Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

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– —W . 
Frage der deutsche Schäferhund, der Airedale, der 
Dobermannpinscher und seit jüngster Zeit auch 
der Rottweiler. Wünschenswert für den Kriminal- 
beamten in größeren Städten ist auch die Kennt- 
nis der Gaunersprache, des sog. Rot- 
welsch, eines eigentümlichen Sprachgemisches mit 
arker Beimengung jüdischdeutscher Worte. Es 
ist für die K., wenn sie den an sie gestellten An- 
forderungen gerecht werden soll, aber auch uner- 
läßlich, den Fortschritten der Erfindungen und der 
Entdeckungen namentlich auf den 
technischen Gebieten zu folgen, derer 
sich die Verbrecher naturgemäß schnell bemächtigen 
(Methoden, Geldschränke zu erbrechen oder zu 
sprengen, falsche Münzen und Urkunden herzu- 
stellen, Altertümer und Handschriften nachzu- 
machen usw.). Derartige Lehrmittel finden sich 
meistens im Kriminalmuseum bvbereint: 
Proben der Gifte, Abbildungen der Giftpflanzen, 
Spuren von Menschenblut auf den verschiedensten 
Stoffen, Gipsabdrücke von Fuß= und Handspuren, 
Hieb-, Schlag= und Stichwaffen mit Darstellungen 
der durch sie hervorgebrachten Verletzungen, Ein- 
bruchwerkzeuge, falsche Würfel und gezinkte Spiel- 
karten, sog. Neppersachen, Wilddiebwerkzeuge usw. 
Hierher gehört auch das Kriminalalbum, 
das die besonders bemerkenswerten und lehrreichen 
Kriminalereignisse und hervorstechende Persön- 
lichkeiten bildlich wiedergibt tüber das Ver- 
brecheralbum unten & 8). Außerdem enthält 
das Kriminalmuseum auch eine Sammlung von 
Gegenständen, die in besonders interessanten oder 
großen Fällen benutzt worden sind; sie wird zweck- 
mäßig geteilt nach Vermögensdelikten, Lebens- 
und Gesundheitsdelikten, Fälschungen, Sittlich- 
keitsverbrechen usw. 
8. Erkennungsamt. Außer diesen allgemeinen 
Hilfsmitteln sind weitere besondere Einrichtungen 
zur Ueberführung des Täters und zur Feststellung 
seiner Persönlichkeit nötig, die zum Erkennungs- 
amte zusammengefaßt zu werden pflegen. 
Unentbehrliche Unterlage für diese Zwecke ist 
das „Generalkartenregister", das auf alphabetisch 
geordneten Einzelkarten die kurzen Personalien 
aller mit der K. in Berührung gekommenen und 
verdächtigten oder sie sonst interessierenden Per- 
sonen nebst der Nummer ihrer Personalatten ent- 
hält. Das „Kennzeichenverzeichnis“ führt, nach 
Körperteilen geordnet, die besonderen Merkmale 
(Tätowierungen, Verkrümmungen, Verstümme- 
lungen, Flecke, Warzen und sonstige Abnormitäten) 
auf. Das „Rufnamenverzeichnis“ enthält unter 
den alphabetisch geordneten Vornamen die be- 
kannten Verbrecher aufgeführt, welche diese Na- 
men als Vornamen tragen. Das „Spitznamen- 
verzeichnis“ stellt in ähnlicher Weise die den Ver- 
brechern beigelegten Spitznamen zusammen. Ein 
anderes Verzeichnis umfaßt die internatio- 
nalen Verbrecher mit kurzem Hinweis auf 
die Art ihrer Tätigkeit. Die Handschriften- 
sammlung,, die zur Ermittlung der Herkunft 
der bei Begehung von Straftaten benutzten Schrift- 
stücke bestimmt ist, enthält die Schriftstücke von 
Verbrechern, namentlich der Urkundenfälscher, 
Erpresser, Betrüger usw. In der Ph 
  
