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Eisenbahnen (III. Verbände)
richtete Dienststellen (Wagenbureaus) mit der ober-
sten Spitze des Zentral-Wagenamtes in Berlin,
das dem Kgl E.Zentralamt in Berlin unterstellt
war. Die Vorschriften regelten zugleich die Re-
paratur der Verbandswagen und die Wagenmiete.
Der Preußische Staatsbahnwagenverband, dem
inzwischen auch die Mecklenburgischen Staats-
bahnen sich angeschlossen hatten, ist jetzt zum
Deutschen Staatsbahnwagenver-=
band erweitert, der auf Grund des Ueberein-
kommens v. Nov. 1908 am 1. 4. 09 in Wirksam-
keit getreten ist. Er beruht auf dem gleichen Grund-
satz, nach welchem „jede Verbandsbahn die Güter-
wagen der andern Verbandsbahnen wie ihre
eigenen nach Maßgabe der vereinbarten
Güterwagenvorschriften benutzt“ (§5 3 a. a. O.).
Die Wagen bleiben Eigentum der Ver-
bandsbahn, die sie beschafft hat (&§ 2). Den Aus-
gleich zwischen Bedarf und Bestand an leeren
Wagen regelt in oberster Stelle das Haupt-
wagenamt zu Berlin, das dem preuß.
E.Zentralamt untersteht (ss§ 4, 13). Jede Ver-
bandsbahn zahlt an den Verband cinc besonders
vereinbarte Vergütung nach der Zahl der auf ihren
Strecken von den Verbandsbahnen geleisteten
Achs-km:; die Einnahme des Verbandes wird
nach dem Verhältnis der im Jahresdurchschnitt
von jeder Verbandsbahn vorgehaltenen Güter-
wagenachsen verteilt (§ 6 a. a. O.). Weitere Be-
stimmungen betreffen die Unterhaltung der Wa-
gen und die Verrechnung der Unterhaltungs-
kosten (II 8—9), die Ausmusterung abgängiger
Wagen (§ 11) und die laufende Vermehrung des
Wagenparks (* 12), die Sorge für cinheitliche
Bauart der Wagen (* 10), die Organisation und
die Kosten des Verbandes (§&8 13, 14). Die baye-
rischen, sächsischen, württembergischen und badi-
schen Staatsbahnen sind berechtigt, bei dem preuß.
E. Zentralamt je einen Beamten zu bestellen,
auch Beamte zu dem Preuß. Wagenabrechnungs-
burcau in Magdeburg zu entsenden (F 13). Das
Uebereinkommen ist mit einjähriger Frist -- zum
31. 3. jedes Jahres — kündbar (5 16).
d) Die Tarifverbände. Nach 8 53
Verk. Ordnung ist die E. verpflichtet, Güter zur
Beförderung von und nach allen für den Güter-
verkehr eingcrichteten Stationen anzunehmen,
ohne daß es für den Uebergang von einer Bahn
auf die andere einer Vermittelungsadresse bedarf
(direkte Frachtbriefcd#. (S. auch § 453
OGB.) Nach a 44 N sind die E. Verwaltungen
verpflichtet, für den durchgehenden Verlehr
direkte Expeditionen im Personen=
und Güterverkehr einzurichten, und nach ihren
Konzessionsbedingungen zumeist auch gehalten,
auf Verlangen der Regierung direkte Ta-
rife mit anderen Bahnen einzuführen ( Eisen-
bahntarife & 2, unten S87]. Die Tarifver-=
bände bezwecken, diesen direkten Ver-
kehr für gewisse Hauptrichtungen
oder zusammenhängende größere
Verkehrsgebiete gleichmäßig zu
organisieren,, in erster Reihe die Tarife
und Beförderungsbedingungen für das Verbands-
gebiet Verbandstarif?) einheitlich auf-
zustellen und gemeinschaftlich anzukündigen, so-
dann die gegenseitige Abrechnung der gemein-
schaftlichen Verkehrseinnahmen zu ordnen, die
für den durchgehenden Verkehr erforderlichen Be-
triebseinrichtungen gemeinsam zu treffen und die
Verkehrsleitung im Verbandsgebiet zu regeln.
