Gewerbliches Unterrichtswesen (Schularten)
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hatten sich namentlich die für sie 1850 erlassenen pläne der kaufmännischen Fortb Sch und kauf-
ministeriellen Vorschriften erwiesen, durch die
die praktisch-fachliche Ausbildung gegenüber der
theoretischen mehr in den Vordergrund geschoben
worden war. Eine wenig glückliche Reform im
Jahre 1870, die die Aufnahmebedingungen ver-
schärfte, die Anstalten verschiedenen, schwer zu
vereinigenden Zwecken dienstbar machen wollte
und wieder die allgemeine Bildung zu sehr auf
Kosten der fachlichen Ausbildung betonte, führte
ihre Auflösung und Umwandlung teils in allge-
meine Unterrichtsanstalten — Real= und Ober-
real Sch —, teils in reine Fach Sch herbei. Seit-
dem haben letztere die technische Ausbildung des
GewStandes fast ausschließlich übernommen.
Neuerdings macht sich, namentlich in der Preußi-
schen Unterrichtsverwaltung, das Streben geltend,
auch die allgemeinen Unterrichtsanstalten, beson-
ders die Real-, Bürger= und Mittelschulen, wieder
fachlichen Zwecken in größerem Umfange dienst-
bar zu machen.
2. Ziel, Einteilung und Arten der gewerb-
lichen Schulen nach dem gegenwirtigen Stande.
Die gewerblichen Sch sind Unterrichtsanstalten,
in denen junge Leute beiderlei Geschlechts für einen
gewerblichen oder kaufmännischen Beruf und für
die technischen Beamtenstellen vorbereitet werden.
Ihr Ziel bildet hiernach eine Ergänzung der die
allgemeine Bildung vermittelnden Volks-, Mittel-
und höheren Schulen, sowie der praktischen Aus-
bildung in Werkstatt, Fabrik, Laden und Kontor.
Wie alle Sch, so wollen auch sic gleichzeitig er-
ziehlich wirken. Für die Mädchen erstreben sie
außerdem das Ziel, sie für den Hausfrauenberuf
vorzubereiten, soweit für diese Aufgabe die häus-
liche Erziehung versagt.
Haupteinteilung der gewerblichen Schulen:
Die Fachschulen verfolgen die planmäßige,
gründliche und umfassende Ausbildung in einem
bestimmten Fache oder doch wenigstens in nahe
verwandten Fächern. Sic arbeiten zu dem Zwecke
nach einem fest umgrenzten, systematischen, tun-
lichst alle Bedürfnisse eines Fachs oder verwandter
Fächer berücksichtigenden Lehrplan und nehmen
daher auch in der Regel die Zeit ihrer Zöglinge
voll in Anspruch, ohne ihnen nebenher noch die
männischer Fachklassen an gewerblichen Fortb Sch
in Preußen s. MinErl v. 1. 7. 1911 (Min Bl d.
Hand.= und Gew Verw 1911, Nr. 14).
Besondere „Fachklassen“ und „Fach-
abteilungen werden in größeren Fortb Sch
gebildet, wo dies nach den besonderen Verhält-
nissen angängig ist, wo also namentlich Zahl und
Berufsarten der Schüler solche Gliederung ge-
statten. Dadurch entstehen enge Berührungspunkte
zwischen Fortb- und Fach Sch, wie sich denn
auch nicht selten aus reich gegliederten Fortb Sch,
insbesondere ihren Fachklassen, nach und nach
Fach Sch ablösen und selbständig weiter entwickeln.
Dies gilt namentlich von den sogenannten Hand-
werker= und Kunstgewerbeschulen (s. unten 86, 13).
