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Handelskammern (Aufgaben)
unfällen v. 27. 7. 77 8 8 (Beisitzervorschlagsrecht);
HGB gs 1092 bis 195, 320 Abs 3 (Bestellung von
Revisoren für die Prüfung des Gründungsher-
ganges bei A.-G.); G über die A. d. frw. Ger.
v. 17. 5. 98 5 126 (Mitwirkung bei der Führung
der Handelsregister); Börsen G ##1 Abs 2. 3, 19
(Aufsicht über die Börsen; Vorschlagsrecht für den
Börsenausschuß); GewO 3#§ 36 (Recht des Erlasses
von Vorschriften und der Beeidigung (auf diese
Vorschriften) der Dispacheure, Bücherrevisoren,
Handelschemiker, Messer, Wäger usw.); GewO
& 103 q (Uebertragung der Rechte der Handwerks-
kammern auf die Gewerbekammerabteilung der
H#K)t; StempelGG v. 14. 6. 00 (Pflicht der HK.
Schiedsgerichte, die Urkundenbesteuerung zu kon-
trollieren; Sachverständigen-Benennung; Erlaß
von Anordnungen zur Durchführung); G z. Bek.
des unl. Wettbew. v. 7. 6. 09 &+ 7 (Anhörung vor
Erlaß von Anordnungen der höheren VerwBe-
hörde über die Ankündigung bestimmter Arten von
usverkäufen).
B. Landesgesetzgebung der größe-
ren Staaten
(außerhalb der H K Gesetze und Ausführungsverordnungen)
le) Preußen. Ac###. B#v. 20. v. 99 a 13 (Recht
der Erteilung der öffentlichen Ermächtigung zu Verkäufen
und Käufen an Handelsmäkler, nicht aber, wie das H KJahrb.
f. 1905 S 27 sagt, zu öffentlichen Bersteigerungen); A# z.
B v. 24. 9. 99 a 1 (gutachtliche Aeußerung vor Erlaß von
Bestimmungen über die Festsetzung der Grenze des Klein-
gewerbes (ist noch nicht erfolgt) und bei Zusammenfassung
von Ortschaften zu einem Ort, soweit die Vorschriften der
Firmenführung in Betracht kommen); G betr. die Ein-
setzung von Bez. Eisb. Räten v. 1. 6. 82 1 3 (Wahl von Mit-
gliedern und Stellvertretern).
b) Bayern. B v. 15. 8. 08 1 4 (Vorschlagsrecht für
die Bertretung im Landeseisenbahnrat); B v. 10. 1. 07
(Wahl eines Mitgliedes der Abt. f. Industrie und Handel
der Zentralstelle für Industrie, Gewerbe und Handel);
Ebetr. d. Gewerbest. v. 9. 6. 99 à 51 (Wahl von Mitglie-
dern für die Berufungskommissionen;) Min E v. 27. 3. 09
u. A. z. Ges. Berf. G v. 17. 5. 98 (gutachtliche Aeußerung
Über die Bestellung gerichtlicher Sachverständiger).
c) Sachsen. Kel betr. die Errichtung eines Eisen-
bahnrates v. 9. 7. 81, 3. 7. 96 und 3. 8. 02 (Entsendung
von Mitgliedern in den Eisenbahnrat zu Dresden); Min B
v. 24. 8. 08 (Vorschlagsrecht der OK zu Dredsden, Chem-
nitz und Leipzig, zwei Bertreter des Handels in die Kom-
mission für das Ordnungsverfahren zu entsenden 158 71ff
Börsengesetz.).
d) Württemberg. Min V v. 30. 11. 00 8 7 (Ab-
ordnung von Mitgliedern in die Zentralstelle für Gewerbe
und Handel); Kal B v. 20. 3. 81 (Wahl von Mitgliedern
des Beirates der Verkehrsanstalten); Wasser G v. 1. 12. 00
à 113, 114 und Min V v. 7. 10. 01 1# 6 ff. Urwahl von
je 4 Personen für die Bestellung von je 1 unständigen
Mitglied der Kreisregierungen in Wassersachen; Wahl zur
Kammer (s. o. # 3).
e) Baden. Satungen des Bereins „Genesunge für-
sorge" zur Verwaltung der Großherzog-Friedrich- Jubiläums-
spende (Entsendung von Mitgliedern in den Landesaus-
schuß); Großh. B v. 4. 11. 80 lf 3 (Entsendung von Ver-
tretern in den Eisenbahnrat zu Karlsruhe); landesh. V,
betr. die Handeleschulen v. 20. 7. 07 5 19 (Recht, vor Er-
nennung der Vertreier der Arbeitgeber gehört zu werden);
landesh. B v. 14. 5. 08 betr. Wasserwirtschaftsw., und
Min B v 10. 7. 08 (gemeinsames Wahlrecht von 4 Mitglie-
dern; Wahlen zum Landtage (. ##3).
