Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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Kreises haben diesen Unsern Allerhoͤchsten 
Beschluß zu vollziehen, und das Geeig- 
nete unverweilt zu versügen. 
München den 23. May 13183. 
Max Josepb. 
Freyhert von Lerchenfeld. 
Auf Kduigllchen Allerhoͤchsten Befehl: 
der General-Secretaire 
von Geiger. 
  
(Die Kriegskosten-Peraͤquations -Umlagen 
bro 181I8 berressend. ) 
Maximilian Josepyh, 
ron Gottes Guaden König von Baiern. 
Um Unsere Kriegskosten-Peräquations= 
Kasse in den Stand zu seßen, nicht nur die 
bheilweise Berichtigung der dltern Kriegs- 
Forderungen fortzusehen, sondern auch die 
auf derselben hastenden Capitals Schulden 
und Zinsen zu bestreiten, finden Wir Uns 
  
100 
auf den Antrag Unserer Staats Ministe“ 
rien des Innern und der Finanzen nach 
Vernehmung Unseres Staatsrathes bewo- 
gen, hiemit zu verordnen, daß die Kriegs- 
Kosten= Peräquations= Umlagen für das laus 
sende Etats-Jahr 1817/18 in den dltern 
Kreisen Unsers Reichs wieder in demselben 
Maße und nach demselben Fuße, wie in 
dem verflohenen Jahre erhoben werden sollen. 
Unsere Finanz-Behörden haben hienach 
das Weitere zu verfügen, und die einge- 
henden Gelder an Unsere Cemral-Perdqua-= 
tions: Kasse einseuden zu lassen. 
München den 23. May 71877. 
Max Joseph. 
Graf 
von Thuͤrheim. 
Freyherr 
von Lerchenfeld. 
Auf Kdniglichen Allerhöchsten Befehl: 
der General = Serretaire, 
von Geiger.
	        
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