Full text: Leitfaden für Polizeibeamte in Frage- und Antwortform.

Inhaltsverzeichnis. VII 
XII. Kriminalpolizei. Seite 
a) Strafgesetzbuch 136 
Einteilung der strafbaren Handlungen, Einteilung der Strafen 
Antragsvergehen. 
b) Ermittlung und Erforschung strafbarer Handlungen 143 
Feststellung des Tatbestandes und des örtlichen Befundes, Er- 
kennungsdienst, Meßverfahren, Fingerabdruckverfahren, Tätigkeit 
des Polizeibeamten bei Mord, Diebstahl. Vergiftung, Auffindung 
Erhängter, Wasserleichenfund. Brandstiftung, Verbreitung von 
falschem Geld usw., Befragungen von Zeugen und Beschuldigten. 
c) Durchsuchung 150 
Die förmliche Durchsuchung, Die polizeiliche Durchsuchung, Das 
Betreten fremder Wohnungen. 
d) Beschlagnamee 154 
Die förmliche Beschlagnahme, Die polizeiliche Beschlagnahme, Die 
einfache Verwahrung. 
e) Freiheitsentziehung 156 
Die Verhaftung, Die vorläufige Festnahme, Die polizelliche Ver. 
wahrung, Festnahme einer Zivilperson durch Militärwachen, 
Festnahme durch Bahnpolizeibeamte, Festnahme von Reichstags- 
und Landtagsabgeordneten, Verfahren des Polizeibeamten bei 
der Festnahme. 
1) Gefangenen-Trausportt 159 
General-Transport-Instruktion vom i6. g. 1816, Min. Verfügung 
vom 12. 12. 02, Min.-Erl. vom 22. 12. 06. 
  
Auhang. 
1. Selbstverteidigung nach dem japanischen Jiue Jitsu ... ..163 
2LehrplanemerPolizetfchule..... ......172 
Berichtigungen: 
S. 8 Zeile 10 von unten ist hinter Gesetzbuch — (Jivilprozeßordnung) und Zeile 9 hinter 
Strafrecht — (Strasfprozeßordnung) zu setzen. 
S. 15 Zeile 5 von unten soll heißen: der P.-Beamte statt der Pollzeibeamte. 
S. 17 Zeile ?# soll heißen: P.-Beamten statt Pollzeibeamten. 
S. 31 Zeile 10 von unten on S. 32 Zeile 7 von unten soll heißen: der P.-Beamte statt 
der ** 
S. 56 Zeile 2 von unten soll deißen: durch 2 von der P.-Behörde Beauftragte statt durch 
2 Beamle. 
S. 57 Zeile 2, 6, 8, 10, 16, 18 soll stets heißen: der Beauftragte statt der Beamte. 
S. 57 Zeile 1 und 12 von unten soll heißen: Beauftragten statt Polizeibeamten. 
S. 58 Zeile 3 soll heißen: resp. deren Beauftragten stalt resp. den Polizeibeamten.
	        
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