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Fahrt, militärärztliche Behandlung und genießen
Porto- u. a. Vergünstigungen auf dem KSchau-
platz gemäß der Felddienstordnung (D. Fr. K. 140 ff).
Als weitere Organe sind noch in jedem Armee-
korpsbezirk die Abnahmestellen für freiwillige Ga-
ben zu nennen. Vgl. darüber D. Fr. K. 102 ff.
III. bie wirksamkeit
5 7. Allgemeiner Ueberblick.
1. Die erste Hilfe (Untersuchung, Ver-
band, dringendste Operationen) erhalten die Ver-
wundeten auf dem Schlachtfelde selbst.
Hier wird ein „Truppenverbandplatz“, nahe der
Gefechtslinie, doch möglichst gedeckt eingerichtet,
bezeichnet durch rotes Kreuz (bezw. Laternej;
hierhin werden die Verwundeten durch Kranken-
träger gebracht. Hieran schließt sich die Tätigkeit
der Sanitätskompagnien auf den Hauptverband-
plätzen, die ev. mit den Truppenverbandplätzen zu
verbinden sind. Der Hauptverbandplatz zerfällt
in 13 Abteilungen (KSO 123—136), darunter die
Empfangs= und die Verbandabteilung. Jene son-
dert die Verwundeten in marschfähige (weißes
Täfelchen), transportfähige (weiß mit 1 roten
Streifen), nichttransportfähige (weiß mit 2 roten
Streifen, einem an jeder Längsseite) und stellt
ev. die Persönlichkeit Verstorbener fest (§ 152).
Die marschfähigen Leichtverwundeten kommen
auf den „Leichtverwundetensammelplatz“, der ein
Zwischenglied bildet vor den Etappenbehörden. Die
übrigen kommen in die Feldlazarette (für 200
einzurichten).
2. Unmittelbar hinter diesen treten die Kriegs-
lazarette in Wirksamkeit, die dazu bestimmt
sind, die Feldlazarette durch Uebernahme der nicht-
transportfähigen Kranken freizumachen, überdies
Etappenlazarette (für letzte gelten im allgemeinen
die Bestimmungen für „Feldlazarette"“). Im An-
schluß hieran werden Leichtkranken= und Gene-
sungsabteilungen gebildet. In besonderen Fällen
sind Seuchenlazarette zu errichten. Die Beförde-
rung findet in besonderen Lazarettzügen (55. 252,
530 KSO) statt mit durchschnittlich 296 Lager-
stellen, 47 Mann Personal in 39 Wagen. Leiten-
der Gesichtspunkt ist die von der heutigen Wissen-
schaft geforderte Krankenzerstreuung (Evakuation).
So sollen möglichst schnell die bisher genannten
Lazarette für Neuaufnahmen freigemacht werden.
Im großen regelt die Verteilung der Chef des
Feldsanitätswesens, im einzelnen die Etappenin-
spektionen, die zu diesem Zweck eine „Kranken-
transportabteilung“ (7 Aerzte, 24 andere) zur
Seite hat (Beförderung auf Feldbahnen, Schiffen,
Landstraßen s. Ziff. 241 ff). Ueber den Nachschub
von Sanitätsausrüstung s. ob. § 5 a. E. u. KSO
Ziff. 290 ff.
3. Durch diese Staffeln hindurch gelangen die
Verwundeten in das Heimats gebiet. Es be-
ginnt der Sanitätsdienst beim Besatzungsheere,
den Bezirkskommandos usw., es gelten hierfür im
allgemeinen die Friedensbestimmungen, jedoch
führen alle Militärlazarette „Reservelazarette",
in Festungen „Festungslazarette“. An der Spitze
steht die Mediginalabteilung des KMin. Ueber
den Sanitätsdienst an 3 Gefangenen enthält
Kriegssanitätswesen
KSO 3. 335—49 bes. Bestimmungen. Auch ist
in der neuen KSO ein besonderes Zent ral-
nachweisebureau beim preuß. KMin (be-
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stehend aus 193 Personen) in Aussicht genommen,
das die fünftägigen Lazarettanordnungen und die
gesamten Verlustlisten bearbeitet, Auskunft auch
über Gefangene erteilt, die Ueberweisung der
Nachlaßsachen K Gefangener an die Erbesberechtig-
ten und die Beurkundung der Sterbefälle im
eigenen Heere an die Standesämter übermittelt.
