Full text: Leitfaden für Polizeibeamte in Frage- und Antwortform.

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VI. Gesundheitspolizei. 
)das Verkaufen und Feilhalten von Tieren, welche an be- 
stimmten Krankheiten leiden, zum Zwecke des Schlachtens, 
sowie auch von deren Fleisch; 
d) die Verwendung bestimmter Stoffe und Farben zur Her- 
stellung von Bekleidungsgegenständen, Spielwaren, Tapeien, 
Eß-, Trink= und Kochgeschirr; 
e) das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum 
von einer bestimmten Beschaffenheit. 
Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz, unterliegen welchen Straf- 
bestimmungen? 
Es wird bestraft: 
. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark: Wer den Bestimmungen Kaiser- 
licher Verordnungen (§8 5 u. 6 d. G.) zuwiderhandelt, und wer den 
P.-Beamten den Eintritt in die Räumlichkeiten, die Entnahme von 
Proben oder die Repvision verweigert; 
Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mtk. 
oder mit einer dieser Strafen: 
Verfälschung und Nachmachen von Nahrungs= und Genußmitteln 
im Handel und Verkehr zum Zwecke der Täuschung, und wissent- 
liches Feilhalten und Verkaufen verdorbener, nachgemachter oder 
verfälschter Nahrungsmittel unter Verschweigung dieses 
Umstandes. („Verdorben sein“ bezieht sich nicht nur auf Un- 
genießbarkeit, sondern auch auf Ekelerregung.) (Das Feilhalten 
ist nur unter dieser Voraussetzung strafbar.); 
Mit Gefängnis, ev. mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte: 
Herstellung, Feilhalten und Verkauf von Nahrungs= und Genuß- 
mitteln, deren Genuß geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu 
beschädigen; desgleichen Bekleidungsgegenstände, Spielwaren usw.; 
Mit Zuchthausstrafe: 
Wenn durch die Handlung schwere Körperverletzung oder der 
Tcod eines Menschen verursacht worden ist. 
Neben der Strafe ist noch auf was zu erkennen? 
Auf Einziehung der betreffenden Gegenstände. 
2. Margarinegesetz. 
Was versteht man unter Margarine im Sinne dieses Gesetzes? 
Margarine sind diejenigen der Milchbutter ähnlichen Zube- 
reitungen, und Margarinekäse diejenigen käseartigen Zube-