Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
Bayern (B. Behördenorganisation) 
Dienstesaussicht über den VGH und dessen Mit- 
lieder, dann über die Staatsanwaltschaft bei die- 
uem Gerichtshofe (Gv. 8. 8. 78à 5); d) das Landes- 
archivwesen; e) die Angelegenheiten der Orts--, 
Distrikts- und Kreisgemeinden, im Benehmen 
mit den sachlich etwa außerdem beteiligten Mini- 
sterien; k) die „gesamte Staats= und Landespolizei, 
dann alle dahin gehörigen Anstalten, welche die 
Erhaltung der öffentlichen Ruhe und guten Ord- 
nung im Innern zum Zwecke haben“. Mit diesen. 
Worten wollen alle staatlichen Verwüngelegen- 
heiten bezeichnet werden, welche nicht anderen 
Ministerien zugewiesen und nicht wirtschaftlicher 
Natur sind. Dahin gehören insbesondere die 
Sicherheitspolizei, das Armenwesen, das Heil- 
wesen. Dem Geschäftskreise des Min Inn fallen 
ferner 8) die Angelegenheiten der wirtschaftlichen 
Berw in ihrer überwiegenden Mehrzahl zu; so 
Maß und Gewicht, Bau= und Feuerpolizei, Ver- 
sicherungswesen, insbesondere auch Arbeiterver- 
sicherung, Kreditwesen, Land- und Wasserstraßen, 
Landwirtschaft, Viehzucht mit Veterinärwesen, 
Forstpolizei, Jagd und Fischerei, Gewerbepolizei 
nur soweit diese mit Landwirtschaft, Bau-, Feuer- 
und Gesundheitspolizei sowie der Wasserwirtschaft 
in erster Linie zusammenhängt; sodann h) das 
Bauwesen. Es sind jedoch von der Zuständigkeit 
des Min Inn jene Bauten ausgenommen, welche 
ihrem Zwecke nach in den Geschäftskreis anderer 
Ministerien fallen. Zum Min Inn gehört weiter 
i) die amtliche Statistik des Landes. k) Das 
Min Inn ist auch das Min für Heeresangelegenhei- 
ten, insoweit bei denselben eine Mitwirkung der 
Zivilbehörden eintritt. 1) Es hat bei den Bera- 
tungen des Staats Min der Justiz über die bür- 
gerliche und Strafgesetzgebung mitzuwirken. m) 
Das Min Inn führt endlich die Aufsicht über die 
Redaktion des Gesetz= und Verordnungsblattes 
und des Hof= und Staatshandbuches. 
Besondere Organe (Ausschüsse, Kommissionen) 
des Min Inn für einzelne technische Geschäfts- 
zweige sind: a) der Obermedizinalausschuß — 
Vov. 24. 7. 71 (RBl 1489) und v. 11. 2.77(GVBl 
42); b) das statistische Landesamt, dem ein st. 
Beirat beigegeben ist (V v. 21. 12. 08, GWBl 
1138); c) die Normal-Eichungskommission — V 
v. 23. 11. 69, revid. 27. 1. 83 und Nachtrag v. 
18. 6. 833 (GBBl 1883 S 61); d) die Landeskultur- 
Rentenkommission — V v. 4. 6. 84 (GVBl 413); 
e) die Flurbereinigungskommission — V v. 30. 
11. 86 (GVBl 635); t) die Ministerial-Forstabtei- 
lung des Finanz Min ist technisches Organ des 
Staats Min Inn „für Fragen der Forst= und 
Jagdpolizei, sowie der Bewirtschaftung der Ge- 
meinde-, Stiftungs= und Körperschaftswaldungen“ 
— Bv. 19. 2. 85 (GVBl 29) 55; g) das Zentral- 
beratungskomitee für Gestütswesen (vgl. unten e); 
h) das Wasserversorgungsbureau; i) die Landes- 
inspektoren bezw. Konsulenten für Tierzucht und 
Weinbau, bezw. für Milchwirtschaft, Fischerei, 
Obst- und Gartenbau; k) der Wasserwirtschaftsrat 
(#9 v. 25. 11. 08). 
Abgesehen von den allgemeinen VerwBehörden 
sind dem Min Inn folgende besondere Behör- 
den unterstellt: a) der BGH und die Staatsan- 
waltschaft bei demselben — Gv. 8. 8. 78; b) das 
Landes-Versicherungsamt — V. 29.5. 86 (GBl. 
