13, oben II, 2811.
bildung in der TonK gewidmet, so heißen sie
ö höheren Käusbildung und Beschränkung des staat-
Konservatorien oder Musik Sch (unten § 7).
I. Kunstschulen für die bildenden KNünste
erlernte der junge Künstler die K durchaus hand-
werksmäßig, indem er in die Werkstatt oder das
Atelier eines Meisters eintrat, der Gesellen und
Lehrlinge in erster Linie zu dem Zwecke ausbildete,
dienen. Diese Meisterateliers, deren höchste Blüte-
Kunstschulen.
Sind die KSch der Aus= Leben gegeben, eine Tatsache, der gegenüber die
Stimmen derer, welche völlige Freigebung der
lichen Unterrichtes auf die elementaren Grund-
" 7 der KAusübung fordern, wohl verstummen
muüssen.
5#2. Geschichte. Im Altertum und Mittelalter
zeit in das 16. Jahrhundert fiel, überlebten sich
aber allmählich. Man erkannte, daß das Atelier-
studium durch allgemeinen wissenschaftlichen Un-
terricht erweitert werden müsse, eine Aufgabe,
deren Erfüllung bereits im 13. Jahrhundert in
Italien einige Vereinigungen von Malern, sog.
congregationes, gedient hatten. Die zunächst in
diesem Sinne von Leonardo da Vinci gegründete
Ain Mailand betonte jedoch die rein wissenschaft-
liche Seite der Ausbildung zu sehr, als daß bei
ihr von einer A oder KSch im modernen Sinne,
die doch insonderheit auch die praktischen Fertig-
keiten ausbilden will, gesprochen werden könnte.
Die Urform der heutigen 2 bildete vielmehr erst
die Ende des 16. Jahrhunderts von den 3 Carraci
in Bologna gegründete „accademia degli incam-
um sich ihrer in seinem eigenen Interesse zu be- ten.
# 3. Die dentschen Kunstschulen sind über-
wiegend Anstalten des Staates und unterstehen
dessen Verwaltung. Im einzelnen:
I. In Preußen ressortieren die KSch vom
Min der geistlichen und Unterrichtsangelegenhei-
Es sind zu nennen:
1. Die Kgl Akademie der Künste in
Berlin. Mit ihr sind verbunden:
a) Die 1696 von Kurfürst Friedrich III. gegrün-
dete und unter einem ordentlichen Mitglied der
K als Direktor stehende akademische Hochschule
für die bildenden Künste in Charlottenburg. Sie
bezweckt eine allseitige Ausbildung in den bilden-
den Künsten und ihren Hilfswissenschaften, wie sie
Maler, Bildhauer, Architekten, Kupferstecher,
Holzschneider usw. benötigen, ferner eine spezielle
Vorbildung für selbständige Ausübung der ein-
zelnen Zweige der bildenden Künste. (§ 42 des
Statuts der A v. 19. 6. 82 (8 BlUV 630 ff),
4. 3. 97 (309) und 13. 5. 07 (852), auf dessen
Abschn. V die gegenwärtige Einrichtung der Hoch-
schule beruht). Der Unterricht findet teils in Klassen,
teils in Lehrerateliers statt.
minati“. Die erste KSoch in Deutschland
war die von Sandrart 1662 in Nürnberg gegrün-
dete A, die sich aber nur mühsam hielt und aus
Mangel an Mitteln 1818 Provinzial K Sch wurde.
Nach dem Vorbild von Bologna wurden ferner
Ain Paris (1648), Berlin (1696), Dresden (1697),
Wien (1726), Düsseldorf (1767) und Kassel (1777)
als höfische Anstalten gegründet. Allein diese A
bildeten nur eine charakterlose Mittelstufe zwischen
dekorativer ZopfK und dem sich neu regenden
Klassizismus und wurden wegen ihrer mangel-
haften Leistungen im Anfang des 19. Jahrhun-
derts seitens der durch Carstens, Schick, Koch,
Thorwaldsen, Friedrich Overbeck eingeleiteten
neuen deutschen KRichtung lebhaft angegriffen.
