Kunstschulen
beaufsichtigt. Im Juli 1876 aus der vormaligen
Kunst-, Bau- und Handwerksschule“ zu einer
höheren Lehranstalt, der „Königlichen Kunst= und
Kunstgewerbeschule“, und zugleich zu einem Se-
minar für Zeichenlehrer umgewandelt, will sie
Künstlern und K GGewerbetreibenden jeden Berufs
in künstlerischer und technischer Hinsicht Gelegen-
heit zu möglichst vollkommener Ausbildung ge-
währen. Ihren jetzigen Namen erhielt sie durch
Allerh. Erl v. 15. 4. 11.
4. Die Kfi Kunstakademie in Kassel,
gestiftet von Landgraf Friedrich II. 1777, steht
unter der Leitung und oberen Aufsicht des Ober-
präsidenten, der als Kurator fungiert (Näheres
über seine besonderen Befugnisse vgl. & 3 des am
4. 12. 85 Allerhöchst genehmigten Statutes,
Znlu V 1886, 183 und Kasseler Anl 1886, 27).
Der ünterricht findet teils in der Form des Klassen-
unterrichtes, teils in der des Atelierunterrichtes
statt.
5. Die Kgl Kunstakademie in Düssel-
dorf, 1767 von Herzog Karl Theodor von Berg
gestiftet, untersteht einem aus dem Reg Präsidenten
und zwei Mitgliedern der Regierung gebildeten
Kuratorium. Ihre höchste Blütezeit begann, als
1821 Cornelius sie reorganisiert hatte und Düssel-
dorf der Sammelpunkt künstlerischen Lebens
wurde. Seit 1837 ist mit der A eine Kupfer-
stecherSch verbunden. Sie ist eine Zentralanstalt
für KBildung in den westlichen Provinzen und
will durch Unterricht, durch ihre Sammlungen,
durch Ausstellung der von ihr ausgehenden Werke,
durch ihren Rat und Gutachten das Interesse für
die K heben. Eingerichtet nach dem Regl v.
24. 11. 31 und der GeschäftsAnw v. 15. 2. 95.
6. Die Kgl Kunstakademie zu Königs-
berg, 1845 errichtet und 1891 rcorganisiert,
untersteht dem Oberpräsidenten als Kurator. Für
vorgeschrittenere Schüler sind eigene Ateliers mit
selbsterwähltem Lehrer vorhanden, ebenso besteht
eine Abteilung zur Ausbildung von Zeichenlehrern
und lehrerinnen. Eine besondere Klasse für Da-
men ist nicht mehr eingerichtet.
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als Teil des 1816 von Joh. Friedr. Städel ge-
stifteten K Institutes zwecks unentgeltlicher Aus-
bildung unbemittelter Frankfurter begründet wor-
den. Entsprechend dem Testament des Stifters
steht dieses reine Privatinstitut unter der Aufsicht
einer Administration von 5 Mitgliedern.
II. In Bayern steht unter dem Min nn
für K tirchen- und Schulangelegenheiten die A k#
demie der bildenden Künste in
München. Sie entstand 1808 aus der 1770
gegründeten Zeichen-, Maler= und Bildhauer Sch
und bezweckt Ausbildung von Berufskünstlern auf
den Gebieten der Malerei, Bildhauerei und
Graphil mit den dazu gehörenden Nebenfächern.
Durch V v. 8. 7. 11 (GVVl 995 ff) wurde die M
neu organisiert. Am gleichen Tage wurden neue
Satzungen für die Studierenden Allerhöchst ge-
nehmigt. Neben der Düsseldorfer A hat sie den
bedeutendsten Einfluß gewonnen.
III. In Sachsen stehen im Ressort des
Ministeriums des Innern:
1. Die Kgl Akademie der bildenden
Künste in Dresden. 1705 zunächst nur als
Maler A gestiftet, wurde sic am 17. 2. 1764 zu
einer A der bildenden Künste überhaupt erweitert.
