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Kriegssanitätswesen
obersten Heeresleitung für den gesamten Sani= dere Verwaltungsbeamte unterstellt. Kassenwesen
tätsdienst auf dem KSchauplatz ist der Chef des FSO #l 0.
Feldsanitätswesens, der zum Großen Hauptauar-
tier gehört und unmittelbar Vorgesetzter des ge-
samten im Operations= und Etappengebiet tätigen
Sanitätspersonals ist. Dem Armeeoberkommando
gehört ein Armeearzt an. Folgen Korpsdivisions-
arzt usw. (wie oben). Bei jedem Generalkommando
wird dem Korpsarzt ein beratender Chirurg bei-
gegeben, vom Kaiser auf Vorschlag des General=
stabsarztes der Armee ernannt. Ihr dienstlicher
Verkehr erfolgt nur durch den Korpsarzt, die Ge-
bührnisse setzt das K Ministerium fest. Z
as Sanitätspersonal bilden a) das Sanitäts-
offizierkorps, b) die Sanitätsoffizier = Dienst-
tuer (Unterärzte, einjähr.-freiw. Aerzte), c) die
Sanitätsmannschaften („Sanitätsunteroffiziere“
frühere „Lazarettgehilfen"), die Militärkranken-
wärter. Das Kanitätswesen ist von dem der
Marine (VBl. 1896, 293) getrennt. Das Sani-
tätskorps steht in einem doppelten Unterord-
nungsverhältnis, dem militärischen und dem
militärärztlichen. Zur Sicherung des Kanitäts-
wesens wird jährlich eine Anzahl Militär-
pflichtiger zum Dienst als Krankenwärter aus-
gehoben (aber keine einjähr.-freiwillige). Kapi-
tulationen können mit solchen abgeschlossen werden
(VBl 1902, 191). Das Sanitätsoffizierkorps er-
gänzt sich aus a) Studierenden der Kaiser-Wil-
helmakademie, b) einjährig-freiwilligen Aerzten —
vgl. Heer O 8 22 und FSO 89. Diese dienen ge-
wöhnlich ein halbes Jahr mit der Waffe, ein halb
Jahr als Unterarzt. Die Sanitätssoldaten werden
in besonderen Sanitätsschulen nach dem „Unter-
richtsbuch für Sanitätsmannschaften“" (301 S.)#aus-
gebildet. Außerdem gehören zum Sanitätsper-
sonal als untere Beamte Apotheker, Lazarettver-
waltungsbeamte u. a. wie Mechaniker des Rönt-
genwagens. Für jedes Armeekorps wird 1 Sani-
tätsbataillon zu 3 Kompagnien und 12 Feld-
lazaretten aufgestellt. Disziplinar= und truppen-
dienstlich steht der Kommandeur an der Spitze,
eine Einwirkung auf den sanitären Dienst hat er
nicht (§ 108 KSO). Der Stab besteht aus 1 Kom-
mandeur, 1 Leutnant, 1 Unteroffizier, 2 Rad-
fahrer, 3 Ordonanzen, 4 Trainsoldaten (11 Pferde,
1 Wagen). Die Sanitätskompagnie umfaßt:
1 Kommandeur, 2 Leutnants, 1 Oberarzt, 1 Ober-
apotheker, 1 Zahlmeister, 20 Feldwebel, Unter-
offiziere usw., 16 Gefreiten und 208 Krankenträger
(einschl. Hornisten und Handwerker), 1 Radfahrer,
9 Sanitätsunteroffiziere usw., 8 Krankenwärter,
34 Trainsoldaten, i. g. 302 Mann, 40 Pferde,
8 zweispännige Krankenwagen mit 7—9 Tragen,
5 andere Wagen, außerdem gibt es bei jeder
Kompagnie 4 Krankenträger (mit Genfer Arm-
binde) und ev. Hilfskrankenträger (mit roter Arm-
binde, KATrg O Z. 12, 17), wozu Musiker verwendet
werden. Ueber die Tätigkeit des Sanitätspersonals
vgl. die Tabelle in der 1. A. dieses Werkes 1, 879.
#§ 4. Die Lazarette. Seit 1872 haben, was uns
selbstverständlich erscheint, die Lazarette als Leiter
einen Chefarzt, der in sich mit den ärztlichen Funk-
tionen die des Befehls und der Verwaltung ver-
einigt. Er ist der Chef des gesamten Personals
wie auch der im L. befindlichen Mannschaften.
