Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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Einziehung 
  
  
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295 mit Rücksicht auf § 11 der St PO nicht für 
anwendbar (streitig). 
M. Fischereipolizeilichen Interessen: 
30) 5296a Abs 2 StGB: Fanggcräte, welche die in 
deutschen Küstengewässern unbefugt fischenden 
Ausländer bei sich geführt haben, sowie die in den 
Fahrzeugen enthaltenen Fische. Mit Recht schreibt 
#298 VE in allen Fällen unbefugten Fischens 
E. der Gerätschaften vor. 31) Nordseefischerei- 
gesetz v. 30. 4. 84 S 25 1+ 2 Abs 2: Werk- 
zeuge und Geräte, die in der internationalen 
Konvention v. 6. 5. 82 und den hierzu erlassenen 
Kais. Verordnungen verboten sind. 
N. Dem Interesse der deutschen Küsten- 
frachtfahrt: 32) G v. 22. ö. 81 (S 97) 
&+ 2 Abs 2: Ausländische Schiffe, deren Führer 
unbefugt Küstenfrachtfahrt betreiben, und un- 
befugt beförderte Güter (über die Befugnis zur 
Küstenfrachtfahrt Fleischmann, Völkerrechtsquellen 
270) 
O. Dem Feld- und Forstschutz: 33) 
Vogelschutzgesetz v. 30. 5. 08 (S 317): 
Verbotswidrig in Besitz genommene, feilgebotene, 
verkaufte Vögel, Nester, Eier und die zum Fangen 
und Töten der Vögel, zum Zerstören oder Aus- 
heben der Nester, Brutstätten oder Eier ge- 
brauchten oder bestimmten Werkzeuge. 
P. Dem gewerblichen Rechtsschutz: 
34) Warenzeichengesetz v. 12. 5. 94 
(S 441) 5+ 17: Ausländische Waren, welche mit 
einer deutschen Firma und Ortsbezeichnung oder 
mit einem in die Zeichenrolle eingetragenen 
Warenzeichen widerrechtlich versehen sind. 
2. 35) Dem Schutz des Urheberrechts 
(vgl. unten § 7 Nr. 5 und 6) diente die E. in 
8 21 des G v. 11. 6 70 (S 339). Darnach waren 
vorrätige Nachdrucksexemplare und die zur wider- 
rechtlichen Vervielfältigung ausschließlich bestimm- 
ten Vorrichtungen einzuziehen, soweit diese sich 
im Eigentum des Veranstalters oder Veranlassers 
des Nachdrucks, des Druckers, der Sortiments- 
buchhändler und der gewerbsmäßigen Verbreiter 
sich besinden. Dieses Gesetz ist zwar seinem Haupt- 
inhalte nach durch § 64 Satz 1 des G v. 19. 6. 01 
(S 227) aufgehoben, jedoch nach Satz 2 ebenda 
soweit in Kraft geblieben, als es in den Rcichs- 
gesetzen über den Schutz von Werken der bildenden 
Künste und Photographieen für anwendbar er- 
klärt wird. Das neue Gv. 9. 1. 07, betr. das 
Urheberrecht von Werken der bildenden Künste 
und der Photographie (S 7) nimmt jedoch nicht 
mehr auf das G von 1870 Bezug, wohl aber § 14 
Gv. 11. 1. 76, betr. das Urheberrecht an Mustern 
und Modellen S 11, wonach die §§ 18—36 und 
38, also auch 21, für anwendbar erklärt werden. 
R. Fiskalischen Zwecken: 36) Salz- 
abgabengesetz v. 12. 10. 67 (S 41) 8 11: 
Defraudiertes Salz und die zur unerlaubten Ge- 
winnung oder Raffinierung bestimmten Gegen- 
stände. 37) Vereinszollgesetz v. 1. 7. 69 
(S 317) 134, 135 (vgl. auch § 140 f, 154): Ge- 
genstände, welche einem Verbot zuwider ein-, 
aus- und durchgeführt sind, sowie solche, in Bezug 
auf welche eine Zolldefraudation verübt ist (val. 
bes. Ro# 8, 279; 10, 440; 14, 195; 21, 39; 30, 419; 
37, 15; Havenstein, Komm. S 131, 164 ff). 