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Seit 10. 2. 99 besitzt sie den Charakter einer Hoch-
schule. Die künstlerische Ausbildung wird gewährt
in einer aus 3 Klassen bestehenden KSch sowie in
den Meisterateliers für BauK, Bildhauer K und
Malerei (Satzung v. 23. 2. 09).
2. Die Kfl Akademie für graphische
Künste und Buchgewerbe zu Leip-
ig, 1900 entstanden aus der ehemaligen KM#
und K Gewerbe Sch. Entsprechend dem in Leipzig
in hervorragendem Maße blühenden Buchgewerbe
bezweckt sie bei ihren Schülern die Entwicklung
schöpferischer Fähigkeiten zwecks künstlerischer Ge-
staltung des Buches. So sehr sie auch dem Charak-
ter einer K Gewerbe Sch zuneigt, muß sie
doch auch als KSch angesprochen werden, da ihr
die Aufgabe gestellt ist, Künstler zu bilden
(allerdings solche, die für ihre eigene Technik er-
finden, ihre Druckplatte herstellen und selbst
drucken) und sie demgemäß u. a. Unterricht in
Akt-, Bildnis-, Tier= und Landschaftsmalerei ge-
währt. Der Unterricht dauert 4 Jahre in einer
VorSch und drei oder mehr Jahre in einer Fach Sch.
Die Sch gliedert sich in eine Tages= und in eine
Abend Sch, von denen letztere hauptsächlich für
Hospitanten sowie für Lehrlinge und Gehilfen
buchgewerblicher Anstalten bestimmt ist (Statut
und Sch esetz von 1906).
IV. In Württemberg steht im Ressort des
Min des Kirchen= und Sch Wesens die seit 1901
(Reg Bl 92) „Königliche Akademie der
bildenden- Künste“ genannte KSch in
Stuttgart. 1829 errichtet, bezweckt sie die Aus-
bildung von Künstlern in den Fächern der Bild-
hauer K, Malerei und KupferstecherK. Außer Sch
für diese Fächer umfaßt die A noch eine Zeichen Sch
(zunächst zu absolvieren), eine Holzschneide Sch
und eine lithographische Werkstatt. Die Organi-
sation der A beruht auf der Afg v. 20. 7. 96
(Regl 174), seit welcher Zeit sie den Charakter
einer akademischen Lehranstalt trägt. Beim Min
besteht eine besondere Kommission, die diesem bei
wichtigen Fragen der A (und zugleich bezüglich
der Verwaltung der KSammlungen) mit ihrem
V. Baden. Dem Min der Justiz, des Kultus
und des Unterrichts untersteht die 1854 errichtete
Großh. Akademie der bildenden
Künst e in Karlsruhe. Sie bezweckt Aus-
bildung in der Malerei, Bildhauerei, in den kunst-
wissenschaftlichen Hilfsfächern und auch in den
graphischen Künsten (Radier= und Lithographien);
sic umfaßt eine Sch (Studienzeit 2 Jahre) und
eine Meisterabteilung (Studienzeit 4 Jahre).
Neues Statut v. 21. 6. 09
VI. Sachsen-Weimar. Unter der Oberaussicht
des Staats Min, Departement des Großh. Hauscs,
steht die Hochschule für bildende Kunst
zu Weimar. Gegründet 1860, dient sie in
erster Linie der Ausbildung in der Malerei, gibt
abec daneben auch Gelegenheit zur Uebung in
Bildhauerei und anderen bildenden Künsten. Auch
bei ihr besteht eine Meister Sch (neue Satzungen
vom November 1910).
z 4. Die Organisation des Unterrichts. Die
KSch arbeiten nach einem Lehrplan, der in der
Regel von dem Direktor und den Lehrern entworfen
und vom Min genehmigt wird. Er ist, abgesehen
von einigen Besonderheiten, bei allen deutschen