Gebühren (Elsaß-Lothringen) 17
mit Ausnahme des Verfahrens in der Beschwerde-
instanz; bei Gesuchen um Gewährung von Stun-
dungen, Zahlungsfristen oder Nachlässen; für
Verhandlungen und Beschlüsse in Innungs-,
Handelskammer= und Handwerkskammerangele-
genheiten; für die Gestattung der Einsicht der be-
zirksbergamtlichen Bücher; bei Gesuchen um Ver-
leihung von Unterstützungen, Stipendien, Frei-
plätzen, Erziehungsbeträgen und Präbenden, dann
bei Gesuchen um Anweisung des Tischtitelgenusses;
in Begnadigungssachen; für Verhandlungen,
welche im kaufmännischen oder sonstigen gewerb-
lichen Verkehr öffentlicher Behörden und Anstal-
ten mit Privaten gepflogen werden; für Zeugnisse
über Armut oder Unterstützungsbedürftigkeit;
für Zeugnisse zu Zwecken der Regulierung von
Pensionen, Sustentationen, Unterhaltsbeiträgen
und dergl.; für Leumundszeugnisse in Nieder-
lassungssachen, dann für Legalisation von Leu-
mundszeugnissen und Führungsattesten, Fami-
lienstandszeugnissen und Lebensattesten; für Zeug-
nisse zur Preisbewerbung bei landwirtschaftlichen
Festen; für Zeugnisse zur Aufnahme in die Heb-
ammeenschule; für Schul-, Studien-, Abgangs--,
Absolutorial-, Prüfungs= und sonstige derartige
Zeugnisse der öffentlichen Unterrichtsanstalten.
Die Bestimmungen über die besonderen G., welche
für die Ausfertigung solcher Zeugnisse behufs
Verwendung zur Exigenz jener Anstalten oder be-
hufs Deckung der Prüfungskosten zur Erhebung
gelangen, bleiben unberührt; für die Zeugnisse
der Vermittlungsämter; für Bescheinigungen
über Gewerbebetriebs Anzeigen, bei Gesuchen
um die Erteilung der polizeilichen Erlaubnis zur
Abgabe von Ehrensalven bei Beerdigung von
ehemaligen Feldzugssoldaten; bei Gesuchen um
Bewilligung zur Annahme von Kostenkindern
nach a 41 des Pol St GB; in dem Verfahren der
Behörden der inneren Verwaltung zum Voll-
zuge des a 34 oder des a 40 des Forstgesetzes;
in dem Verfahren der Behörden der inneren Ver-
kruns in viehseuchenpolizeilichen Angelegen-
eiten. '
4. Gebühren für Anstellungen und
besondere Verleihungen: G. für
Anstellung als Notar oder als Hypothekenbewah-
rer in der Pfalz 50 Mk.; G. für Verleihung eines
landesherrlichen Tischtitels, 2 Mk.; G. für Ernen-
nung zum Kgl Kammerzjunker 20 Mk., Kämmerer
60 Mk. Die G. für die Verleihung sonstiger
Würden und Titel werden durch Kgl Verordnung
bestimmt. Auch die Bestimmungen über die
Unterstützungsfondsabgaben nebst Zuschlägen und
Ausschreib G., ferner über die Anstellungs-, Be-
förderungs- und Verehelichungstaxen im Bereiche
der Militärverwaltung sind der Regelung durch
Kgl Verordnung vorbehalten. G. für Lehen-
briefe bei den Kronämtern 2000 Mk., bei Renten-
lehen drei vom Tausend des zehnfachen Jahres-
betrages, bei den übrigen Lehen 20 Mk. G. für
Adelsdiplome: bei Verleihung des einfachen
Adels mit dem Prädikate „von“ 1500 Mk.; bei
der Erhebung in den Ritterstand 2000 Mk., in den
Freiherrnstand 5000 Mk., in den Grafenstand
10 000 Mk., in den Fürstenstand 20 000 Mk.
