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erfolgt in der Regel nach Stimmenmehrheit. Hat
der Direktor eine andere Ansicht, als die beiden
Schiedsrichter, so kann er die beiden Stellvertreter
zu einer gemeinschastlichen Sitzung mit den
Hauptrichtern zusammenberufen. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet der Direktor. Für die Par-
teien ist das Verfahren kostenfrei. — Die in dem
Reglement vorgesehene Zeitschrift erscheint
unter dem Titel: „Zeitschrift für den interna-
tionalen E.Transport“ seit dem 1. 1. 93 monat-
lich einmal in Bern in deutscher und französischer
Sprache.
&8. Die rechtliche und wirtschaftliche Beden-
tung des internationalen Uebereinkommens. In
dem Inu liegt der erste erfolgreiche Versuch vor,
über einen außerordentlich wichtigen Teil des
Privatrechts ein internationales Rechts-
buch zu schaffen. Der Weltpost-, der internatio-
nale Telegraphenvertrag, die Verträge zum Schutz
des geistigen Eigentums usw. behandeln im we-
sentlichen geschäftliche, technische, finanzielle Fra-
gen. Das Il ist ein internationales Gesetz für
den größten Teil von Mitteleuropa. Indem sich
nunmehr 14 Staaten zu einem Vertrage über ein
solches gemeinsames Gesetz vereinigten, haben sie
cinen Schritt getan, der vielleicht eine neue Epoche
des Völkerrechtes einleitet. Ist hiernach das Ju
von hoher, ideeller Bedeutung für die Weiter-
entwickelung des curopäischen Völkerrechts, so
beruht sein sachlicher Wert vor allem darin, daß es
cin Gesetzbuch darstellt, das auf dem Boden ver-
schiedener Rechtssysteme entsprossen, aus allen
das Beste entnehmend und mit neuen Gedanken
befruchtend, in einem einheitlichen organischen
Ganzen, gleichsam den Niederschlag des modernen
curopäischen E.Frachtrechts bildet. Diese sachliche
Bedeutung ist eine so mächtige, daß, schon vor
seiner endgültigen Feststellung, zahlreiche wichtige
Bestimmungen aus dem Ju in das neuoc italieni-
sche HG#B und in das russ. E.Gesetz von 1885
übernommen sind, und daß, sobald der Abschluß
des Staatsvertrages gesichert war, fast alle Ver-
tragsstaaten, darunter, wie oben gesagt, auch das
Deutsche Reich, ihr inneres E. Frachtrecht nach
dem des Jll umgestaltet haben. Dies ist von un-
schätzbarer Bedeutung für die stetige Entwicke-
lung, für einen ruhigen, sicheren Fortschritt von
Handel und Verkehr in Mitteleuropa. Der Ab-
schluß eines ähnlichen internationalen Vertrags
über die Beförderung von Personen und
Reisegepäck ist in Aussicht genommen.
Die Schweiz hat im Jahre 1909 den Entwurf
eines solchen den Berner Vertragsstaaten vorge-
legt.
Literatur: lI. Insbes. Deutsches Fracht-
recht und Eisenbahnverkehrsordnung.
Die verschiedenen Kommentare zum Deutschen Handels-
gesetzbuch, sowie die Lehrbücher des Handelsrechts. Ferner:
Koch, Deutschlands E., 1860; Das deutsche E. Transport-
recht, 186656; Eger, Das deutsche Frachtrecht ?, 1888—1891;
Wehrmann, Das E.Frachtgeschäft, 1880; Ruckdeschel,
Kommentar zum Betriebsreglement, 1880; Endemann,,
Das Recht der E., 1886; v. Buschmann und v. Rum-
ler, Das neue E. Betrieboreglement, 1892; v. der Leyen,
Die Verkehrsordnung für die E. Deutschlands, Zeitschr. f.
