Forstwesen (Behörden)
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intensiveren, größeren Aufwand an geistiger Ar-
beit erfordernden Form des Betriebes nicht zu
erwarten ist, diese vielmehr infolge der vermehrten
Ausgaben als unwirtschaftlich bezeichnet werden
müßten.
In der Privatforstwirtschaft herrscht aus ande-
ren Gründen, namentlich mit Rücksicht auf den
Kostenpunkt, das Revierförstersystem vor.
Die mit Recht beklagten Schattenseiten des
Revierförstersystems ergeben sich hauptsächlich
dann, wenn Revierförster und Wirtschaftssorst-
meister die gleiche Ausbildung genossen haben
und ersterer seine dienstliche Laufbahn der Regel
nach in einer Stellung abschließt, die ihm weder
einen seinen Kenntnissen entsprechenden Wirkungs-
kreis noch auch einen angemessenen Rang gewährt.
&+#7. Forstschutzstellen (Betriebsvollzugsbeamte).
Die Aufgabe dieser Beamten besteht in der Abhal-
tung der Eingriffe von seiten der Menschen in das
Waldeigentum, sowie in der Konstatierung und
Anzeige wirklich erfolgter Eigentumsverletzungen,
Gesetzwidrigkeiten und sonstiger Beschädigungen;
ferner im Jagdschutz, wenn die Jagden für den
Staat administriert werden. Außerdem wird von
ihnen auch Unterstützung des Revierverwalters beim
Wirtschaftsbetriebe verlangt, welche nach den Ver-
hältnissen wechselt und bisweilen sehr weitgehend
ist. Allenthalben wird in dieser Richtung minde-
stens gefordert: unmittelbare Beaufsichtigung der
Waldarbeiter, Aufstellung der Lohnlisten für die-
selben, Aufnahme des fertig gestellten Materials
und Ueberweisung der abgegebenen Forstpro-
dukte an die Empfänger.
Im allgemeinen hat neuerdings der Forstschutz
in der zuerst angegebenen Richtung überall erheb-
lich an Bedeutung verloren, während die Beteili-
gung am Betriebe entsprechend der steigenden In-
tensität der Forstwirtschaft gewachsen ist.
Je nach den Anforderungen, welche an die
Forstschutzbediensteten gestellt werden, ist deren
Vorbildung und Organisation eine sehr verschie-
dene.
Die brauchbarsten Schutzbediensteten liefert die
Verwendung von speziell für diesen Dienstgrad
vorgebildeten Beamten (Förstersystem), wie
es in Preußen, Elsaß-Lothringen, Bayern und
Sachsen eingeführt ist. Diese Einrichtung emp-
fiehlt sich namentlich dann, wenn von den betr.
Beamten eine weitgehende Teilnahme am Be-
trieb gesordert wird.
Billiger als das Förstersystem ist die Anstellung
solcher Leute im Forstschutzdienst, welche keine be-
sondere technische Vorbildung genossen haben
(Forstwartsystem). Zweckmäßig werden
jedoch dabei Personen gewählt, welche infolge
ihrer früheren Beschäftigung mit den forstlichen
Verhältnissen und den Geschäften, die sie an-
zuordnen und zu leiten haben, bereits vertraut
sind; es sind namentlich tüchtige Waldarbeiter zu
bevorzugen. Dieses System besteht u. a. in Würt-
temberg und Baden; man sucht indessen jetzt auch
hier die technischen Kenntnisse dieser Beamten
durch praktische Kurse zu heben (vgl. den Art.
Forstlicher Unterricht).
Unter gewissen Voraussetzungen, besonders bei
isoliert gelegenen kleinen Parzellen, kann es an-
gezeigt sein, deren Schutz solchen Personen zu
übertragen, welche diese Funktion neben ihrem
sonstigen Beruf ausüben.
Da jede der verschiedenen Arten von Forstschutz-
bediensteten je nach Lage der Verhältnisse recht
gute Dienste leisten kann, diese aber nicht in allen
Bezirken und Waldteilen gleichartig sind, so finden
sich gewöhnlich mehrere der genaunten Formen
im gleichen Staat nebeneinander. Insbesondere
tritt in dem Maße als der Schwerpunkt der Tätig-
keit der Förster in den Vollzug der Betriebsarbeiten
verlegt wird, immer mehr die Notwendigkeit her-
vor, zur ständigen Ueberwachung der Waldarbeiter
und zur Unterstützung im Forstschutz einfachere
und billigere Arbeitskräfte heranzuziehen. Man
nähert sich auf diese Weise wieder dem Revier-
förstersysteme (vgl. § 5).
II. Sonstige Behörden der Forstverwaltung g 38
I. Forstpolizeistellen. Die Durch-
führung der forstpolitischen Maßnahmen sowie der
Handhabung der Forstpolizei ressortiert vom
Min Inn und, wo ein solches besteht, teils aus-
schließlich teils im Benehmen mit ersterem vom
Min für Bodenkultur. Meist sind indessen die
technischen Beamten der Staatsforstverwaltung
gleichzeitig als technische Beiräte des Min Inn
tätig, bisweilen so z. B. in Oesterreich finden sich
auch besondere technische Räte für die forstpoliti-
schen Aufgaben.
In den Mittelinstanzen ist in Deutschland zwar
die Leitung der Forstpolizei von jener der Staats-
forsten organisch getrennt, die forsttechnischen Räte
der Staatsforstverwaltung fungieren jedoch allent-
halben auch als Dezernenten für die Angelegen-
heiten der Gemeinde= und Privatwaldungen,
allerdings hierüber im Auftrage der betreffenden
Reg Abteilung oder des Reg Präsidenten.
In Oesterreich besteht dagegen ein besonderes
forsttechnisches Personal der po-
litischen Verwaltung, dessen Mittelstelle
den Statthaltern zugeteilte Landesforst-
inspektoren bilden. In Ungarn hat man
zum gleichen Zwecke selbständige Forstinspektoren.
Beim Vollzug der forstpolitischen Maßregeln
wirken in Deutschland allenthalben die Beamten
der Staatsforstverwaltung als Antragsteller, Gut-
achter usw. mit den Behörden der allgemeinen
Landesverwaltung und nach Bedarf auch mit den
Gerichten zusammen, während in Oesterreich
hierfür besondere Forsttechniker der po-
litischen Verwaltung berufen sind.
Nahe verwandt mit letzteren sind die neuerdings
in Bayern geschaffenen Forstämter ohne Staats-
wald, die sich lediglich mit den Angelegenheiten
der Gemeinde= und Privatwaldungen zu beschäfti-
gen haben.
II. Forstkassestellen. In der deutschen
Staatsforstverwaltung ist der Grundsatz streng
durchgeführt, daß die Beamten der technischen
Verwaltung mit der Vereinnahmung und Ver-
ausgabung von Geldern dienstlich sich niemals be-
fassen dürfen, ausgenommen sind nur gewisse
geringfügige Ausgaben (Porto, Botenlöhne usw.).
Die Verwaltung der forstlichen Kassengeschäfte ist
entweder eigenen Beamten (Forstkassenbeamten,
nach Bedarf mit Untererhebern) oder den allge-
meinen staatlichen Kassenämtern (Rentämtern)
üÜbertragen. Ersteres System findet sich fast durch-
weg in Norddeutschland sowie in Elsaß-Lothringen,
letzteres in den süddeutschen und in einem Teile