Full text : Anleitung zu einer einfachen Buchführung für Privat- und Gemeindewaldungen mittleren bis kleinen Umfangs.

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C.  Die  Buchführung  an  der  Hand  der  Formulare  erläutert.

a)  Die  Formulare  Holztaxe  und  Werbungskosten  (Nr.  121  auf  S.  47)
und  Tare  für  Forstnebennutzungsgegenstände  (Nr.  122  auf  S.  50).

Die  Bedentung  der  Taxen  haben  wir  bereits  im  I.  Abschnitt  kennen  gelernt.  Für  den  mittleren  und
kleinen  Pripatbesitz  ist  es  nicht  ratsam,  auf  Grund  umständlicher  Durchschniktsberechnungen  aus  den  Dreisen  im
eigenen  Reviere  selbständige  Taren  aufzustellen,  da  das  Ermittelungsgebiet  zu  klein  ist.  Der  Zesitzer
würde  sich  auch  damit  zu  sehr  isolieren  und  unter  Umständen  wesentliche  Nachteile  dapon  haben.  Es
wird  ihm  deshalb  empfohlen,  sich  die  Ergebnisse  des  Jroßen  Handels  zu  beschaffen,  damit  er  weiß,  was
er  für  seine  Walderzeusnisse  verlangen  kann.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  sind  die  Taxformulare
entworfen.  Er  braucht  diese  Vordrucke  nur  an  eine  benachbarte  Oberförsterei  oder  an  mehrere  zu  senden
mit  der  Bitte,  die  dortigen  Sahlen  einzutragen,  um  auf  die  einfachste  Art  über  die  Hreisverhältnisse,  die
Schlägerlöhne  und  die  handelsübliche  Sortiermmg  der  Walderzensnisse  unterrichtet  zu  werden.  Auf  diese
Weise  werden  die  umständlichen  und  wertvollen  Ermittelungen  des  Staatsforstbetriebes  zum  Gemeingut
gemacht.  Daneben  abonniere  der  Drivatmann  noch  auf  einen  Dolzverkaufsanzeiger.  Blätter,  welche
außer  den  Inseraten  auch  fachwissenschaftliche  Artikel  brin  gen,  sind  u.  a.  „Der  holzmarkt“",  Berlin  SW.  68,
„Der  Dolzkäufer“,  Hannover,  der  „Allgemeine  Holzverkaufsanzeiger",  Dannover,  das  „Handelsblatt  für
Walderzeugnisse“,  Freiburg  i.  B.  Die  Dolzartengruppierung  im  Kopf  des  Formulars  holztaxe  ist  diejenige
des  Regierungsbezirks  Arnsberg.  Nötigenfalls  würden  die  Uöpfe  handschriftlich  umzuändern  sein,  ev.  unter
Benntzung  des  freien  Raumes  unter  dem  Kopf.  Anus  dem  Formular  ersehen  wir  u.  a.,  daß  bei  dem
Laubholz  die  Tarklassen  nach  dem  Mittendurchmesser,  bei  dem  Nadelholz  nach  dem  Festgehalt  gebildet
werden.  Die  Stangen  werden  durchweg  nach  der  Stärke  des  Durchmessers  1  m  oberhalb  des  unteren
Endes  sortiert.  Abgesehen  von  den  Mahlhölzern  zerfallen  die  Lanbbolzstämme  in  eine  A=  und  B.Klasse,
die  Nadelholzstämme  in  Schneidehölzer  und  Jewöhnliche  undhölzer.  Bei  öffentlichen  Verkäufen,  welche
die  Regel  bilden  sollen,  empfiehlt  es  sich  für  den  Drivatmann  nicht,  diese  Güteklassen  bezüglich  der
Taxberechnunz  getrennt  zu  behandeln.  Auch  wird  er  fehlerhafte  Stämme  nicht  wie  im  Staatsforstbetrieb
mit  70%  der  Taxe  einsetzen.  Die  Tare  soll  vielmehr  für  jede  Klasse  einheitlich  sein.  Der  Förster  hat
aber  im  Ummnmerbuch  jede  Aummer  nach  ihrer  Güte  einzuschätzen  und  die  Güteklassen  mit  den  Buchstaben
a  (sehr  gut),  d  (gut),  c  (mittels,  d  (gerins)  zu  bezeichnen.  Das  Rechnungswesen  wird  dann  einfacher,
und  der  versteigernde  Beamte  weiß  doch,  was  er  für  sein  Holz  verlangen  kann.  Je  nach  der  Gütebezeichnung
wird  er  das  Dolz  mit  bestimmten  Drozenten  über  oder  unter  der  Taxe  ausbieten.  —  Das  Formmlar  Tr.  122
erläutert  sich  aus  sich  selbst.

b)  Der  Verabfolgezettel  (Nr.  123  auf  S.  51)  und  die  Kassenanweisung
(Nr.  124  auf  S.  51).

Während  im  preußischen  Staatsforstbetrieb  bei  den  einzelnen  Arten  der  Abzabe  von  Dolz  und
Nebennutzungen  Verabfolgezettel  verschiedener  Form  und  Farbe,  jede  mit  besonderer  Aummerfolge,  zur
Verwendung  kommmen,  kennt  die  vorliegende  Zuchführung  nur  ein  einheitliches  Formular  bei  allen  Arten  der
Abstoßung  von  Holz  und  Mebennutzungen  und  läßt  die  Aummerfolge  einheitlich  durch  alle  Titel  durchlaufen.
  Mit  dem  Verabfolgezettel  ist  die  Duittung  verbunden,  welche  im  wesentlichen  den  Inhalt  des
Verabfolgezettels,  namentlich  Distrikt  und  #ummer  des  Verkaufsgegenstandes,  wiederholt.  Die  Duittung,
welche  bei  Derwendunz  von  mehreren  Fubrleuten  in  mehrfacher  Ausfertigung  Jegen  Entschädisung  zu
Leben  ist,  erhält  der  Käufer,  dessen  Fuhrleute  sie  bei  Sntnahme  der  Walderzeugnisse  mit  sich  führen  und
auf  Derlangen  vorzeigen  müssen,  während  der  Verabfolgezettel  nach  Bezahlung  direkt  dem  Förster  zugestellt
wird,  damit  dieser  Kenntnis  von  der  Bezahlung  nimmt.  Diese  Einrichtung  gibt  unbeschadet  der  Sicherheit
des  Verfahrens  dem  Fuhrmann  ein  Mittel  Jegen  die  Irrtümer,  welche  mit  dem  Albschreiben  der  Settel
verbunden  sein  können,  andererseits  unterrichtet  sie  den  Förster  sofort  über  die  geschehene  Bezahlunz  und