Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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sog. Lehnsherrschaften (VU. 8 63 12), die ebenfalls Sächsische 
Lehen waren und auf welche der besondere Rechtsstand nach den 
Recessen sich nicht bezog. Die Landstandschaft in der ersten Classe 
der Cursächsischen Stände (Prälaten, Grafen und Herren) hatten 
die Herren von Schönburg längst ausgeübt, aber, wie sie be— 
haupteten, nicht als Besitzer der Receßherrschaften; in den Recessen 
verpflichteten sie sich nun dazu, wegen dieser Herrschaften auf den 
Landtagen zu erscheinen. Auch in dem weiteren Ausschuß der 
Ritterschaft hatten sie einen auf ihren Rittergutsbesitz begründeten 
Sitz, den einzunehmen ihnen die Recesse gleichfalls zur Pflicht 
machen. Im Jahre 1700 wurden die Herren von Schönburg in 
den Reichsgrafenstand erhoben, der Curfürst anerkannte diese 
Würde in dem Vertrag von 1740; 1790 ertheilte der Kaiser der 
älteren Linie die Reichsfürstenwürde, was vom Curfürsten von 
Sachsen ebenfalls anerkannt wurde. 
Ueber die innere Gliederung des Hauses und die Vertheilung 
der Receß- und Lehnsherrschaften giebt die untenstehende Skizze“) 
kurze Auskunft (von staatsrechtlichem Interesse s. VIl. 8 63 4, 12). 
*) Genealogische Skizze des Hauses Schönburg (Hopf, historisch-genea- 
logischer Atlas Abth. I Bd. 1 S. 162,3, Gothaischer Kalender). 
Hermann I. 1166.82 
  
Ernst 4# 1534 
Hugo I. 1 1565 Wolfgang I. 7 1581 
Obere Linie untere Linie 
v Wolfgang II. 1 1612 
Wolfgang Ernst I. Wolfgang Heinrich I. 
1622 1657 
  
  
Gr. Otto Carl Friedrich 
  
Fürst 1790 1 1800 Schönburg-Hinterglauchau Schönburg-Forderglauchau 
JF. Otto Victor F. Eduard . 
1869 1812 
Schönburg-Waldenburg Schönburg-Hartenstein 
F. Otto Friedrich F. Alexander 
geb. 22. Oct. 1819 geb. 5. März 1826 
(Receßherrschaft Wal= (Receßherrschaft Har- Gr. Carl 
denburg, Lichtenstein, tenstein . geb. 13. Mai 1832 
Stein; Lehnsherr- . [Receßherrschaft Forder- 
schaft Remse. Gr. Clemens glauchau; Lehnsherr- 
geb. 19. Nov. 1829 schaften Penig und Wech- 
[Receßherrschaft Hinter- selburg!) 
glauchau; Lehnsherrschaft 
Rochsburaf]
	        
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