295, DAnw 547); c) die Archive (allgemeines 
Reichsarchiv und Kreisarchive) — V v. 21. 4. 1812 
  
357 
(Kl 808; vgl. auch GVl 1882 S 73); d) die 
Versicherungskammer, welche die Geschäfte der 
staatlichen Brand-, Hagel- und Viehversicherung 
führt — Gv. 3. 4. 75 (GBVBl 269, V v. 21. 12. 
08), 13. 2. 84 (GVBl 61), 11. 5. 76 (GVBl 207) 
und v. 15. 4. 00 (GBBl 377) neue Fissung des G 
v. 23. 4. 1910 (GBBl 179); e) die Gestüts Verw 
(Landgestüts Verw, Bezirksgestütsinspektionen) — 
V v. 16. 9. u. 22. 12. 73 (RBl 1457, 1713), 5. 3. 
77 (GVBl 51), 1. 12. 81 (GBBl 1321); 4) die 
Zentralimpfanstalt. 
Ueber die Gendarmerie vgl. besonderen 
Artikel. 
2. Das Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten zählt zu seinem Wir- 
kungskreise als Kultus Min „alle auf Religion und 
Kirchen sich beziehenden Gegenstände“, zu seinem 
Wirkungskreise als Unterrichts Min „alle Gegen- 
stände der Erziehung, des Unterrichts, der sittlichen, 
geistigen und künstlerischen Bildung und die dafür 
bestehenden Anstalten“, also nicht bloß das eigent- 
liche Schulwesen, sondern auch die Pflege der 
Wissenschaften und Künste als solchen. Das forst- 
liche Unterrichtswesen ist den Staatsministerien 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten 
und der Finanzen gemeinsam untergeben (V v. 
21. 8. 81 GBBl 12831). Zum Geschäftskreise des 
Kultus Min gehören auch die Angelegenheiten der 
Stiftungen für Zwecke des Kultus, Unterrichts 
usw. Für die Mittelschulen ist im Kultus Min durch 
Vv. 3. 12. 08 (GWVBl 1035) eine besondere Ab- 
teilung mit fachmännischen Referenten gebildet 
worden. 
Als beratendes fachmännisches Kollegium für 
die Oberleitung der humanistischen und realistischen 
Mittelschulen besteht beim Min der oberste Schul- 
rat (V v. 22. 11. 72) und für die übrigen Schulen 
die Landesschulkommission (V v. 13. 8. 05). 
Ueber die dem Min unterstehenden Schulen und 
Anstalten s. v. Seydel, Das Staatsrecht des 
Königreichs B. in HB d. öff. R.# 1903, 329 ff. 
3. Dem Staatsministerium des kö- 
niglichen Hauses und des Aeußern 
ist durch V v. 10. 11. 04 die oberste Aufsicht auf 
Handel, Industrie und Gewerbe, die Förderung 
dieser wirtschaftlichen Interessen, der Vollzug der 
Gewerbeordnung mit Einschluß der Gewerbe- 
und Fabrikeninspektion, die oberste Aufsicht über 
das Bergwesen (vgl. V v. 10. 3. 06) und die geo- 
gnostische Untersuchung des Landes, endlich der 
Vollzug des Berggesetzes übertragen. Dem Min 
sind die Bergbehörden (Oberbergamt und 3 Berg- 
inspektionen) unterstellt. Bei demselben wurde 
durch V v. 10. 1. 07 eine Zentralstelle für Indu- 
strie, Gewerbe und Handel errichtet. 
4. Das Staatsministerium für Ver- 
kehrsangelegenheiten hat die oberste 
Aussicht über das Eisenbahn-, Post= und Tele- 
graphenwesen, die oberste Leitung der Staats- 
anstalten für den Verkehr (Eisenbahnen, Posten, 
Telegraphen, Telephone, Dampsschiffahrt, Ka- 
näle), die oberste Aufssicht über die Privat-Eisen- 
bahnen (auch Trambahnen) und Dampf= und son- 
stige Motorschiffahrtsunternehmungen. Als Mit- 
telstellen für diese Aufgaben sind ihm die Eisen- 
bahn= und Oberpost-Direktionen sowie eine An- 
zahl besonderer Aemter, denen die zentrale Be- 
handlung einzelner Geschäftsaufgaben überwiesen 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.