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des Reichs votirte Bewilligung der di-
rekten Steuern für die sechsjaͤhrige Finanz-
Periode vom 1. Oktober 1810 his letzten
September 1825 in dem jährlichen Be-
für Gemeinde Bedürfnisse, haben Wie Un-
ste Genehmigung ertheilt, und darnach das
25 unter Ziffer II. anliegende Geseth gleichmäßlg
erlassen, wobey Wir bemerken:
1) bey denjenigen besondern Punkten des
Arcikels II. (Nro. 4.) dann der Art. IV.
VI. und IX., welche die Konkurrenz-Pflich-
eigkeit der Miethbewohner und Inleute
in den Gemeinden, so wie der Domini-
kal, Renten, Besitzer, und die Kompetenz
der standesherrlichen Regierungs-Kanz-
lepen betreffen, worüber eine Vereinigung
der Ansichten nicht hat erzielt werden kön-
nen, haben Wir den Grundsatz angenom-
men, daß, solange dießfalls eine neue ge-
setzliche Norm auf Verfassungsmaͤßigem
Wexge nicht eintritt, sich nach den bishe-
rigen Bestimmungen zu richten sey;
2) auch haben Wir nothwendig gefunden,
die Fassung des Art. IX., so weit darin
von dem vorschriftsmáßigen Benehmen
der Gemeinde: Verwaltungen bey neuen
Umlagen, und bey Umlagen für Neu-
bauten die Rede ist, zu den gesehlichen
Grundeinrichtungen der Gemeinden selbst,
und den hier einschlagenden O. 82. und
104. des Gemeinde Edikts, zu Beseiti-
gung eines jeden Mißverständnisses, in
nähere Beziehung zu bringen.
C. Finanz-Gegenstände.
I. Staats-Einnahme.
1) Wir genehmigen die von den Ständen
trage von
5,040, 230 fl. Grund=
454,000 fl. Häuser:
451, 000 fl. Dominikal=
7905,000 fl. Gewerbssteuern, nach der
beantragten Verminde-
rung im Rheinkreise von
75, Ooo fl.
760, 000 fl. Familien
434,000 fl. Jugvieh-Steuern. -
2) Die indirekten Steuern werden nach den
bisherigen Saͤtzen erhoben, mit Aus-
nahme
a) der Mauth, woruͤber das von Uns heute
erlassene Zollgesetz, unter Ziffer III., Bepl.
mit Aufnahme der, von den Ständen
begutachteten Modisikationen verfüge,
welches vom Anfange des künftigen
Ecats Jahres an, in volle Wirkung
tritt
b) an die Stelle der in einigen Theilen
des Ober-Main,= und Rezat-Kreises in
streitigen Rechtsgegenständen noch ges
bräuchlichen preußischen Sporrel-Tare,
wollen Wir nach dem Antrage Unfsrer
Scände die Alt-Baierische vom Anfange
des künftigen Etats-Jahres an, einge-
führt wissen.