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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1919
Inhalt: GBeseh über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assozlierten Mächten.
« «S·o«.
(Nr. 6958) Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und
assoziterten Mächten. Vom 16. Juli 1919.
D.. verfassunggebende deutsche Rationalversammlung hat das folpende Gesetz
beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschuss es hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage zwischen Deutschland
und den alliierten und asse ozüierten Mächten und dem dazugehörenden
Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die
militärische Besetzung der Rheinlande wird zugestimmt.
Der Friedensvertrag, das Protokoll und die Vereinbarung werden nachstehend
veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast.
Berlin, den 16. Juli 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer
Melchs · Gesehbl. 1919. 157
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1919.