Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

— 54 — 
24. Auforderungen der Assistenkenprüfung oder 
der Abgangsprüfung der Präparanden am Grohkherzog- 
lichen Seminar in Neukloster. 
I. Religion. 
Für Religion im allgemeinen wird sichere Beherrschung des für die- 
meckl. Volksschulen vorgeschriebenen Memorierstoffes vorausgesetzt. Im 
einzelnen wird noch verlangt: 
A. Katechismus. 
Verständnis des Katechismus (Lutherischer Katechismus und Landes- 
katechismus) sowie Einsicht in seinen Bau und Zusammenhang. 
B. Biblische Geschichte. 
Die Prüflinge müssen alle Geschichten aus der „Biblischen Geschichte“ 
von Kurtz (mit Ausnahme der unten näher bezeichneten Abschnitte) frei 
in einer sich an den Wortlaut möglichst nahe anschließenden Form erzählen 
können und ein gründliches Verständnis der Einzelgeschichten sowie einen- 
Ueberblick über den Gesamtverlauf und Zusammenhang der biblischen 
Geschichte besitzen. 
Folgende Abschnitte aus Kurtz werden nur dem Inhalte nach ver- 
langt: 8 4 Abs. 3 u. 4, 5 Abs. 2, 7, 27, 31, 37— 41, 44, 45, 46. 
Abs. 2—4, 47, 48, 53, 55, 56, 63, 65, 68, 69, 70 Abs. 1 u. 4, 71, 
73 Abs. 3—5, 75 Abs. 3, 77 Abfs. 3 u. 4, 78, 82, 83 Abs. 1 u. 2, 
86, 87—89, 91, 92, 94— 100, 117, 118, 128, 150, 153, 172—177, 
179 Abs. 1, 180—191, 194. 
Ueberhaupt nicht verlangt werden: §8 89 Abs. 4, 90, 101, 149. 
Abs. 4, 170, 192, 193, 195, 196 — 200. 
Die Prüflinge müssen mit den wichtigsten Grundsätzen der Methodik 
vertraut sein. 
II. Deutsche Sprache. 
Als schriftliche Arbeit wird eine Abhandlung, z. B. über ein Sprich- 
wort oder eine Sentenz, gefordert (anzufertigen in 2 Stunden). 
In der mündlichen Prüfung wird Bekanntschaft mit unsern schönstem 
Gedichten und deren Verfassern verlangt. Die Prüflinge müssen aus- 
wendig wissen und verständnisvoll vortragen können je 1—3 Gedichte. 
von Allmers, Arndt, Avenarius, Chamisso, Claudius, Dahn, A. v. Droste- 
Hülshoff, Eichendorff, Fontane, Freiligrath, Geibel, Goethe, Hebbel, Hebel, 
Körner, Lenau, Liliencron, K. F. Meyer, Mörike, Reuter, Rückert, 
Scheffel, Schenkendorf, Schiller, Storm, Uhland, insgesamt etwa 40 Ge- 
dichte, und zwar besonders solche, die dem reiferen Alter des Prüflings. 
angemessen sind. Dabei darf gründliche Lektüre guter Prosa nicht ver- 
nachlässigt worden sein. Von den Dramen müssen die Prüflinge Wilhelm 
Tell mit einem Verständnis gelesen haben, das ihrem Alter entspricht. 
— Guter Lesevortrag gilt als selbstverständlich. 
In der Grammatik muß der gesamte Stoff in Günthers „neuhoch- 
deutscher Sprachlehre für Präparandenanstalten“ (Satzlehre, Wortlehre,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.