Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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K.  102.

Ueber  die  Hauptverhandlung,  mit  Beziehung  auf  die  in  der  Ziebungsliste  gemachten
Einträge,  oder,  wenn  sich  während  der  Musterung  Etwas  ereignet  hat,  was  nicht  in  die
Ziehungsliste  gehört,  ist  ein  kurzes  Protocoll  aufzunehmen  und  von  den  Mitgliedern  der
Musterungs-Commisston  und  dem  Actuare  zu  unterzeichnen.

Die  Namen  der  bei  der  Musterung  unbefugter  Weise  Ausgebliebenen  und  der  zur
nächsten  Jahres-Musterung  Verwiesenen  werden  am  Schlusse  der  Musterung  in  besondere
  Verzeichnisse  gebracht,  und  den  betreffenden  Ortsvorstehern  Abschriften  davon  mit
der  geeigneten  Weisung  zugestellt  (§§.  68,  179,  180).

Nach  beendigtem  Musterungsgeschäft  hat  der  Militärarzt  aus  der  Visitationsliste  einen
Auszug  über  die  bei  der  Musterung  wahrgenommenen  Gebrechen  und  deren  Grad,  in  Folge
deren  unbedingte  oder  bedingte  Untüchtigkeit  ausgesprochen  wird,  aber  ohne  Neunung  eines
Namens,  jevoch  mit  Angabe  der  Loos-Nummer,  zu  fertigen,  und  nach  der  Rückkehr  in  die
Garnison  an  den  Ober-Rekrutirungsrath  einzusenden.

Vorstehende  Aenderungen  der  Instruktion  zu  Vollziehung  des  Kriegsdienstgesetzes  sollen
schon  bei  ver  vießjährigen  Aushebung  zur  Anwendung  gebracht  werden.

Stuttgart  den  13.  Januar  1853.
Auf  besondern  Befehl:
Schweizerbarth.

B)  Des  Kriegs-Departementé.
Des  Kriegs-Ministeriums.
Verfügung,  betreffend  die  Benennung  der  Regiments-Offizierszöglinge  erster  Classe.

In  Folge  höchster  Entschließung  vom  3.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestät
zu  bestimmen  geruht,  daß  die  Regiments-Offizierszöglinge  erster  Classe,  welche  vie  Offiziiersprüfung
  erstanden  haben,  künftig  das  Offlziers-Porle-—eépée  zu  tragen  haben,  und  den  Titel:
Porte-épée-Kadeten  erhalten  sollen;  was  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  5.  Januar  1853.  Miller.

Am  22.  Dezember  find  die  Straferkenntnisse  vom  dritten  Vierteljahr  1852  ausgegeben  worden.
Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.