Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig.

Abschnitt IV. Die Wirksamkeit des Staates. 33 
Ausschusses erwähnen sollen. Die Verkündigung der 
Gesetze geschieht durch den Landesfürsten mit dessen 
eigenhändiger Unterschrift und Siegel unter Gegen- 
zeichnung eines stimmführenden Mitgliedes des Staats- 
ministeriums!. Das Gesetz tritt, wenn nichts anderes aus- 
' Die jetzt übliche Form der Gesetze ist folgende: 
Gesetz- und VerordnungssammlungNr.... 
Braunschweig, den... . (Ausgabetag.) 
Gesetz, betreffend ..... (Überschrift des Gesetzes). 
Braunschweig, den... (Ort u. Tag der Voll- 
ziehung des Gesetzes.) 
Von Gottes Gnaden, Wir, Johann Albrecht, 
Herzog zu Mecklenburg usw., Regent des 
Herzogtums Braunschweig, 
erlassen mit Zustimmung der Landesversammlung [oder: 
mit Zustimmung des — von der Landesversammlung mit 
Vollmacht versehenen — Ausschusses der Landesversamm- 
lung| das nachstehende Gesetz: 
(Folgt der Wortlaut.) 
Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. 
_  Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten 
Herzoglichen Geheime-Kanzlei-Siegels 
Braunschweig, den... (Ort u. Tag der Voll- 
ziehung des Gesetzes.) 
Johann Albrecht, 
(Siegel.) H. z. M. 
Gegenzeichnung der Minister. 
Bei den Gesetzen, die nur die gutachtliche Außerung 
der Landesversammlung erfordern, wird hinter „erlassen“ 
gesagt: „nach angehörtem Rate und Gutachten der 
Landesversammlung“. In einzelnen Fällen, in denen es 
sich teils um polizeiliche, teils um weitergehende Gesetzes- 
vorschriften handelte, z. B. bei dem Polizeistrafgesetzbuch, 
dem Zwangserziehungsgesetz u. a. m., hat man die Formel 
ewählt: „nach angehörtem Rate und Gutachten der 
andesversammlung und, soweit erforderlich, mit 
deren Zustimmung.“ Im Landtage ist im Mai 1903 bei 
der Beratung des Fürsorgeerziehungsgesetzes der Wunsch 
zum Ausdruck gelangt, es möge in derartigen Fällen ent- 
weder die Zustimmung des Landtages allgemein erteilt 
oder derjenige Teil, bei dem nur Rat und Gutachten in 
Betracht komme, genau bezeichnet werden. 
Frankenberg, Braunschweig. >
	        
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