisctage)
72, G 1. 12. 75. #
Zahlung am Schlusse der-
Tagung oder bei Ver-
tagung.
Waldeck
4 70 Verf, 1# 24, 25,9 K für die Dauer der,
Gesch O 1869, G 11. 8. 75.sTagung (nicht bei Ver-
tagung).
I
Zahlung: gewöhnlich am.
Schluß der Tagung.
Neuß 4. L.
z 86 Verf. 7,50 K Auswärtige,
6 X am Orte der Tagung,
Wohnende.
Neuß 1. 2.
3 95 EtGG, Regul,
30. 10. 72.
10 K Auswärtige,
6 K& A, die in Gera-
oder im Umkreise von-
Stunde wohnen,
Ivom Eröffnungstage bis
zum Tage nach dem
Schlusse der Tagung.
[Zahlung: Schluß der Ta-
gung: unverzichtbar.
6
Beurlaubung; Krankheit, „Wegegebühr“ für Hin- 15 KA Tagegeld,
wenn sie schon vor Be· u. Rückreise: bei Be- Fahrgeld I. Klasse.
ginn der Tagung einge- nutzung der Eisenbahn
treten wor; Abwesenheitfdas Fahrgeld II. Klasse
aus einer öffentl. Sitzung sonst 60 Pf. für 1 kmj.
oder der Kommissions= außerdem für Neben-
mitglieder aus einer ausgaben. bei Hin= und
Kommissionssitzung, so-Rückreise je 3 K (wenn.
fern sie nicht durch Krank-#erheblich höhere Reise-
heit oder Arbeiten für kosten aufgewandt wer-
den Landtag behindertlden mußten, werden.
waren. sie erstattet). /
l
a) Ersatz der ausgewen-,
deten Reisekosten;
b) bei Zusammentritt u.
bei Schluß, auch bei Ver-
# tagung.
à) Nur für wenigstens 3 Zuschlag zum
eine Meile vom Sitze des Tagegeld.
L2T entfernt Wohnende:
5 4 für die erste, 1 *
für jede weitere Post-
mmeile; daneben Tagegeld!
b) nur einmal für Hin-
Lund Rückreise zwischen,
Wohnort und Sitz des,
6 LxI in jeder Session.
#" Ersatz der baren Aus-
llagen, namentlich Fahr-
geld II. Klasse, Gepäck-
beförderung);
b) für Hin- und Rückreise
in jeder Tagung.
Abwesenheit während we- a) 9 4K für jeden Reise-
nigstens eines Tages vom tag.
Orte der Tagung oderb) je einmal für Hinreise
Versäumung einer öfftl.und Rückreise zu Anfang
Sitzung (abgesehen vonsund Schluß der Tagung,
Krankheit). ssowie bei Vertagung (le-
(Schriftführ. vermerkt die doch auch für Reisen zu.
Fehlenden ½ Stunde nach,
Eröffnung der Eitzung.).
andern LT Zwecken).
6 6
Je ein Tageaeld für, 9 KX Tagegeld.
DHin- und Rückreise.
v
Urlaub über 3 Tage. a) Ersatz der Reiseaus-) 15 K Tagegeld.
lagen, namentlich Eisen-
bahn II. Klasse und je
1,50 A für Zu- u. Ab-
gang: .
b) nur einmal für Hin-
reise und Rückreise in;
jeder Tagung. 1
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