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Ministerium — Missionen
und Schulwesens hat a) die Oberaufsicht über alle
die allgemeine Volksbildung und die besondere
Berufsbildung bezweckenden Unterrichts= und
Erziehungsanstalten, sowie über die für Wissen-
schaft und Kunst bestehenden Staatsanstalten,
b) die Geltendmachung des Jus circa sacra gegen-
über den einzelnen Kirchen.
e) Elsaß-Lothringen. Die kirchlichen
Angelegenheiten gehören zur Abteilung für Justiz
und Kultus des Min. Für die Unterrichtsange-
legenheiten mit Ausnahme der Universität besteht
eine nicht unter dem Min stehende Zentralbehörde,
der Oberschulrat (V v. 21. 4. 82).
Lüteratur: vol. bei den einzelnen Staaten die
Behördenorganisation; val. ferner die Artikel aus dem
Unterrichtswesen, der Medizinalverwaltung und der kirch-
lichen Verwaltung, Bauverwaltung, Eisenbahn, Bergwesen,
Handel; außerdem Bornhak, Die verwallungesrechtliche
Stellung des preußischen Min der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinalangelegenheiten, im Verwlrch 5, 337 ff.
Bornhak.
Missionen (auswärtiger Dienst) ·
11MinisteriumderauswärtigenAngelegenheiten,
Gesandte, Exterritorialität
Missionen
(in den Schutzgebieten)
# 1. Uebersicht. 1 2. Aufgabe, Organisation. s 3. Mission
und Staatsgewalt. 1 4. Missionsschulen. 5. Weitere
Ausgaben und Bestrebungen. 8 8. Zoll= und Steuer-
recht.
Sl. Uebersicht. Nur katholische und evangelische
Missionen kommen in Betracht.
Ostafrika. Evangelische: Missionsgesellschaften
(M/ für Ostafrika (Bieleselder MG), Berliner M, Brüder-
gemeine, Leipziger Mo, Schlrewin-.Holstein sche M, Ad-
ventisten vom 7. Tage; Universities M., Church MsS. (beide
englisch), Africa Inland M. (amerik.); Katholische: Bäter
v. heil. Geist (Schwarze Väter), Benediktiner, Weiße Bäter.
— Südwestafrika. Evangelische: Rheinische
M0, Finnische MG; Katholische: Cklaten der unbefl.
Jungfrau Maria und Oblaten d. heil. Franz v. Sales. —
Kamerun. Evangelische: Baseler MG, M der
deutschen Baptisten; Nordamer. Presbyterianer; Katho-
lische: Pallotiner. — Togo. Evangelische: Nord-
deutsche (Bremer) M, Baseler M#; Wesleyanische Metho-
disten (engl.); Katholische: Gesellschaft d. göttlichen
Wortes (Steyl).
Neu-Guinea (Kaiser-Wilhelmsland). Evange-
lische: Neuendettelsauer M. und Rheinische MG; Ka-
tholische: Gesellschaft d. göttlichen Wortes. — Bis-
marckarchipel. Evangelische: Methodistische
M von Australien; Katholische: Gen. der M. v.
heil. Herzen Jesu. — Karolinen. Evangelische:
Deutscher Verband vom Jadbd. f. entschied. Chirstentum;
Katholische: Kapuziner. — Marschallinseln.
Evangelische: American Board of Commissioners for
Foreign M.; Katholische: Gen. d. M. v. hl. Herzen
895
Jesu. — Samoa. Evangelische: Londoner M6,
Austral. MC#, deutsche Adventisten vom 7. Tage; HKatho-
lische: Maristen. — Kiautschou. Evangelische:
Berliner M, Allg. ev.-prot. M. Verein; Nordamer. Pres-
byterianer; Katholische: M6 des göttlichen Wortes.
## 2. Aufgabe, Organisation. Beide M. ent-
nohmen ihre Aufgabe göttlichem Auftrage. Die
kath. Kirche (Vbetrachtet die M. als Aufgabe der
Kirche und gliedert sic in deren Organismus
ein. Die evang. M. wird (abgesehen von ver-
schwindenden Ausnahmen: Brüdergemeine) nicht
von der Kirche sondern von freien Vereinigungen
getrieben. Daher ist die Organisation verschieden.
Die oberste Leitung der katholischen M. liegt
der 1622 gegründeten Sacra congregatio de propa-
ganda ficcc in Rom, dem „Missionsministerium“
des Papstes, ob. Ihr steht insbesondere zu: die Er-
richtung und Umschreibung der M. Gebiete, Er-
nennung und Absetzung der kirchlichen Oberen,
Berufung der M. Genossenschaften, Beaufsichtigung
des Ausbildungswesens, Entscheidung von M. Pro.
blemen. Das M. Personal stellen die Orden I/)
und Genossenschaften, männliche und weibliche.
In Stufen baut sich der Betrieb von unten auf:
M., besetzt mit Priester, Laienbrüdern, Schwestern,
Apost. Präfektur, Apost. Vitariat, Diözese; und
ihren Vorstehern: Superior (Priester mit den
bischöflichen Vollmachten, aber ohne Weihe-
gewalt), Apost. Präfekt und Bischof (entweder mit
dem Titel eines Apost. Vikars oder als wirklicher
Diözesanbischof). Daneben sind in persönlicher
Hinsicht (vita religiosa) die Ordensleute den
Ordensoberen unterworfen. Für die Ausbildung
stehen, außer dem Collegium Urbanum in Rom
und anderen ausländischen Anstalten, an deutschen
M. Hänsern zur Verfügung: Knechtsteden, Zabern,
Neuscheuern; Broich; St. Odilien; Trier, Haiger-
loch, Marienthal, Altkirch, Esch; Engelport (aus
Reichsmitteln unterstützt).
Die evangelischen M. stehen mit der Kirche
nur in loser Fühlung. Vielfach erbitten sic die Or-
dination der Missionare von der landeskirchlichen.
Aufsichtsbehörde, welche auch einen Kommissar zur
Abgangsprüfung sendet; Kirchenregiment und
Synoden nehmen vom Fortgange der M., als
einem christlichen Liebeswerke, Kenntnis und ge-
währen Kirchenkollekten. Nur ausnahmsweise
wird einem früheren Missionar der Eintritt in den
heimischen Kirchendienst gestattet. Der M. Be-
trieb erfolgt durch freie Gesellschaften, welche fast
durchgängig, sei es durch landesherrliche Ver-
leihung aus früherer Zeit, sei es auf Grund des
Reichsrechts Korporationsrechte haben. Wo es
daran fehlte, ist regierungsseitig wohl die Bildung
einer Gesellschaft m. b. H. (I) empfohlen worden.
Falls eine M mit juristischer Persönlichkeit und
dem Sitz in Preußen im Schutzgebiet ein Grund-
stück im Werte von mehr als 5000 Mk. erwerben
will, verlangt das Kolonialamt die Genehmigung
des Kaisers, was nicht richtig sein kann. Die Lei-
tung der M liegt meist bei dem Vorstande, der
aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern besteht.
Zu den letzteren zählen der Direktor und die In-
spektoren (Sekretäre). Die meisten deutschen evang
M haben ein Zentralorgan in der alle 4 Jahre
stattfindenden kontinentalen M. Konferenz zu
Bremen und dem aus ihr erwachsenen dauern-
den „Ausschusse der deutschen evangelischen
Missionen“. Seine Tätigkeit ist vermittelnd und