434 Achtes Kapitel.
um „das künftige Verhältnis der Fürsten und ihrer Staaten möglichst
innig zu gestalten", verbunden hatte. In aller Stille war damit die
Mlainlinie, die Napoleons Holitik durch Deutschland gezogen zu haben
glaubte, wirksam überbrückt.
Es war ein anderes Hreußen, das König Wilbelm aus dem glorreichen
Feldzuge heimbrachte, als er vor Jahren überkommen hatte. Ausgesucht
ungünstig hatte die Mißgunst Metternichs das wiederhergestellte
Dreußen gestaltet, sogar in zwei völlig getrennte Reichshälften es zerrissen.
Das eben war es, was die Annexionen notwendig gemacht. Sie
gaben dem preußischen Staate nicht nur eine Gebietsvergrößerung von
75000 Quadratkilometern mit 4,8 Millionen ESinwohnern, sondern — was
noch bedeutender war — endlich ein zusammenhängendes, leidlich abgerundetes
Gebiet mit Küstenstellung an beiden deutschen Meeren. zetzt
konnte von einem Aufgehen Hreußens in Deutschland fürder nicht die
Rede sein; so sehr hatte es jetzt das Übergewicht gewonnen, daß nur
durch den Anschluß an Hreußen die Teugestaltung Deutschlands sich vollziehen
konnte.
Und dazu geschah denn nun auch ohne Derzug der erste Schritt
Esterreich hatte sich verpflichtet, „das engere Bundesverhältnis anzuerkennen,
welches Seine Majestät der König von Hreußen nördlich von
der Linie des Mains begründen wird.“" Dementsprechend richtete die
preußische Regierung am 4. August an alle norddeutschen Regierungen,
die sie schon am 16. Juni nach dem Aufhören des alten zur Begründung
eines neuen Bundes eingeladen hatte, ein Rundschreiben, in welchem sie
dieselben aufforderte, da alle außer Sachsen-Alkeiningen und Reuß älterer
Cinie ihre Bereitwilligkeit zum Beitritt erklärt, den beigefügten Entwurf
eines Bündnisvertrages baldigst zum Abschluß zu bringen. Dieser Entwurf
entsprach genau dem Reformplane, den Hreußen am 10. Juni den
deutschen Regierungen vorgelegt hatte. Wie hätte jetzt König Wilhelm
ganz andere Forderungen aufstellen können nach dem, was inzwischen
geschehen war: allein er begnügte sich, wie damals, so auch jetzt nicht
mehr als das Motwendige zu verlangen: nur das Bundespräsidium in
dem neu zu gründenden Bunde nahm er in Anspruch und den Cberbefehl
über die Bundestruppen. Die vollzielende Gewalt blieb den im
Bundesrat vertretenen Regierungen vorbehalten; die Gesetzgebung sollte
gemeinsam dem Bundesrate und dem Reichstage zustehen. Bevollmächtigte
aller Regierungen traten nun auf Hreußens SEinladung in Berlin zusammen,
um den Derfassungsentwurf auszuarbeiten, der dann dem zu
berufenden Reichstage vorgelegt werden solle.