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C. Die Buchführung an der Hand der Formulare erläutert.
a) Die Formulare Holztaxe und Werbungskosten (Nr. 121 auf S. 47)
und Tare für Forstnebennutzungsgegenstände (Nr. 122 auf S. 50).
Die Bedentung der Taxen haben wir bereits im I. Abschnitt kennen gelernt. Für den mittleren und
kleinen Pripatbesitz ist es nicht ratsam, auf Grund umständlicher Durchschniktsberechnungen aus den Dreisen im
eigenen Reviere selbständige Taren aufzustellen, da das Ermittelungsgebiet zu klein ist. Der Zesitzer
würde sich auch damit zu sehr isolieren und unter Umständen wesentliche Nachteile dapon haben. Es
wird ihm deshalb empfohlen, sich die Ergebnisse des Jroßen Handels zu beschaffen, damit er weiß, was
er für seine Walderzeusnisse verlangen kann. Von diesem Gesichtspunkte aus sind die Taxformulare
entworfen. Er braucht diese Vordrucke nur an eine benachbarte Oberförsterei oder an mehrere zu senden
mit der Bitte, die dortigen Sahlen einzutragen, um auf die einfachste Art über die Hreisverhältnisse, die
Schlägerlöhne und die handelsübliche Sortiermmg der Walderzensnisse unterrichtet zu werden. Auf diese
Weise werden die umständlichen und wertvollen Ermittelungen des Staatsforstbetriebes zum Gemeingut
gemacht. Daneben abonniere der Drivatmann noch auf einen Dolzverkaufsanzeiger. Blätter, welche
außer den Inseraten auch fachwissenschaftliche Artikel brin gen, sind u. a. „Der holzmarkt“", Berlin SW. 68,
„Der Dolzkäufer“, Hannover, der „Allgemeine Holzverkaufsanzeiger", Dannover, das „Handelsblatt für
Walderzeugnisse“, Freiburg i. B. Die Dolzartengruppierung im Kopf des Formulars holztaxe ist diejenige
des Regierungsbezirks Arnsberg. Nötigenfalls würden die Uöpfe handschriftlich umzuändern sein, ev. unter
Benntzung des freien Raumes unter dem Kopf. Anus dem Formular ersehen wir u. a., daß bei dem
Laubholz die Tarklassen nach dem Mittendurchmesser, bei dem Nadelholz nach dem Festgehalt gebildet
werden. Die Stangen werden durchweg nach der Stärke des Durchmessers 1 m oberhalb des unteren
Endes sortiert. Abgesehen von den Mahlhölzern zerfallen die Lanbbolzstämme in eine A= und B.Klasse,
die Nadelholzstämme in Schneidehölzer und Jewöhnliche undhölzer. Bei öffentlichen Verkäufen, welche
die Regel bilden sollen, empfiehlt es sich für den Drivatmann nicht, diese Güteklassen bezüglich der
Taxberechnunz getrennt zu behandeln. Auch wird er fehlerhafte Stämme nicht wie im Staatsforstbetrieb
mit 70% der Taxe einsetzen. Die Tare soll vielmehr für jede Klasse einheitlich sein. Der Förster hat
aber im Ummnmerbuch jede Aummer nach ihrer Güte einzuschätzen und die Güteklassen mit den Buchstaben
a (sehr gut), d (gut), c (mittels, d (gerins) zu bezeichnen. Das Rechnungswesen wird dann einfacher,
und der versteigernde Beamte weiß doch, was er für sein Holz verlangen kann. Je nach der Gütebezeichnung
wird er das Dolz mit bestimmten Drozenten über oder unter der Taxe ausbieten. — Das Formmlar Tr. 122
erläutert sich aus sich selbst.
b) Der Verabfolgezettel (Nr. 123 auf S. 51) und die Kassenanweisung
(Nr. 124 auf S. 51).
Während im preußischen Staatsforstbetrieb bei den einzelnen Arten der Abzabe von Dolz und
Nebennutzungen Verabfolgezettel verschiedener Form und Farbe, jede mit besonderer Aummerfolge, zur
Verwendung kommmen, kennt die vorliegende Zuchführung nur ein einheitliches Formular bei allen Arten der
Abstoßung von Holz und Mebennutzungen und läßt die Aummerfolge einheitlich durch alle Titel durchlaufen.
Mit dem Verabfolgezettel ist die Duittung verbunden, welche im wesentlichen den Inhalt des
Verabfolgezettels, namentlich Distrikt und #ummer des Verkaufsgegenstandes, wiederholt. Die Duittung,
welche bei Derwendunz von mehreren Fubrleuten in mehrfacher Ausfertigung Jegen Entschädisung zu
Leben ist, erhält der Käufer, dessen Fuhrleute sie bei Sntnahme der Walderzeugnisse mit sich führen und
auf Derlangen vorzeigen müssen, während der Verabfolgezettel nach Bezahlung direkt dem Förster zugestellt
wird, damit dieser Kenntnis von der Bezahlung nimmt. Diese Einrichtung gibt unbeschadet der Sicherheit
des Verfahrens dem Fuhrmann ein Mittel Jegen die Irrtümer, welche mit dem Albschreiben der Settel
verbunden sein können, andererseits unterrichtet sie den Förster sofort über die geschehene Bezahlunz und