Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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zu  dem

Gese  6=  Blatte

des  Jahres  1810.

I.  Stäück.
Einberufung  der  Stände-Versammlung  auf  den  25ten  Januar  1819.  S.  5  —  6.
II.  Stuͤck.
Verlaͤngerung  der  Sitzung  der  Stände-Versammlung  bis  zum  15ten  May  1810.  S.  9  —12.

III.  Stücck.
Verlängerung  der  Stände-Versammlung  bis  zum  20ten  Junius  1810.  S.  13  —  16.

Bestimmungen  über  die  Milicär  -Pflichtigkeit  bey  Auswanderungen,  insbesondre  Uebereinkunft
mit  Sachsen-Hildburghausen.  S.  15  —  13.

IV.  Stüccl.
Weitere  Verlängerung  der  Stände-Versammlung  bis  zum  16ten  July  16810.  S.  21—  23.
V.  Stück.

1)  Allerhöchstes  Reseript  an  das  Gesammt-Staats-Ministerium,  die  demselben  ertheilte  Wollmacht
zur  Besorgung  der  ständischen  Angelegenheiten  während  der  Abwesenheit  Sr.  Mojestät  des
Königs  betreffend.  S.  25  —  26.

2)  Allerhöchstes  Reseript  an  die  Stände-Versammlung,  die  während  der  Abwesenheit  S#.  Majestät
  des  Königs  dem  Gesammt-Staats-Ministerium  in  Beziehung  auf  die  ständischen  Angelegenheiten
  ertheilte  Vollmacht  betreffend.  S.  20  —  50.

VI.  Stück.

Vollmacht  für  Se.  Königliche  Hoheit  den  Herrn  Herzog  Wilhelm  in  Baiern  zur  Schließung  der
ersten  Sigung  der  Stände-Versammlung.

Abschied  für  die  Stände-Versammlung.  S.  31  —  53

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