Kriminalpolizei 
  
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graphiesammlung finden sich die Bilder 
der Personen, die in Anlaß eines hinreichenden 
Verdachts photographiert worden sind. 
Verbrecheralbum dagegen nimmt nur die 
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Photographien der rechtskräftig verurteilten Per- 
sonen auf; es wird in Einzelteile zerlegt, nach 
Männern und Frauen getrennt und nach Delikten 
geordnet. Die Photographien werden in ½ der 
natürlichen Größe von vorn und von der Seite 
hergestellt und nicht mit Namen, sondern mit 
Zahlen versehen. In dem Tatspurenal- 
bum sind die Tatorte, Tatspuren, Werkzeuge und 
sonstige Momente photographisch wiedergegeben, 
die für den Nachweis des Befunds und die Ueber- 
führung von Bedeutung sind. 
Zur Wiedererkennung von Personen bedient 
sich die K. auch der Anthropometrie nach 
Bertillon; sie beruht auf der Beobachtung, daß 
gewisse Körpermaße (Rörperlänge, Armspann- 
weite, Sitzhöhe, Kopflänge, Kopfbreite, Jochbein- 
breite, Ohrlänge, Fingerlänge, Fußlänge, Unter- 
armlänge) bei den einzelnen Individuen außer- 
ordentlich variieren und bei Erwachsenen sich nicht 
mehr verändern. Nach diesen Maßen werden die 
anthropomctrischen Meßkarten geordnet; beson- 
deren Wert erhalten sie dadurch, daß sie auch die 
besonderen Kennzeichen der gemessenen Person 
aufführen. Die Anthropometrie ist in den letzten 
Jahren zwar in den Hintergrund gedrängt, aber 
doch nicht völlig ausgeschaltet durch die Dakty- 
loskopie. Diese besteht in der durch Abdruck 
bewirkten Aufnahme der an den Fingerspitzen be- 
findlichen Papillarlinien, die bei den Menschen 
sehr verschieden gebildet und unveränderlich sind. 
Nach sinnreichen Systemen (Galton-Henry, Ro- 
scher, Vucetich), die die Papillargebilde in die 
großen Gruppen der Bogen, Schlingen, Wirbel 
und gemischten Formen teilen, ist das Auffinden. 
der daktyloskopischen Blätter der Einzelperson so 
zuverlässig, daß jeder schon Gemessene gefunden 
und wieder erkannt werden muß. 
Die Berechtigung der K., festgenommene 
verdächtige Personen zu photographieren und der 
anthropomctrischen Messung (also auch der dak- 
tyloskopischen Aufnahme) zu unterziehen, hat das 
Reichsgericht (Entsch Str. 32, 199) aus der allge- 
meinen Aufgabe der Pol, die nötigen Anstalten 
zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit zu treffen, 
abgeleitet und anerkannt. Außerdem bestimmt 
das R betr. das Urheberrecht usw. v. 9. 1. 07 
im §.24, daß für Zwecke der Rechtspflege und der 
öffentlichen Sicherheit von den Behörden Bild- 
nisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des 
Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfäl- 
tigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt 
werden dürfen. · 
Literatur: Nur auf die Hauptwerke ist hingewie- 
sen, denen die Sosteme und Kommentare für Strafrecht 
und Strafprozeß hinzutreten. 
Allgemeines: Avé--Lallemant, Das deut- 
sche Gaunertum, 1862; Stieber, Praktisches Lehrbuch 
der K., 1860; Kriminalistische Streiszüge, Berlin Siegis- 
mund, 1894; Simons, Die Aufgabe der K., 1900; Lö- 
wenstein, Kriminalistische Studien, 1901: Genzmer, 
Tätiakeit der Polizei in Strassachen, 1900; Wulffen, 
O# für den exekutiven Polizei, und Kriminalbeamten, 1905; 
Die zusammenfassenden hervorragenden Arbeiten von 
Groß, HB für Untersuchungsrichter, 1908; Die Erfor- 
schung des Sachverholts strafbarer Handlungen, 1909; 
Gesammelte kriminalistische Aufsätze, 1908. Ferner Wein. 
gardt, Kriminaltaktik, 19041; Ortloff, Lehrbuch der 
R., 1881, und Die strasbaren Handlungen, 1883; Nice-
	        
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