Die Verständigung über die Bescitigung
des Wettbewerbes konkurrieren-
der Linien durch Teilung des der Konkurrenz
unterliegenden Verkehrs — Naturalteilung (ab-
wechselnde Verkehrsleitung) oder Geldteilung
(Teilung der Reineinnahmen) — oder durch
andere Abmachungen sowohl innerhalb eines Ver-
bandes wie zwischen mehreren Verbänden, wird
als Eisen babukartell (Pool auf den nord-
amerikanischen Bahnen) bezeichnet (Obermeyer,
Ueber Tarifverbände und E. Kartelle, 1879). — Die
Geschichte der deutschen Tarifverbände reicht mehr
als 60 Jahre zurück. Als erster wurde der nord-
deutsche Verband im Jahre 1848 gegründet (Krö-
nig, Differenzialtarife 8; Ulrich, E.Tarifwesen
221 ff: Cauer, Personen= und Güter-V. 532).
Bald folgten weitere Verbände in allen wichtigen
Verkehrsrichtungen des inneren deutschen und des
internationalen E. Verkehrs. Eine im Jahre 1869
behufs Annahme eines einheitlichen Tarifschemas
und möglichst übereinstimmender Abfertigungsein-
richtungen gegründete Vercinigung der größeren
zwischen Rhein und Elbe bezw. Berlin bestehenden
Verbände führte die besondere Bezeichnung „Ta-
rifverband“ ohne weiteren Zusatz (s. Die Ent-
wickelung des Gütertarifwesens der
deutschen Eisenbahnen, herausgeg. vom
Verein der Privatbahnen, 1879). Die Wirksam-
keit dieser Vereinigung auf dem Gebiete des Ta-
rifwesens erlosch mit der Einführung des einheit-
lichen deutschen Tarisschemas (J Eisenbahntarife
§6 2, 6, 7, S87, 691, 692) und auf dem Gobiete
des Abfertigungswesens mit der Gründung des
deutschen E. Verkehrsverbandes (s. zu b). Eine er-
hebliche Einschränkung erfuhren im übrigen die Ta-
rifverbände im inneren deutschen Verkehr infolge
des Ueberganges der großen preußischen Privat-
bahnen auf den Staat und der einheitlichen Re-
gelung des Tarifwesens für das Staatsbahnnetz
(s. die betr. Vorschriften im Betriebsbericht der
preuß. Staatsbahnen für 1880/81, Anl. 24 S
233 ff; auch „Die Entwickelung der Gütertarife
der preuß.--hess. Staatsbahnen“, Arch für E. Wesen
1905 S 80 ff), während im internationalen Ver-
kehr die Tarifoerbände eine immer weitere Aus-
dehnung fanden und sich jetzt auf die wichtigsten
Verkehrsbeziehungen zu allen angrenzenden Län-
dern (Oesterreich-Ungarn und darüber hinaus bis
Rumänien und den Balkanstaaten, Rußland, Dä-
nemark und Schweden, den Niederlanden, Bel-
gien, Frankreich, der Schweiz und Italien) er-
strecken. In Handels= und Zollverträ-
gen des Deutschen Reiches mit angrenzenden
Staaten ist vielfach die Förderung des
direkten Verkehrs ausdrücklich verein-
bart (s. die in dem Art. „Eisenbahntarife“ & 4
angezogenen Staatsverträge).
Auch nach übersceischen Plätzen ist ver-
einzelt ein direkter Verkehr mit di-
rekten Tarifen von Eisenbahnver-
waltungen und Seeschiffsreede-
reien eingerichtet. So wurde im Jahre 1890
nach einer Vercinbarung der Preuß. Staatsbahnen
unter Beteiligung der Sächsischen Staatsbahnen
mit der Reederei der „Deutschen Levante-
linie" in Hamburg der „Levantetarif für
den direkten Verkehr von deutschen Stationen nach