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artige Berwendung der eingegangenen Geln
der gehörig nachzuwelsen.
IX.
Die nach allen diesen Vordersähen auf
dem Grund des Classisikations Gesetes
vom 1###en November 1811 berechnete, auf
das Mindeste beschränkte Erigenzauszeige
der Haupt: Schulden, Tilgungs, Anstalt zur
Zahlung an dem dllern Kapitalsstock für
das laufende Jahr mit 3,03,000 fl. 30 kr. und
dte folgenden sechs Jahre von 1973 an, mit
0, 243 102 fl. 0 kr. wird genehmige. Aus-
serdem sind neben den für dürfeige Glädubl"
ger der Special" Schulden= Tilgungs-Caß-
sen in die Exigenzauszeige bereits aufge-
nommenen jahrlichen 120,000 fl. noch
weiter an die Privatglaͤubiger der Special-
Kassen nach Anleitung des erwaͤhnten Gese-
tzes vom 1rten November 1811 jaͤhrlich
zweymalhundert Tausend Gulden nach dem
Loose, nach vorgaͤngiger dießfalls noͤthiger
Einleitung zu bezahlen.
X.
Zur Deckung des Minder-Ertrages der
Einnahmen gegen die Ausgaben werden der
Haupt-Schulden- Tilgungs Anstalt folgende
Mietel zur Disposition gestellt:
1) die disponiblen feanzösischen Kontrl-
butions= Gelder;
a“
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2) die Esfekten- der Central Staats-
Kasse;
die disponiblen Gelder der Haupe,
Militr= Casse, gegen Verzinsung an
dleselbe;
die Amts, Bürgschaften, welche im
Verlaufe des gegebenen Zeitraumes
einsließen;
der Erkös aus dem Verkaufe der
Staats-Realitten, und vorzüglich
der entbehrlichen Staats Waldungen,
wovon Wir während der sechs Jahre
einen Kapicats-Werth von wenig-
stens vier Millionen zum Verkaufe
bestimmt haben;
die AblösungsSummen für Lehen,
Grundbarkeit, Frohnen 2c.;
der Verkauf der an die Tilgungs=
Anstale mit den Schulden der ver-
schiedenen ehemaligen Reichsstädte
uͤberlassenen Realitaͤten;
alle weitern, zu landesuͤblicher Ver-
zinsung anzunehmenden Anleihen,
womit andere gegen gleich oder mehr
beschwerliche Bedingungen anllegende
Schuld-Kapitalien getilgt werden sol-
len, sohin der Stock der Staats=
Schuld nach Größe und Beschaffen-
heit keine neue Beschwerung erhäle.