38) Spielkartengesetzv. 3. 7. 78 (S 133) 
88 10, 13, 14: Ungestempelte und solche Spiel- 
karten, welche gegen die Vorschriften des nach 
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66 zu erlassenden Regulativs dem die Fabrik revi- 
dierenden Steuerbeamten nicht vollständig an- 
gegeben oder vorgelegt oder ohne Genehmigung 
der zuständigen Behörde oder in andern als den 
genehmigten oder angesagten Räumen angefer- 
tigt oder in Anfertigung begriffen sind, sowie die 
hierzu verwendeten Geräte und Materialien. 
39) Schaumweinsteuergesetz v. 9. 5. 
02 (S 155; die Nov. v. 15. 7. 09 ändert hier 
nichts) § 15: Schaumwein, der nicht mit den 
erforderlichen Steuer= oder Zoll-Zeichen ver- 
sehen ist; hergestellter oder in Herstellung begriffe- 
ner Schaumwein und die zur Herstellung, Lage- 
rung und Aufbewahrung geeigneten Geräte und 
Materialien, falls mit der Herstellung vor An- 
meldung der Betriebs- und Lagerräume begonnen 
ist. 40) Brausteuergesetz v. 15. 7. 09 
(S 773) 5J 38 Abs 3—5: Unzulässige Ersatz= und 
Zusatzstoffe und das mit solchen Stoffen bereitete 
oder versetzte Bier sowie die Umschließungen. 
41) Zündwarensteuergesetz v. 15. 7. 
09 (S 814) # 35: Steuerpflichtige Zündwaren, 
die im Handel ohne die vorgeschriebene Bezeich- 
nung des Herstellers angetroffen werden. 42) 
Leuchtmittelsteuergesetz v. 15. 7. 09 
(S 880) 5 25 Abs 2: Stempel, Siegel, Platten 
oder andere Formen, die zur Anfertigung von 
Steuerzeichen dienen können, sowie Abdrücke von 
solchen Formen, sofern sie ohne schriftlichen Auf- 
trag einer Behörde angefertigt oder an einen 
andern als die Behörde verabfolgt sind. 
# 4. Preußische Strafgesetze 1). Im Interesse 
des Fischerei-, Forst-, Feld- und Jagdschutzes 
sehen die E. vor: 43) Fischereigesetz v. 
30. 5.74 (8197) 58 51: Verbotswidrig feilgebotene, 
verkaufte, versandte Fische; nach den auf Grund 
des §& 22 ergangenen landesherrlichen Ausfüh- 
rungsverordnungen (z. B. der für die Provinz 
Brandenburg erlassenen v. 8. 8. 87 S 397) auch 
die bei Ausübung der Fischerei verwandten un- 
erlaubten Fanggeräte. 44) Forstdiebstahls- 
gesetz v. 15. 4. 78 (S222) 5115: Aexte, Sägen, 
Messer und andere zur Begehung eines Forst- 
diebstahls geeignete Werkzeuge, welche der Täter 
bei der Zuwiderhandlung bei sich geführt hat. 
& 17: Frisch gefälltes, nicht forstmäßig zugerichtetes 
Holz, das in dem Gewahrsam eines innerhalb der 
letzten 2 Jahre wegen Forstdiebstahls rechtskräftig 
Verurteilten gefunden wird, sofern er sich über 
den redlichen Erwerb nicht ausweisen kann. 
45) Feld-- und Forstpolizeigesestz v. 
1. 4. 80 (S 230) 5 23: Waffen und zur Begehung 
einer strafbaren Zuwiderhandlung geeignete Werk- 
zeuge, welche der Täter bei einer Entwendung 
von Bodenerzeugnissen bei sich geführt hat. 
633: Sprenkel und ähnliche Vorrichtungen zum 
unbefugten Fang von Singvögeln. # 36: Werk- 
zeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zum Fällen 
von Holz, Geräte, die ihrer Beschaffenheit nach 
zum Sammeln und Wegschaffen von Holz, Gras, 
1) Val. Groschuff-Eichhorn= Delius, Preu- 
ßische Strafgesetze und die dort ange führte Literatur. — 
Eine erschöpfende Aufzählung aller Fälle einer E. nach 
deutschem Rechte liegt nicht in der Aufgabe dieses Artikels. 
Er will die Rechtsgrundlagen darstellen und sie an Einzel- 
heiten erläutern. Hierfür kann neben den Fällen des Reichs- 
rechts eine Heranziehung des Rechts bloß des größten Einzel- 
staates genügen. — Agl. allgem. die Sonderstichworte.
	        
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