1) Lessen. Min v 2. 4. o1. Aufsicht, Errichtung
und Verwaltung der staatlich unterstützten kaufmänntschen
Fortbildungsschulen.
#) Elsaß-Lothringen. EG betr. die Gewerbest.
v. 8. 6. 96 1 19 und Ausf.Best. v. 24. 6. 97 a 18 (Wahl
von Mitgliedern in die Gewerbesteuer-Beranlagungskommis-
sion; Erl der Kais. Gen. Dir. v. 1874 (Wahl von Delegierten
in den Eisenbahn-Ausschuß); B v. 28. 3. 08, betr. Landes-
gewerberat, 1# 2, 5 (Wahl von je 1 Mitalied); Wahlen
zum Landtag ((. 1 3).
z 8. Einzelne Aufgaben.
1. Gutachtliche Tätigkeit. Prüfung
aller an den Reichstag oder einen Landtag ge-
langenden, Handel, Industrie und Schiffahrt des
HPBezirks berührenden Gesetzentwürfe — mög-
lichst vor ihrer parlamentarischen Durchberatung.
Wünsche werden in Protesterklärungen, Eingaben
und mündlichen Vorstellungen bei den Behörden
und Parlamenten oder auch einflußreichen Per-
sönlichkeiten mündlich vorgetragen.
Außerordentlich mannigfaltig, balb große „Weltfragen“
und „Kulturaufgaben der Nation“ umfassend, bald nur
engste Kreise interessierende Angelegenheiten aufgreifend,
ist die Tätigkeit der Ö#KK auf dem Gebiete des Berkehrs-
wesens. Hier sind es besonders die oft nur aus Gin-
gebungen des Augenblicks entspringenden Wünsche des
Kaufmannsstandes nach Berkehrserleichterungen und ver-
besserungen, die von den HSK auf Wirkung und Durchführ-
barkeit geprüft und eventuell zu Anträgen umgestaltet wer-
den. Die Einheitlichkeit im Münz-, Maß= und Ge-
wichtswesenist seiner Zeit besonders von den deutschen
K erstrebt und gefördert worden. Die KHK sind stets ein-
mütig für die Gold währung und für die bewährte
Organisation der Reichsbank eingetreten. Eine schwie-
rige, leider aber wenig erfolgreiche Tätigkeit entfalteten
die ÖOK bei der Gestaltung der Börsengesetzgebung
und der Börsen. Die steigende Notwendigkeit, be-
stehende Steuern zu erhöhen und neue Steuern zu
finden, nötigt die OK zur Prüfung der heterogensten oft
mit sozialpolitischen Zwecken verauickten
Steuergesetz pläne. Stark werden die 5K in
Anspruch genommen bei Aenderung des Zolltarifes
und Zolltarifgesetzes, bei der Umgestaltung frem.
der Zolltarise und beim Abschluß von Handels-
verträgen.
In der letzten Zeit hatten sich die H K auch viel
mit Maßnahmen der Mittelstandspolitik
zu beschäftigen. Die Beseitigung von steuerlichen
Vorrechten der Konsumvereine und das Gesetz
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes
sind speziell auf Arbeiten der HK Osnabrück und
Braunschweig zurückzuführen.
2. Detailhandel, Detaillistenkam-
mern. Ueberall wo nicht besondere Detaillisten-
kammern bestehen, liegt den HK auch die Ver-
tretung des Detailhandels ob. Das ist namentlich
als ihre Pflicht anzusehen, seit einesteils die Ge-
werbekammern eingegangen, andernteils durch die
Gewerbcordnung reine Handwerkskammern ins
Leben gerufen wurden. Einige HK, namentlich
solche mit ausgeprägt ländlichen Bezirken, haben
es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, die
Wünsche des Detailhandels zur Geltung zu brin-
gen, andere, mehr Großstadt H#K lassen die größe-
ren wirtschaftspolitischen Fragen in den Vorder-
grund treten; in den Hansestädten lag dies in der
wirtschaftlichen Entwickelung der Seeplätze, wie