#8. Hilfstätigkeit der freiwilligen Kranken-
pflege. Die Tätigkeit der freiwilligen Kranken-
pflege kommt in zunehmendem Maße mit der
Entfernung vom KSchauplatze in Betracht. Im
Operationsgebiete kommt nur das amtliche Sani-
tätswesen zur Entfaltung.
Die regelmäßige Mitwirkung der frei-
willigen Hilfe beginnt im Gebiete der Etappen-
inspektion. Hier wird zunächst das Personal der
freiwilligen Krankenpflege verwendet bei den
Leichtkranken-Sammelstellen, den Erquickungs-
und Verbandstationen. Diese können auch gänz-
lich von der freiwilligen Krankenpflege übernom-
men werden. In den Etappenlazaretten bildet die
Verwendung des freiwilligen Personals die Regel,
in den K Lazaretten die Ausnahme. Hauptsächlich
aber tritt hier die freiwillige Krankenpflege ein
bei der „Evakuation". Den Transportkommissio-
nen wird ein ausreichendes und geeignetes Per-
sonal von der freiwilligen Krankenpflege zugeteilt,
das bei den Sanitätszügen zur Ergänzung, bei den
Krankenzügen und den Uebernachtungs-, Verband-
und Erquickungsstationen in weiterem Umfange
Verwendung findet. Der Etappeninspektion usw.
stehen Delegierte der freiwilligen Krankenpflege
zur Seite.
Eine noch weitere Tätigkeit ist der freiwilligen
Krankenpflege im Heimatsgebiete zugewiesen.
Zur Ergänzung dient hier das Personal in den
Reserve= und Festungslazaretten, während selb-
ständig Vereinslazarette, Rekonvaleszentenstatio--
nen und Privatpflegestätten in Betracht kommen.
Die letzten stehen nur in losem Zusammenhange
mit der freiwilligen Krankenpflege. Die Vereins-
lazarette (mindestens 20 Betten) unterstehen der
militärischen Aufsicht. Die Tätigkeit der frei-
willigen Krankenpflege ist somit teils ergänzend,
teils selbständig: Verstärkung der Sanitätsdetache-
ments, Stellung von Pflegeversonal, Uebernahme
einzelner Zweige der Lazarettverwaltung (Wäsche-
reinigung, Beköstigung), Errichtung eigener Sani-
tätszüge, Vereinslazarette usw. Damit ist jedoch
die Tätigkeit nicht erschöpft. Vielmehr tritt noch
zweierlei hinzu: 1. die Sammlung und Zuführung
der freiwilligen (sog. Liebes-) Gaben an die Armee,
hauptsächlich solcher Gegenstände, die nicht etats-
mäßig sind. Es kann die freiwillige Krankenpflege
eigene Depots anlegen, die oben §& 5 angeführten
Depots versorgen usw. (Criegern 32 ff). 2. Die
Mitwirkung bei dem Zentralnachweisebureau
(durch 2 Mitglieder). Alles Nähere ist in der
D. Fr. K. (Dienstvorschrift f. freiw. Krankenpflege)
9. Friedenstätigkeit der freiwilligen Kran-
kenpflege. Mit dem Friedensschlusse sind nicht alle
Opfer des Krieges wieder im Vollbesitze ihrer Ge-
sundheit. Die Fürsorge für die Invaliden erfolgt
zwar anderweit ([J Militärversorgungl, doch kann
auch hier eine Unterstützung der Vereine vom roten
Kreuze stattfinden (2. Resolution des I. Nürnberger
Vereinstages). Wichtiger als diese ergänzen-
de ist die sehr umfangreiche vorbereitende
Friedenstätigkeit, die im allgemeinen nach den