G. für die Eintragung in die Adelsmatrikel
60, bezw. 100, 200, 400, 600 Mk. G. für Diplome
über die Bewilligung zur Aenderung adliger
Namen oder Wappen 200 Mk., G. für die Be-
willigung zur Annahme frembherrlicher Orden
Titel, Würden 100 Mk. herrlich «
C. Elsaß-Lothringen # 12
1. Die französische Gesetzgebung ist beseitigt.
Das Stempelgesetz v. 21. 6.97 (GBl 47)
enthält nebeneinander reine Verkehrssteuern und
G. Zur Zeit ist eine Novelle in Vorbereitung,
welche die geltenden Sätze erhöht und die Stem-
pelpflicht auf VerwHandlungen ausdehnt, welche
die Gesetzgebung seit 1897 neu vorgesehen hat.
2. In dem Stempelgesetz finden sich in dem
II. Abschnitt G. für Namensänderungen und
Ehedispense. Die meisten G. sind zusammenge-
stellt unter „V. Urkunden der Verw Behörden,
Gemeinden und öffentlichen Anstalten“ und zwar
unter Ziffer „2. Der Registrierung nicht unter-
worfene Urkunden“. Es handelt sich hier vor-
nehmlich um G. für Erlaubniserteilungen: „a) Ge-
werbepolizeiliche Erlaubniserteilungen (Konzes-
sionen, Approbationen, Genehmigungen usw).
— b) Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Er-
laubniserteilungen und Entscheidungen. — c)
Forstpolizeiliche Genehmigungen und Erlaubnis-
erteilungen. — d) Leichenpässe. — e) Genehmi-
gung von Vereinen, Vereinssatzungen und ihren
Aenderungen. — f) Sonstige polizeiliche Geneh-
migungen und Erlaubniserteilungen. — g) Berg-
wesen."“ Die Bestimmungen über G. für Ver-
leihung des Bergwerkseigentums sind abge-
ändert durch § 4 des G über die Bergwerksbe-
steuerung v. 14. 7. 08 (GBl 73). — „h) Mineral-
quellen. — i) Pässe und Legitimationspapiere
— K) Naturalisationsurkunden und Entlassungen
aus der Staatsangehörigkeit. — 1) Bescheini-
gungen und Zeugnisse. — m) Beglaubigungen.
— 0) Abschriften und Auszüge aus Urkunden.“
Von den Stempeln, welche von „VI. Privat-
urkunden“ erhoben werden, können zu den G.
gerechnet werden, die Stempel von Eingaben
und Gesuchen: Anträge auf Einschreibung, Um-
schreibung oder Löschen von Renten im Schuld-
buch, sowie auf Ausfertigung, Zurücknahme und
Wiederherausgabe von Rentenbriefen unterliegen
dem Dimensionsstempel. Dieser beträgt für ein
Blatt mit einer Oberfläche von 0,045 qm (Höhe
0,25 m, Breite 0,18 m) 0,40 Mk., für den Bogen
in doppelter Größe 0,80 Mk. Dem gleichen Stem-
pel unterliegen die Einwendungen und Einsprüche,
sowie die Berufungen betreffend die Gebäude-
-steuer, die Gewerbe-, Wandergewerbe= und Berg-
werkssteuer sowie die Gemeindeabgabe für Wan-
derlager, sofern der Steuersatz 25 Mk. übersteigt.
Literatur: Rau, Finanzwissenschaft, 1864, 14 86,
227 ff; v. Stein, Finanzwissenschaft", 1885, II, 1, 248ff;
Umpfenbach, Finanzwissenschaft", 1887, 1# 35, 37, 42 ff;
Bésobrasoff, Etudes sur les revenus publics (Mém. de
TAcadémie des Sciences de St. Pétersbourg, VII. serie,
tome X 14, XI 8. XVIII 9. 13866, 67, 72); Wagner,
Finanzwissenschaft 152, 1883, 1#85 204 ff, II/ 1 1890 1 ff;
Schäfftle, Steuerpolitik, 1880, S 51, 454 ff; Derselbe,
Steuern 1 1895, ## 23, 142; Roscher-Gerlach, Finanz-
wissenschaft" 1901, Föa, 22 f: Fr. J. Neumann, Die
Steuer u. d. össentliche Interesse, 1889: Vocke, Finanz-
wissensch. 1894 S. 85; v. Heckel, Finanzwissenschaft I, 1907,
88 ff; Artitel „Gebühren“ von Schall in Schönberg III 1;
v. Heckel im H#WStaats W: v. Mayr im WBVerwne#
v. Stengel-Fleischmann, Wörterbuch 2. Aufl. II. 2