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n i greicch Baiern.
III. Stück. München,
Mittwochs den 1. April 1318.
Inhalt.
Verordnungen:
Die Dienst-Verhältnisse der Assessoren bev den Appellations-Gerichten betreffend. —
Die Mauth-Verhältnisse im Unter-Malnkreise betresfend.
Verordnungen.
Die Dienst-Verhältnisse der Assessoren bey den
Appellationsgerichten betreffend. !)
Staats-Ministerium der Justitz.
In Betreff der Dienst-Verhältnisse der
Assessoren bey den Appellations-Gerichten ist
unterm g. dieses Monats an das Keönig-
liche Staars-Ministerium der Justiz nach-
stehende Allerhöchste Verordnung erlassen
worden.
Maximilian Josepbp,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
achdemm Wir auf den Antrag Unserer
Staats-Ministerien der Justiz und der Fi-
nanzen, durch Entschließung vom 3o. März
vorigen Jahres den Personal-Stand der Ar-
pellations: Gerichte mit Ausnahme jenes des
ARheinkreises dem Bedürfnisse einer guten
Rechtepflege entsprechend, dahin festgesetzt
haben, daß bey jedem derselben vier Assesso-
ren mit einem jährlichen Gehalte von Acht-
hundert Gulden angestellt werden sollen, und
inzwischen bey einigen, wo der Abgang an
Räthen es erfoderte, bereits Assessoren ein-
getreten sind, sehen Wir Uns auf den An-
trag Unstes Staats-Ministeriums der Justiz
veranlaßt, nunmehr nach Vernehmung Un-
sres Staats= Raths auch deren Dienst-Ver-
hältnisse festzusetzen, wie folge:
1. Die Appellations-Gerichts= Assessoren
haben durchaus die nämlichen Verrichtungen,
wie die Appellations Gerichts-Räche; sie
erstatten über alle ihnen von den Vorständen
zugerheilten Rechtssachen in den Sitzungen
ihre Vortrdge, und haben nicht nur in die-
sen, sondern auch in den von den Räthen
bearbeiteten und vorgetragenen Sachen eine
entscheidende Stimme; daher sollen sie auch
2. dieselbe Befähigung, wie die Appella-
tions-Räthe haben, und damit hierüber desto
*“ Ju bestehe, können
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