Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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schaften), den Prälaten (Domstift St. Petri zu Bautzen und 
3 Klöster) und der Ritterschaft (der im Besitz der Rittergüter be— 
findliche stiftsmäßige Adel). Die landtagsfähigen Städte sind die 
Sechsstädte (Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Camenz, Löbau). 
Die Landschaft bildete 3 Collegien: den engeren Ausschuß (die 
Standesherrschaften, das Domstift, die Klöster und 8 aus der 
Ritterschaft hervorgehende Beamte), den weiteren Ausschuß (28 
ritterschaftliche Abgeordnete und 2 Beamte), endlich die Rittertafel 
(die übrige Ritterschaft). 1815 wurden auch die Oberlausitzer 
Stände reduzirt; namentlich blieben von den 4 Standesherrschaften 
nur 2 (Königsbrück und Reibersdorf), von den Prälaten das 
Domstift und die zwei Klöster Marienstern und Marienthal, von 
den Städten nur die Vierstädte (Bautzen, Zittau, Camenz, Löbau) 
übrig. Die nothwendige Veränderung der Einrichtung erfolgte 
durch Rescript vom 28. August 1820. 
Die neue Einrichtung der Erbländischen Stände mit Hinzu- 
nahme von Oberlausitzer Elementen, wie sie 1820 hergestellt wurde, 
war nun folgendermaßen gestaltet: Die erste ständische Classe be- 
stand nun aus dem Hochstift Meißen, dem Haus Schönburg, dem 
Haus Solms-Wildenfels und der Universität Leipzig. Zur Ritter- 
schaft gehörten außer den beiden Oberlausitzer Standesherrschaften 
die Besitzer der schriftsässigen bezw. landtagsfähigen Rittergüter der 
Erblande und der Oberlausitz, welche Stiftsadel hatten. Die dieser 
persönlichen Qualität nicht theilhaftigen Besitzer von Gütern der 
angegebenen Art sendeten 40 lebenslängliche Abgeordnete ohne 
Unterschied des Standes. Dazu kamen dann noch die Abge- 
ordneten der Amtssassen (von allen Amtssassen gewählt aus dem 
amtssässigen stiftsmäßigen Adel). Der engere ritterschaftliche Aus- 
schuß bestand aus 36 Mitgliedern (darunter 11 Oberlausitzer, 
namentlich nicht blos die beiden Oberlausitzer Standesherrschaften, 
sondern auch das Domstift zu Bautzen und die beiden Oberlausitzer 
Klöster 2c.). Der weitere Ausschuß bestand aus 54 Mitgliedern 
(darunter 14 Oberlausitzer). Die Städte begriffen nun auch die 
der Oberlausitz; der engere Ausschuß bestand aus 8 Städten 
(darunter Bautzen und Zwickau), der weitere Ausschuß aus 
12 Städten (darunter Camenz und Löbau). Im Uebrigen ist die 
alte Einrichtung geblieben. 
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