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möglichst feststehenden Gesichtspunkten zu bestimmende Einteilung —
Klassifizierung — zu schaffen.
Es wird nun zweckmäßig in der Weise verfahren, daß die Mit—
glieder der Schätzungskommissionen vor Beginn ihrer Arbeiten sich für
die in der Anleitung gekennzeichneten oder nach ihrem Urteil etwa in
Betracht kommenden weiteren Bodentypen feststehende Reinerträge er—
mitteln und sodann für jede bei der Abschätzung auftretende Bodenart
durch Vergleichung mit den grundleglichen Typen einen angemessenen
Nutzungswert feststellen. Dabei sind selbstverständlich die jedesmal vor—
liegenden besonderen Verhältnisse — z. B. mangelhafte Entwässerung,
Abdachung nach ungünstiger Himmelsrichtung usw. — zu berücssichtigen.
Als Beispiel ist in der Unteranlage für jede der in der Anleitung
bezeichneten drei Bodentypen eine Reinertragsberechnung angeschlossen.
Dieselbe ist vom Ober-Distriktsingenieur aufgestellt; sowohl die grund-
leglich gemachten Wirtschaftspläne als auch die eingestellten Einheits-
preise beruhen auf dessen persönlichem Urteil und sind als verbindlich
für die Schätzungskommissionen nicht anzusehen, doch mag die Berechnung
den verschiedenen Kommissionen immerhin einen gewissen Anhalt geben
und so dazu beitragen, die Einheitlichkeit des Abschätzungsverfahrens zu
fördern. In der Berechnung ist für alle drei Bodentypen eine Bewirt-
schaftung in 6 Schlägen ohne die Anwendung von Kunstdünger, bei den
Typen 1 und 2 mit 4 Saaten und Sommerbrache, bei 3 dagegen mit
5 Saaten und Gründüngung zu Grunde gelegt. Das ganze Stroh und
bei den Typen 1 und 2 auch der Ertrag aus dem Mähklee des letzten
Schlages sind gegen Dung aufsgerechnet. Die Berechnung ist zunächst
für eine Wirtschaft in 6 Schlägen zu je 1 ha Größe, also für eine
Gesamtfläche von 6 ha aufgestellt, und daraus ist sodann der Reinertrag
für 1 ha, bezw. 1 ar in Geldwert ermittelt.
2. Wiese. Der Wert der Wiesen wird nach der auf einem ha
zu erntenden Menge und der Güte des Heues geschätzt. In den meisten
Fällen kann der Ertrag an Heu durch Anhörung des Gemeindevorstandes
und des Lehrers ermittelt werden und es kommt dann lediglich darauf
an, Einheitssätze sowohl für den Wert der geernteten Produkte als auch
für die dem Stelleninhaber erwachsenen Unkosten festzusetzen.
3. Weide. Als Norm für die Abschätzung der Weiden wird
diejenige Viehmenge anzunehmen sein, welche sich auf einer bestimmten
Fläche der abzuschätzenden Weide ernähren könnte.
Zu Nr. II. 3:
Es handelt sich lediglich darum, den Reinertrag aus der Feldwirt-
schaft zu ermitteln, und das kann nur in der Weise geschehen, daß
zunächst der Ernte-Brutto-Ertrag und danach, durch Abzug der zu dessen
Erzielung aufgewendeten Kosten, der Netto= oder Reinertrag berechnet wird.
Dazu wird besonders das Nachstehende hervorgehoben:
u. Was die Nichtberücksichtigung der von den Lehrern betriebenen
Viehwirtschaft bei der Abschätzung des Reinertrages der Schul-
ländereien betrifft, so lassen sich in den Wirtschaften der Land-
schullehrer, wo die letzteren nicht nötig haben, die zur Bewirt-