Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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enthaltenen allgemeinen Grundsatzes, in der 
Art, wie sie gegenwaͤrtig besteht, mit dem 
ihr zugewiesenen Fond zur Verziusung und 
Tilgung noch ferner fortbestehen soll; jedoch 
sind vor der Hand die Schulden der hiemit 
vereinten Parzellen von Aschaffenburg, Fulda 
und den hessischen Aemtern noch abgesondert 
zu behandeln. Hiezu uͤbernimmt diese 
Schutden-Tilgungs-Anstalt nech von der 
Getreid-Schuld des Jahres 137 den 'sie 
treffenden und nach dem Verhälinisse von 
eins zu sieben zu bestimmenden Antheil. 
VI. 
Alle ferner für die Zukunft zur Be- 
streitung außerordentlicher allgemeiner Staats- 
Berürfnisfe verfassungemaßig auftunchmem 
de Schulden werden 
a) auf die Haupt= Schulden-Tilgungs- 
Anstalt, 
5) auf die Schulden-Tilgungs-Anstalt 
des Unter-Main-Kreises, und. 
ge#e) auf den Rhein-Kreis 
nach dem allgemeinen Grundsatze der gleichen 
Haftung verhältuußzmäßig vertheilt, und in 
den treffenden Antheilen überwiesen werden. 
VII. 
Die Dotation des Hupt= Schulden- 
Tilgungesondes behält für das gegenwärtige 
Eratsjahr ihren bisherigen Bestand; mit 
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dem Eintritte des folgenden Jahees aber 
werden demselben nachstehende Alrive und 
Geflle zugewiesen: 
1. Alle demselben bisher überlassene, 
gegenwärrig schon unter der Admintstration 
der Anstalt stehende Aktiv: Kapitalten und 
Realitaͤten; 
2. der Malzaufschlag in den sechs aͤl- 
tern Kreisen des Koͤnigreichs; 
3. fuͤr den Fall, daß die Gerste im 
Mittelpreise nach dem Durchschnitte der 4 
Haupt-Schrannen des Koͤnigreiches uͤber 
16 fl. per Schaͤffel steigen, und der Malz- 
aufschlag sodann die Etatsmaͤßige Summe 
von vier Millionen Gulden nicht mehr ab- 
werfen sollte, ein den Abgang an bieser 
Summe ergänzender Zuschuß, welcher in 
viertelsächrigen Raten aus der Ceneral#= 
Scaats-Kasse zu bestreiten ist; 
4. ein jährlicher Zuschuf von Einer 
Million Achtmalhundert Tausend Gulden 
aus den gesammten Jollgef#llen, der in wös 
chentlichen Fristen ven der Haupe= Zoll- 
Casse an den Schulden= Tilgungsfond, je- 
doch nur so lange vollständig verabfolgt wird- 
bis der Sinkungsfond die Summe von Eir 
ner Million Fünfmal Hundert Tausend Gul- 
den erreichr; · 
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Männern 
6. der Ertrag des zum Behufe der De 
(20“)
	        
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