Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

51 
kungskreises gerichtete Absicht zum Grunde 
liegt. 
1) 
2) 
Wir rechnen hieher: 
den Beschluß vom i9ten May, daß 
der Staͤnde- Versammlung die Be- 
fugniß zustehe, eine Bitte um Ver- 
anlassung einer Initiative auf einen 
Zusatz zu der Verfassung an Uns zu 
stellen. Derselbe ist der klaren Be- 
stimmung im Tit. X. H. 7. der Ver- 
fassungs-Urkunde zuwider, und muß- 
te um so mehr Unsee Aufmerksam= 
keit erregen, als er einen für immer 
geltenden Grundsah festsehen sollte, 
gegen den nie ein Zweifel, Wider 
spruch oder Einrede statt fände; 
den Beschluß vom 16ten Miez über 
den Entwu “ einer Instruktion der 
zur Censur der politischen Zeitungen 
umd Zeieschriften, statistischen und 
politischen Inhalrs, angestellten Be- 
hörden, wodurch die Kammer sich 
gegen die Bestimmungen der Verfas 
sungs-Urkunde Tir. X. H. 7., unter ei- 
ner nichtigen Wendung, den Antrag 
auf Abänderung der Verfassung, und 
gegen Tit. VII. I S. 2. u. 10 das Recht 
zur Initiatioe in der G.sßgebung 
beyzulegen versuchte; 
den Beschluß vom 10. May wegen 
damals nur als Ausnahme gestatteter 
Zulassung Unsrer Staats-Minister zu 
den geheimen Sihtungen der Kammer, 
52. 
ungeachtet sie nach Tit. VII. §g. 24. 
der Verfassungs-Urkunde davon auf 
keine Weise ausgeschlossen werden kön- 
nen, außer, wenn die Kammer zur 
Abstimmung über einen berathenen 
Gegenstand schreitet, wie es im Tit. 1l 
§. 43. des Edikts, Beyl. X., zur Ver- 
fassungs-Urkunde vorgeschrieben ist; 
4) die Beschlüsse vom 3o. May und 
21. Juny auf die von Chistlerische 
Beschwerde, wodurch die Kammer der 
Abgeordneten von Unserm Staats= 
Ministerium der Justn# nicht bloß Auf- 
schlüsse und Erläuterungen, sondern 
Abstellung der nach ihrem einseirigen 
Urtheile befundenen Rechts-Verletzung 
verlangte, und dasselbe um die bal- 
digst zu treffende Verfügung angieng, 
welches den Dispositionen der Ver- 
fassungs-Urkunde Tit. X. §. ö,. und. 
des Edikts K. Tit. II. & S. 20. und 35. 
zuwider läuft. 
Das am 15ten d. M. an Unser Sctaats= 
Ministerium der Justiz gestellte Ansuchen: 
ven der auf eine zugleich mitgetheilte Be- 
schwerde des quiescicten Landrichters Schulz 
erfolgenden Verfüzgung durch das Intelli- 
genz: Blatt Rach icht zu geben, sinden Wir 
ungeeignet, und dasselbe mußte Uns um so“ 
mehr auffallen, als der fünfte Auseschuß eir- 
nen ganz Verfassungsmäßigen Beschluß ge 
saßt hatte. 
Wir fühlen Uns derch die für die un- 
(1)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.