Im Anschluß an die Fortb= und Fach Sch, oder
auch unabhängig davon, werden häufig meist für
ältere Leute bestimmte Fachkurse einge-
richtet, die teils regelmäßig, teils nach Bedürfnis
für Angehörige des Handels= und Gewtandes
abgehalten werden und dazu bestimmt sind, die
technischen und geschäftlichen Kenntnisse im allge-
meinen oder nach bestimmten Richtungen zu er-
gänzen und zu vertiefen. Hierher gehören die
sogenannten Meister-- und Gesellenkurse, die ver-
schiedenen Kurse für Kaufleute und Handwerker
in Buchführung, Stenographie, Maschinenschreiben,
endlich dic Zeichen= und sonstigen technischen
Kurse an Maschinenbau-, Baugewerk-, Hand-
werker= und anderen Schulen.
Die wichtigsten Fachschul- Gattungen sind:
1. für das Bau., Maschinen= und verwandte
Gewerbe: die Baugewerk., Maschinenbauschulen, die
Spezialch für Tischler, Schlosser, Klempner und andere
Bau- und Metallarbeiter;
2. für das Textil-, Bekleidungs- und Le.
derverarbeitungsgewerbet: die Textil-, Schnei-
der-, Schuhmacher-, Wäsche-, Näh-, Stick., Spitzen-, Hand-
schuh-, Gerber= und ähnliche Schulen;
3. für das Berg sach: die Beraschulen;
4. für die Verkehrsgewerbe: die Navigations-
und Schifferschulen, Fahr- und Chauiseurschulen:
5. für die Kausleute: die Handels- Lehranstalten;
6. für Kunstge werbetreibende: die Hand-
werker= und Kunstgewerbeschulen:;
Möglichkeit zur Ausübung eines Berufs zu lassen.
Die Fortbildungsschulen sind hingegen
für die breite Masse der schon im Berufsleben
stehenden jungen Leute vom 14. bis zum 18. Le-
bensjahre bestimmt. Ihre den verschiedensten
gewerblichen und kaufmännischen Betrieben ent-
stammenden Schüler werden neben ihrer beruf-
lichen Tätigkeit während weniger Stunden des
Sonntags und in der Woche durch einen Unter-
richt, der sich meist auf Deutsch, Rechnen, Zeich-
nen, Buchführung, Kalkulation und Bürgerkunde
beschränkt, und der in der Regel ohne eingehendere
Berücksichtigung eines bestimmten Fachs den ge-
in das 19. Jahrhundert hinein die Sorge für den
gewerblichen Unterricht in der Hauptsache Privat-
personen und gemeinnützigen Vereinen überlassen
meinsamen Berufsinteressen aller Schüler Rech-
nung trägt, fortgebildet. Zugleich werden die
Schüler durch Ergänzung ihrer allgemeinen Bil-
dung, Festigung ihres Charakters, Pflege der Ge-
selligkeit und sportliche Veranstaltungen geistig,
sittlich und körperlich ge fördert.
Die Mädchen-
Fortb Sch berücksichtigen häufig in ihrem Lehr-
plan auch Haushaltungskunde und Handarbeiten.
Ueber die Einrichtung und Lehrpläne gewerb-
licher Fortb Sch und die Einrichtung und Lehr-
v. Stengel. Fleilschmann, Wörterbuch 2. Aufl. II.
7. für die hauswirtschaftliche und ge-
werbliche Ausbildung von Mädchen: die
Haushaltungs- und Gewschulen.
Einige von diesen Schulgattungen, wie die
Maschinenbau-, Textil- und Handels Sch zerfallen
wieder in „niederc“ und „höhere“, je nachdem sie
das niedere oder höhere Arbeits-, Aufsichts-, Be-
triebs= und Kontorpersonal ausbilden. Dic höchste
technische und kommerzielle Ausbildung vermitteln
die technischen Hochschulen, die Handelshoch-
schulen und die Bergakademien.
Nach dem Träger zerfallen die Fach Sch in
öffentliche und private. Während bis
blieb, haben sich ihrer neuerdings die öffentlichen
Verbände und Korporationen, der Staat, die
Provinzen, Kreise, Gemeinden, Handelskammern,
Handwerkskammern, gewerblichen Vereine und
Innungen angenommen und zur Verbreitung
und Verbesserung des Fortb= und Fachschulwesens
erhebliche, von Jahr zu Jahr steigende Opfer ge-
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