Handelsrecht, 41, S. 1 ff; Gorden, Die E. Verkehrs-
ordnung, 1909; Blume, Die E. Verkehrsordnung noebst
Ausführungsbestimmungen, 1909; Pietsch und Mol-
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Eisenbahnen (IV. Frachtrecht — Tarife)
ten, Die E. Verkehrsordnung, 1909; Rosenthal,
E. Frachtrecht im HW Staats W’, 3, S 826 ff, 1909; Senck-
piel, Das E.Transportgeschäft nach deutschem Recht, 1909;
Rundnagel, Die Haftung der E. für Verlust, Beschä-
digung und Lieferfristüberschreitung 1909; Eger, Die
Eisenbahnverkehrsordnung 1910.
Amtliche, vom Reichseisen bahnanmt herausge-
gebene Eisen bahn verkehrsordnung (nebst Be-
gründung), 1909.
II. Internationales Frachtrecht.
Gerstner, Internationales E. Frachtrecht, 1893; Der
neueste Stand des Berner Uebereinkommens, 1901; Eger,
Das internationale Uebereinkommen über den Frachtver-
kehr 2, 1909; Rosenthal, Internationales E. Fracht-
recht, 1894; Pietsch, Der E. Güterverkehr (deutscher und
internationaler) , 1909; Reindl, Das internationale
Uebereinkommen; Blume, Internationales Ueberein-
kommen, 1910; v. der Leyen, Das Berner inter-
nationale Uebereinkommen, 8Z. f. Handelsrecht, 39 S 1 ff;
Die Fortbildung des E. Frochtrechts seit dem Berner Ueber-
einkommen, 8Z. f. Handelsrecht, 49, S 455 ff; Neuerungen
im E.Frachtrecht des internationalen und des Binnenver-
kehrs der mitteleuropäischen Staaten, 8 für Handelsrecht,
65, S 1 ff;: — 3 für den internationalen E. Transport.
Scit 1893 (oben & 7 am Ende); Protokolle der Berner
Konserenzen von 1878, 1881, 1886, 1893, 1896 (Paris)
und 1905.
Weitere Literaturangaben, insbes. auch die nicht in
Deutschland erschienenen Schriften in den oben angeführten
Werken von Gerstner, Eger und Blume.
v. der Leyen.
4 Eisenbahntarife
# 1. Begriss, # 2. Feststellung der Tarise. Staatliche Ge-
nehmigung. * 3. Einführung. Oeffentliche Bekanntma-
chung. 1 4. Anwendung der Tarife. Gleichmäßige Be-
handlung der Interessenten. # 5. Streitversahren in Tarif-
sachen. # 6. Tarifkontrolle des Reiches. # 7. Die gegen-
wärtigen Normaltarife.
[EI— Eisenbahntarif!)
5 1. Begriff der Eisenbahntarise. Die Natur
der E. als einer öffentlichen, vom
Staate mit besonderen Vorrech-
ten ausgestatteten Verkehrsan-
stalt bedingt, daß ihre Benutzung jeder-
mann gegen Zahlung vorher festgesetz-
ter, zur allgemeinen Kenntnis
gebrachter und allgemein gülti-
ger Gebühren freistehen mußtn).
Das Verzeichnis dieser Gebühren — sowohl für
die Beförderung selbst (Fahrpreise und
Frachtsätze) wie für besondere vorangehende,
1) Eine dem öffentlichen Güterverkehre dienende E darf
die Uebernahme von Gütern zur Befsörderung nach einer
Station innerhalb des Deutschen Reiches nicht ver-
weigern, wenn der Absender sich den geltenden
Beförderungsbedingungen der E unterwirft,
die Beförderung nicht gesetzlich oder polizeilich verboten ist,
die Güter zur Beförderung auf der Bahn sich eignen, die
Beförderung mit den regelmäßigen Beförderungsmitteln
möglich ist und höhere Gewalt nicht entgegensteht (1 453
HG#B; 13 EVerkehrsordnung (EVO) v. 23. 12. 08, RBl
1909 S 93 ff). Aehnlich a 5 des Internationalen
Uebereinkommens. Bgl. oben 1. Eisenbahnfrachtrecht 54
2, 7. (S 679, 684).