9.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stutt. g art Samstag den 14. April 1855.
Inpalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Belannimachung, betreffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen
Schwestern im Königreich. — Verfügung in Betreff des Eintritts Minderjähriger in den Orden der barmherzigen
Schwestern. — Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn August v. Hornstein-Orsenhausen
errichteten Familienstatuts.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und
Schulwesens.
Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreich.
Nachdem Seine Königliche Majestät, auf den Antrag der Ministerien des Innern
und des Kirchen= und Schulwesens und nach Vernehmung Höchst-Ibres Geheimen-Rathes,
durch höchste Entschließung vom 15. November 1853 und vom 14. December 1854 die
Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreiche, auf den Grund der