Von Vertretern dieses Kreises ging auch die
Umgestaltung der A aus, indem Peter v. Cornelius
und nach ihm Schadow als Leiter der Düsseldorfer
# diese Anstalt nach Grundsätzen reorganisierten,
die auch für die übrigen KSch maßgebend wurden.
Zweifellos ist auch die neuere Form der aka-
demischen Ausbildung mit Gefahren für die Ent-
wicklung künstlerischer Originalität verbunden. Bei
der Massenausbildung besteht die Möglichkeit, daß
den individuellen Anlagen der einzelnen Schüler
nicht Rechnung getragen und so die Ausbildung
talentloser Mittelmäßigkeit und die Heranbildung
eines künstlerischen Proletariates herbeigeführt
wird. Darum sind auch immer wieder Bedenken
gegen eine staatliche Organisation des höheren
K Unterrichtes erhoben worden. Ihnen zu be-
gegnen, sind jedoch die A dauernd bemüht indem
sie einmal die Aufnahmebedingungen und die An-
forderungen an künstlerische Begabung der Schüler
verschärfen und indem sie fernerhin nach Möglich-
keit Meisterateliers unterhalten, in welche die
Schüler nach Absolvierung der unteren Klassen
zwecks selbständiger komponierender Tätigkeit ein-
treten können. So wird den Schülern die Grund-
lage zu einem kraftvollen, vielseitigen künstlerischen
b) Die 8 akademischen Meisterateliers in Char-
lottenburg und Wilmersdorf für Malerei, Bild-
hauerei, Architektur und Kupferstich zwecks selb-
ständiger künstlerischer Tätigkeit unter direkter
Aufsicht eines Meisters. Die Meister unterstehen
direkt dem Min, von dem sie auch bei mehr als
I4tägiger Abwesenheit Urlaub erbitten müssen,
und sind verpflichtet, bis zu 6 Schüler anzunehmen
(Abschn. VI des Statuts).
2. Die Kgl Kunstschule in Berlin,
1792 von Friedrich Wilhelm II. als Zeichen Sch
gegründet und mit der ehemaligen K= und Ge-
werbe Sch verschmolzen. Zur Zeit bereitet sie
vornehmlich auf die staatliche Prüfung für Zeichen-
lehrer und -Lehrerinnen vor. Die Ausbildung
von Lehrkräften für den Zeichenunterricht umfaßt
2 Hauptkurse sje einen für Bewerber und Be-
werberinnen und je aus einem Jahresunter= und
zoberkursus bestehend. Aufnahmebedingung ist bei
Bewerbern das 19., bei Bewerberinnen das 17.
Lebensjahr sowie eine den Anforderungen des
&2 der Prüfungsordnung für Zeichenlehrer und
#ehrerinnen v. 31. 1. 02 (ZBl Unterr.-Verw. 277),
entsprechende Sch Bildung oder Lehrbefähigung),
3 Hospitanten-Abendklassen (zur Weiterbildung
von Gemeindeschullehrern und l#hrerinnen], un-
entgeltliche Sonderkurse von jährlich wechselnder
Zahl lfür im Amte stehende Lehrer und Lehrerin-
nen] und einen Fortbildungskurfus für geprüfte
Zeichenlehrer und lehrerinnen in Verbindung mit
Handfertigkeitsunterricht. Daneben bestehen Kurse
zur künstlerischen Fortbildung von Damen im
Zeichnen, Malen und Modellieren nach lebendem
Modell, die ebenfalls entweder die bestandene
Zeichenlehrerinnenprüfung oder eine sonst ent-
sprechende künstlerische Vorbildung voraussetzen.
3. Die Kgl Akademie für Kunst und
Kunstgewerbe in Breslau ressortiert
vom Kultus Min und wird nach dessen Weisung
von der Kgl Regierung zu Breslau verwaltet und