Die besonderen Bestimmungen über Einrichtung
usw. vgl. FSO ### 42 ff und I§ 158 ff. Für den
wirtschaftlichen Betrieb sind dem Chefarzt beson-
Die Lazarette sind entweder von Privaten ge-
mietet, der Militärverwaltung unentgeltlich zur
Verfügung gestellt, auf Kosten der Gemeinden er-
baut oder Reichseigentum. In diesem Falle gilt
RG v. 23. 5. 73. Mit Zivilheilanstalten bestehen
besondere Verträge (FSO 45), über Lungenheil-
stätten, Genesungsheime besondere Festsetzungen
(z. B. VBl 1905, 288). Man unterscheidet: Garnison-
lazarette (berechnet auf 4% der Kopfstärke des
Standorts = „Normalkrankenzahl"), Hilfslazarette,
Ortslazarette, Barackenlazarette, außerdem die
Lazarette der Kadettenhäuser, Militärwaisenhäu-
ser, Festungsgefängnisse usw., die zum Geschäfts-
bereich derjenigen Departements des KMin ge-
hören, denen diese Anstalten unterstellt sind. Im
K unterscheidet man Aufnahme-, Feld-, Etappen--,
Festungs-, Friedens-, Garnison-, KGefangenen-,
Militär-, Orts-, Reserve-, Seuchen-, Vereins-
Lazarette (s. Sachverzeichnis zur KSp).
Auf dem KöSchauplatze und in der Nähe des-
selben dienen der Pflege Verwundeter und Er-
krankter die Feldlazarette, die stehenden K Lazarette
und die Etappenlazarette. a) Die Feldlazarette
(KSO i#s 164 ff) dienen den vom Schlachtfelde
hereingebrachten nicht marschfähigen Verwundeten,
gehören zu den Feldadministrationen des Armee-
korps und stehen zur Verfügung des komman-
dierenden Generals. Jedes Armeekorps besitzt
12 Feldlazarette für je 200 Verwundete. Jedes
Lazarett kann in zwei selbständigen Sektionen
verwendet werden. Ein Teil der Feldlazarette
soll möglichst disponibel bleiben, nicht alle gleich--
zeitig errichtet werden. Vor einem Gefechte wird
eine entsprechende Anzahl in Gehöften usw., event.
in Baracken errichtet. Entfernt sich die Truppe
weiter, so tritt das betr. Lazarett, dessen Auf-
lösung jedoch (bezw. wenigstens Personalablösung)
baldmöglichst bewirkt werden muß, unter die
Etappeninspektion. Steht ein Rückzug oder die
Gefahr der Einnahme des Lazaretts durch den
Feind in Aussicht, so ist mur das unmittelbar zum
Gebrauche der Kranken dienende Material und das
unentbehrliche Personal zurückzulassen; dies steht
unter dem Schutze der Genfer Konvention, jenes
gilt als KBeute. Ein Feldlazarett besteht aus
1 Chefarzt, 5 Aerzten, 1 Apotheker, 2 Inspektoren,
15 Sergeanten, 14 Krankenwärtern, 21—22 Train-
soldaten, 27—29 Pferden, 9 Wagen. b) Die KLa-
zarette sind dazu bestimmt, die Feldlazarette durch
Uebernahme der nicht transportfähigen Kranken
frei zu machen. Bei jedem Armeekorps wird ein
K Lazarettdirektor mobil gemacht. Er untersteht
den Etappenärzten, hat aber gewisse Selbständig-
keit. Ihm zur Seite steht eine KLLazarettabteilung
(5 525). Nach Bedarf werden c) Etappenlazarette
angelegt, d) über Reservelazarette s. KSO 308 ff.
§ 5. Die übrigen Einrichtungen. Noch zwei
Gruppen sind von den Einrichtungen der KKran-
kenpflege hervorzuheben: die Erfrischungs= und
Sammelstellen und das Krankentransportwesen
(über die Depots vgl. unten). Auch diese Einrich-
tungen sind in allerneuester Zeit zu außerordent-
licher Vollkommenheit gelangt. Die Organe hier-
für sind die Kranken -= Transportab-
teilungen, bei jeder Etappeninspektion, be-
stehend aus 1 Chefarzt, 2 Stabs= und 4 Assistenz-
ärzten, 8 Beamten, Unteroffizieren usw., 8 Kran-