Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Bezeichnung  der  Stellen

Angabe,
in  welchem  Umfange
die  nicht  ausschließlich
vorbehaltenen  Stellen
mit  Militäranwärtern
und  Inhabern  des
Anstellungsscheins
zu  besetzen  sind

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die
Anstellung  gewünscht  wird

Bemerkungen

 

17.  Technische  Institute.
a)  Artilleriewerkstätten.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.

*Obermeister,

Meister,

Technische  Assistenten,
Außeretatmäßige  Meister.
Revisoren,)

Techniker,!)
Verwaltungsschreiber,)
Kanzleischreiber.)

Unterbeamte.

Pförtner,
Hausdiener,
Nachtwächter.

b)  Geschützgießerei  und  Geschoßfabrik.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.
*Obermeister,
*  Meister,
Außeretatmäßige  Meister.
Revisoren,))
Techniker,)
Verwaltungsschreiber,#)
Kanzleischreiber.:)

Unterbeamte.

Pförtner,
Hausdiener,
Nachtwächter.

Jßc)  Hauptlaboratorium.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.

*Obermeister,
*Meister,
Außeretatmäßige  Meister.

 

 

Kriegsministerium.

 

Artilleriewerkstätten.

Feldzeugmeisterei.

1  Kriegsministerium.

Geschützgießerei  und
Geschoßfabrik.

 

Feldzeugmeisterei.

Kriegsministerium.

 

1)  Die  Stellen  der
Revisoren,  Techniker,
Verwaltungsschreiber
und  Kanzleischreiber  bei
den  technischen  Instituten
  find  nicht  etatmäßig
und  die  Stelleninhaber
nicht  pensionsberechtigt.
Die  Stelleninhaber  zählen
  zu  den  unter  Art.  25
des  Beamtengesetzes  fallenden
  Personen.