Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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ten Ausschusses der Kammer der Abgeord- 
neten anerkannten Verbesserungen des Baieri- 
schen Berg- und Huͤttenwesens nicht nur 
fortsetzen, sondern auch nach dem gemein- 
samen Wunsche Unsrer Staͤnde-Ver- 
sammlung vorzuͤglich dem Bergbau kuͤnftig 
— soviel als möglich — noch größere Auf- 
munterung und Unterstützung angedeihen 
lassen. 
S. Lottospiel. 
Wier werden bedacht seyn, Unsee längst 
ausgesprochene Absiche, das Cotto aufzuhe: 
ben, zu realistren, sobald es die finanzlellen 
Verhältnisse ohne anderseirige drückendere 
Belastung Unsrer getreuen Unterthanen ge- 
statten. 
Die wegen Verleitung zum Lortospiel 
bestehenden Gesetze, werden durchaus streng 
sehandhabt werden. · 
T. Steuer-Reklamationen. 
Wir haben Unser Finanz-Ministerium 
beauftragt, zur förderlichen Berichtigung der 
Sceuer: Reklamationen, Erleichterung der 
überbürdeten und Gleichstellung der fehler- 
haft besteuerten Besitzungen, die Jastruktio= 
nen, nach den bestehenden Steuer-Werfas 
sungen zu bearbelten. 
U. Sportel-Tantiemen. 
Wir werden auf den Wunsch, den Be- 
amten, anstatt der Sportel: Tantieème einen 
feststehenden Funktions: Gehalt anzuweisen, 
geeigneten Bedacht nehmen, und insbeson- 
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dere gegen alle Sportel-Exzesse auf das streng- 
ste wachen lassen. 
V. Tarsätze für die Duplikate und Triplikate 
von Urkunden. 
In Beziehung auf den Antrag, daß für 
die Duplikate und Triplikate von allen Urt 
kunden nicht ferner der ganze Betrag der in 
der provisorischen Taxordnung enthaltenen 
Tarsätze von Unsern Scellen und Aemtern 
erhoden, sondern dieselben blos als Abschrif- 
ten bezahlt werden sollen, erwiedern Wir, 
daß, — nachdem mehrfache Briestaxen nur in 
jenen Fällen gesetzlich statt sinden, wenn ein 
doppelseltiges Geschäfr mit hleibendem Inte" 
resse für zwey oder mehrere Theile verbrieft 
wird; eigentliche Duplikate und Triplikate 
von Urkunden hingegen nur der gesetzlichen 
Tare der Abschriften unterliegen, — Unste Mi- 
nisterien gegen jede Tarüberschreitung strenge 
wachen werden. 
W. Finanz-Budget. 
Das Finanz-Budget für die nächste Pe- 
riode wird auch die dem zweyten Ausschusse 
einer seden Kammer besonders vorgelegten 
Regiekosten, so wie die fälligen Bruttos Er= 
trägnisse enthalten. 
X. Kassen-Abrechnungen und Bilancen. 
Die fährlichen Kassen-Abrechnungen und 
Bilancen des Aktiv: und Yassiv: Standes, 
so wie die Aufnahme der Material. Vor- 
räthe bestehen als wesentliche Theile der Ver- 
waltung bereite bei allen Unsern Verwal- 
tungsstellen.
	        
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